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FNZ Bank News von FondsClever.de

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Informationen zur FNZ Bank finden Sie hier:

Neuigkeiten und News rund um die FNZ Bank finden Sie nachfolgend:

Tagesgeld Aktionszins für 1 Monat (Neukunden)

Ab dem 01.07.2025 gilt bis auf Weiteres für neu eröffnete Tagesgeldkonten der Aktionszinssatz von 3,00 % p. a. für 1 Monat auf Guthaben bis 10.000.000 Euro. Der Aktionszins startet für Sie automatisch einen Tag nach der Eröffnung und
endet nach Ablauf von 1 Monat.

Mehr Informationen finden Sie in den Aktionsbedingungen.

Tagesgeld Aktionszins für 3 Monate (Bestandskunden)

Zwischen dem 01.07.2025 und dem 25.07.2025 gilt für Tagesgeldkonten von Bestandskunden der Aktionszinssatz in Höhe von 1,00 % p. a. für 3 Monate für Neuanlagen ab mind. 5.000 €.

Mehr Informationen finden Sie in den Aktionsbedingungen.

Änderungen Zinssatz Tagesgeld:

Aufgrund der Mitte April wirksamen Senkung des EZB-Einlagesatzes um 25 Basispunkte, hat die FNZ Bank den Zinssatz für Tagesgeldkonten angepasst.

Der aktuelle Standard-Zinssatz für das Tagesgeld beträgt 0,40 % (Stand: 30.04.2025)

Davon unberührt bleiben bestehende Aktions- oder Sonderzinsen.

Änderungen Zinssatz Festgeld:

Zum 01.06.2025 passte die FNZ Bank den Zinssatz für das Festgeld an.

Der Zinssatz für Festgeld betragen je nach Laufzeit:

3 Monate 1,75 % p.a.

6 Monate 1,60 % p.a. 

12 Monate 1,50 % p.a.

Mehr Informationen zum Tagesgeld und Festgeld bei der FNZ Bank finden Sie hier:

Quelle: FNZ Bank Vermittler News.

Zum 01.07.2025 wird die FNZ Bank Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis vornehmen.

Hierzu schreibt die FNZ Bank:

"In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl wir auch in diesem geänderten Umfeld versuchen, unsere Preise so konstant wie möglich zu halten, sind wir nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis anzupassen."

Die Entgelte werden zum 01.07.2025 angepasst!

Welche Änderungen werden konkret vorgenommen?

Depotführungsentgelt für das Investmentdepot mit Konto flex

Preismodell flex basic: Erhöhung von 6,25 € auf 6,50 € pro Quartal

Preismodell flex select: Erhöhung von 10,00 € auf 10,50 € pro Quartal

Preismodell flex standard: Erhöhung von 13,25 € auf 14,00 € pro Quartal

Depotführungsentgelt für das Investmentdepot ohne Konto flex

Preismodell select mit Online-Transaktion: Erhöhung von 11,25 € auf 12,50 € pro Quartal

Preismodell select ohne Online-Transaktion: Erhöhung von 16,25 € auf 17,50 € pro Quartal

Preismodell standard mit Online-Transaktion: Erhöhung von 13,25 € auf 15,00 € pro Quartal

Preismodell standard ohne Online-Transaktion: Erhöhung von 18,75 € auf 20,00 € pro Quartal

Ferner passt die FNZ Bank die Devisenkursmarge auf 0,60 % (vorher 0,45 %) an. Diese ist relevant, sofern der Fonds in einer anderen Währung aufgelegt ist als in Euro.

Die Transaktionsentgelte erhöht die FNZ Bank für schriftlich beauftragte Transaktionen von i.d.R. 5,00 Euro auf 8,00 Euro.

Die genannten Preise sind inkl. gesetzlicher MwSt.

Um die Bedingungsänderung wirksam umzusetzen, muss jeder Kunde aktiv seine Zustimmung erteilen.

Den Versand bzw. das Einstellen der Anschreiben in den Onlinepostkorb wird die FNZ Bank ab der Kalenderwoche 15 vornehmen. Die Bereitstellung wird voraussichtlich im Laufe des April abschließen.

Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Das Anschreiben enthält i.d.R. für diese Kunden einen QR-Code, der vom Kunden eingescannt und der Zustimmungsprozess somit einfach und unkompliziert digital vorgenommen werden kann.

Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Diese Kunden erhalten keinen QR-Code. Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann vom Kunden übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde. Die Zustimmung ist ebenfalls über die mobile App möglich. Das vorgedruckte und unterschriebene Zustimmungsformular kann auch per E-Mail an zustimmung@fnz.de oder per FAX an 089/3090374682 gesendet werden.

Quelle: FNZ Bank Vermittler-News vom 26.03.2025

Im Zeitraum 20.01.-31.01.2025 wird die FNZ Bank bei den Anlegern die Vorabpauschale erheben.

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2024 wurde auf 2,29% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,60%.

Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?

Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,

Wie wird die Vorabpauschale erhoben?

Im Zeitraum 20.01.-31.01.2025 wird die FNZ Bank die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.

Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!

Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?

Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.

Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?

Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus

und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.

Der Auftrag für 2025 musste bis einschließlich 16.12.2024 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original eingereicht werden. Eine Hinterlegung für das Jahr aktuelle Jahr ist somit nicht mehr möglich, nur für die Folgejahre. Der Auftrag wird grundsätzlich unbefristet eingerichtet.

Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?

Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?

Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2024 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.

Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2025 zur Verfügung gestellt.

Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 18.10.2024 und vom 20.01.2025

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Jahresende 2024 und einen Ausblick auf den bevorstehenden Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuer­bescheinigung.

Depoteröffnungsanträge - Termin für garantierte Eröffnung noch in 2024

Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2024 von der FNZ Bank bearbeitet.

Für alle bis zum 16. Dezember 2024 eingehenden Anträge (Posteingang bei FNZ Bank) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2024 gewährleistet.

Freistellungsaufträge - Termin für garantierte Bearbeitung noch in 2024

Freistellungsaufträge müssen unbedingt rechtzeitig bei der FNZ Bank eingehen, um noch für 2024 steuerlich wirksam zu werden.

Für alle bis zum 16. Dezember 2024 (Posteingang bei FNZ Bank) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2024 gewährleistet.

Die Änderung Ihres Freistellungsauftrag ist einfach und schnell online möglich:

Termine Jahresdepotauszug und Jahressteuer­bescheinigung

Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2024 erfolgt im Online-Postkorb bei der FNZ Bank.

  • Versendung Jahresdepotauszug -> voraussichtlich bis Mitte Januar 2025
  • Versendung Jahressteuer­bescheinigung -> voraussichtlich bis April 2025

Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2024 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.
Zum Online Zugang gelangen Sie hier:

Informationen zur Vorabpauschale

Informationen zur Abführung der Vorabpauschale finden Sie hier:

Depotüberträge an Drittinstitute/interne Depotüberträge

Depotüberträge an Drittinstitute (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden in 2024 noch ausgeführt, wenn diese bis 13. Dezember 2024 bei der FNZ Bank eingegangen sind. Bei später eingehende kann eine vollumfängliche Abwicklung in 2024 nicht garantiert werden.

Interne Depotüberträge (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden in 2024 noch ausgeführt, wenn diese bis 18. Dezember 2024 bei der FNZ Bank eingegangen sind.

Quelle: FNZ Bank Vermittler News vom 18.11.2024

Die Jahressteuer­bescheinigung 2023 wird ab Ende April 2024 in den Online-Postkorb der Kunden im Online-Zugang der FNZ Bank eingestellt.

Ungefähr zwei Wochen später folgen die Erträgnisaufstellungen.

Wichtiger Hinweis für die Jahressteuer­bescheinigung ab 2025

Durch das Abzugsteuerentlastungmodernisierungsgesetz wurden die Regeln zur Ausstellung einer Jahressteuer­bescheinigung für ab 2025 erhaltene Kapitalerträge i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG geändert.

Dies betrifft

  • inländische Dividenden girosammelverwahrter inländischer Aktien,
  • Zinsen aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen nach §§ 2 S. 2 und 5 DepotG sowie
  • Erträge aus Teilschuldverschreibungen und Genussrechten bei Aushändigung gegen Erträgnisscheine.

Soweit einem Anleger ab 2025 die bezeichneten Kapitalerträge zufließen, kann die FNZ Bank in Zukunft eine Jahressteuer­bescheinigung nur ausstellen, wenn die Steuer­identifikations­nummer des Anlegers vorliegt.

Die Steuer­identifikations­nummer wird der FNZ Bank i.d.R. im Depoteröffnungsantrag mitgeteilt.

Werden dort keine Angaben gemacht, versucht die FNZ Bank die Steuer­identifikations­nummer bei den Finanzbehörden abzufragen. Sollte danach immer noch keine Steuer­identifikations­nummer vorliegen, kann die FNZ Bank gemäß der Neuregelung für ab 2025 erhaltene bezeichnete Kapitalerträge und die darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer keine Jahressteuer­bescheinigung ausstellen.

Quelle: FNZ Bank Vermittlernews vom 03.04.2024

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