Seit dem 01.07.2026 gilt für neu eröffnete Tagesgeldkonten der Aktionszinssatz von 3,00 % p. a. für 3 Monate auf Guthaben bis 10.000.000 Euro.
Wenn Sie ab dem 01.07.2026 ein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank eröffnen, startet der Aktionszins für Sie automatisch einen Tag nach der Eröffnung und endet nach Ablauf von 3 Monaten.
Sie können jederzeit über Ihr Guthaben verfügen und weiteres Guthaben anlegen. Der Aktionszinssatz gilt für das gesamte Guthaben auf dem neu eröffneten Tagesgeldkonto bis 10.000.000 Euro.
Die Verbuchung der Vorabpauschale findet am Wochenende 24.01.2026/25.01.2026 statt. Der steuerliche Zufluss ist am 02.01.2026.
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2025 wurde auf 2,53% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,77%.
Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?
Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,
der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind in Ihrem Depot bei der FNZ Bank (nur im Privatvermögen)
eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung bei der FNZ Bank eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)
Wie wird die Vorabpauschale erhoben?
Im oben genannten Zeitraum wird die FNZ Bank die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.
Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!
Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?
Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.
Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?
Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus
und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.
Der Auftrag für 2026 musste bis einschließlich 16.12.2025 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original eingereicht werden. Eine Hinterlegung für das aktuelle Kalenderjahr ist nicht möglich, nur für die Folgejahre. Der Auftrag wird grundsätzlich unbefristet eingerichtet.
Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?
Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?
Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2025 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.
Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2026 zur Verfügung gestellt.
Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 10.11.2025 & 19.01.2025; Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Aktuelle Kundendaten sind die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus wurden die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Dies nimmt die FNZ Bank zum Anlass, betroffene Prozesse zu digitalisieren.
Ab dem 14. Dezember 2025 wird die FNZ Bank monatlich ca. 5.000 Endkunden über ein Pop-up im Online-Banking bitten, die gespeicherten Kundendaten zu bestätigen oder entsprechend zu aktualisieren. Eine Aktualisierung ist in der Regel alle fünf Jahre erforderlich.
Sollte keine Bestätigung von Ihnen erfolgen, wird die FNZ Bank Sie postalisch anschreiben. Im Falle einer Postretoure ("nicht zustellbar") wird die FNZ Bank vorsorglich, als letzte Maßnahme, eine Auszahlsperre hinterlegen, die nach einer Aktualisierung der Kundendaten wieder aufgehoben wird.
Die Bestätigung oder Aktualisierung der Daten kann sowohl über das eingeblendete Pop-Up nach dem Login oder über den Reiter "Meine Daten - persönliche Daten" vorgenommen werden.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Jahresende 2025 und einen Ausblick auf den bevorstehenden Versand vom Jahresdepotauszug und der Jahressteuerbescheinigung.
Depoteröffnungsanträge - Termin für garantierte Eröffnung noch in 2025
Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2025 von der FNZ Bank bearbeitet.
Für alle bis zum 12. Dezember 2025 eingehenden Anträge (Posteingang bei FNZ Bank) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2025 gewährleistet.
Klicken Sie auf „Meine Daten“-> „Freistellungsauftrag“-> „Freistellungsauftrag ändern“.
Termine Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung
Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2025 erfolgt im Online-Postkorb bei der FNZ Bank.
Versendung Jahresdepotauszug -> voraussichtlich bis Mitte Januar 2026
Versendung Jahressteuerbescheinigung -> voraussichtlich bis April 2026
Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2025 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.
Zum Jahresbeginn 2026 wird die FNZ Bank voraussichtlich in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß FNZ Bank AGB verbuchen.
Mehr Informationen zur Abführung der Vorabpauschale finden Sie hier:
Depotüberträge an Drittinstitute/interne Depotüberträge
Depotüberträge an Drittinstitute (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden in 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 12. Dezember 2025 bei der FNZ Bank eingegangen sind. Bei später eingehende kann eine vollumfängliche Abwicklung in 2025 nicht garantiert werden.
Interne Depotüberträge (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden in 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 17. Dezember 2025 bei der FNZ Bank eingegangen sind.
Quelle: FNZ Bank Vermittler News vom 10.11.2025; Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Seit dem 09.10.2025 bietet die FNZ Bank Echtzeit-Überweisungen (Instant Payment) zu Lasten Konto flex an. Wählen Sie hierfür im Überweisungsdialog im online-Banking die entsprechende Funktionalität aus.
Darüber hinaus führt die FNZ Bank zum 09.10.2025 die Verification of Payee („IBAN-Namen-Abgleich“) ein. Bei eventuellen Unstimmigkeiten erhalten Sie direkt einen Hinweis im Überweisungsdialog.
Ab dem 09.10.2025 gilt ein online-Überweisungslimit von 5.000 Euro für einen einzelnen online getätigten Überweisungsauftrag und 10.000 Euro als Tageslimit als maximaler Gesamtbetrag aller online erteilten Überweisungsaufträge. Hier handelt es sich um ein Initial-Limit. Eine direkte Limitänderung kann von Ihnen als Kunde vorgenommen werden.
Auf der Bestandsseite im Onlinebanking können Sie die aktuellen Limits des jeweiligen Kontos einsehen. Über den Button „ändern“ kann das aktuelle Transaktions- und/oder Tageslimit geändert werden. Das neue Limit wird „realtime“ am Konto hinterlegt und Sie können umgehend über ein erhöhtes Limit verfügen. Das Transaktionslimit kann maximal so hoch sein wie das Tageslimit. Die veränderte bzw. das initiale Limit gilt für SEPA-Überweisungen und für SEPA-Echtzeitüberweisungen, allerdings nicht für interne Umbuchungen.
Ausgeschlossen davon sind auch schriftliche Überweisungsaufträge und Verkäufe aus dem Depot zu Gunsten der externen Referenzbankverbindung.
Zum 01.07.2025 hatte die FNZ Bank Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis vorgenommen.
Hierzu schreibt die FNZ Bank:
"In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl wir auch in diesem geänderten Umfeld versuchen, unsere Preise so konstant wie möglich zu halten, sind wir nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis anzupassen."
Die Entgelte wurden zum 01.07.2025 angepasst!
Welche Änderungen werden konkret vorgenommen?
Depotführungsentgelt für das Investmentdepot mit Konto flex
Preismodell flex basic: Erhöhung von 6,25 € auf 6,50 € pro Quartal
Preismodell flex select: Erhöhung von 10,00 € auf 10,50 € pro Quartal
Preismodell flex standard: Erhöhung von 13,25 € auf 14,00 € pro Quartal
Depotführungsentgelt für das Investmentdepot ohne Konto flex
Preismodell select mit Online-Transaktion: Erhöhung von 11,25 € auf 12,50 € pro Quartal
Preismodell select ohne Online-Transaktion: Erhöhung von 16,25 € auf 17,50 € pro Quartal
Preismodell standard mit Online-Transaktion: Erhöhung von 13,25 € auf 15,00 € pro Quartal
Preismodell standard ohne Online-Transaktion: Erhöhung von 18,75 € auf 20,00 € pro Quartal
Ferner passt die FNZ Bank die Devisenkursmarge auf 0,60 % (vorher 0,45 %) an. Diese ist relevant, sofern der Fonds in einer anderen Währung aufgelegt ist als in Euro.
Die Transaktionsentgelte erhöht die FNZ Bank für schriftlich beauftragte Transaktionen von i.d.R. 5,00 Euro auf 8,00 Euro.
Die genannten Preise sind inkl. gesetzlicher MwSt.
Um die Bedingungsänderung wirksam umzusetzen, muss jeder Kunde aktiv seine Zustimmung erteilen.
Den Versand bzw. das Einstellen der Anschreiben in den Onlinepostkorb wird die FNZ Bank ab der Kalenderwoche 15 vornehmen. Die Bereitstellung wird voraussichtlich im Laufe des April abschließen.
Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Das Anschreiben enthält i.d.R. für diese Kunden einen QR-Code, der vom Kunden eingescannt und der Zustimmungsprozess somit einfach und unkompliziert digital vorgenommen werden kann.
Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Diese Kunden erhalten keinen QR-Code. Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann vom Kunden übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde. Die Zustimmung ist ebenfalls über die mobile App möglich. Das vorgedruckte und unterschriebene Zustimmungsformular kann auch per E-Mail an zustimmung@fnz.de oder per FAX an 089/3090374682 gesendet werden.
Die Jahressteuerbescheinigung 2023 wird ab Ende April 2024 in den Online-Postkorb der Kunden im Online-Zugang der FNZ Bank eingestellt.
Ungefähr zwei Wochen später folgen die Erträgnisaufstellungen.
Wichtiger Hinweis für die Jahressteuerbescheinigung ab 2025
Durch das Abzugsteuerentlastungmodernisierungsgesetz wurden die Regeln zur Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung für ab 2025 erhaltene Kapitalerträge i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG geändert.
Zinsen aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen nach §§ 2 S. 2 und 5 DepotG sowie
Erträge aus Teilschuldverschreibungen und Genussrechten bei Aushändigung gegen Erträgnisscheine.
Soweit einem Anleger ab 2025 die bezeichneten Kapitalerträge zufließen, kann die FNZ Bank in Zukunft eine Jahressteuerbescheinigung nur ausstellen, wenn die Steueridentifikationsnummer des Anlegers vorliegt.
Die Steueridentifikationsnummer wird der FNZ Bank i.d.R. im Depoteröffnungsantrag mitgeteilt.
Werden dort keine Angaben gemacht, versucht die FNZ Bank die Steueridentifikationsnummer bei den Finanzbehörden abzufragen. Sollte danach immer noch keine Steueridentifikationsnummer vorliegen, kann die FNZ Bank gemäß der Neuregelung für ab 2025 erhaltene bezeichnete Kapitalerträge und die darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer keine Jahressteuerbescheinigung ausstellen.