Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag fallen auf Kapitalerträge bis zum gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag keine Steuern an.
Einzeldepot
Im Einzeldepot der FNZ Bank können Sie als alleiniger Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
Gemeinschaftsdepot
Im Gemeinschaftsdepot der FNZ Bank können die beiden Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
VL-Sparen mit Fonds
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.
- Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
- Keine Abschlusskosten & günstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat
Junior-Depot 4kids
Im Junior-Depot 4kids der FNZ Bank können Sie bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Freistellungsauftrag in Kürze
- Freistellung von Steuern auf Kapitalerträge von bis zu 1.000 € (allein veranlagt) bzw. 2.000 € (gemeinsam veranlagt).
- Wird bei der depotführenden Bank eingereicht.
- Bleibt in der Regel bis zur Änderung oder Löschung dauerhaft bestehen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Anleger kann seiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Mit diesem mindert er die steuerliche Belastung seiner Kapitalerträge - beispielsweise Ausschüttungen bei Fonds, Dividenden oder Zinserträge.
Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Für Anleger bedeutet das, dass der Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023 erhöht wurde.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt maximal 1.000 Euro für steuerlich allein veranlagte Personen bzw. 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Hiermit werden alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten, wie Depot- oder Vermögensverwaltungskosten, abgegolten. Darüber hinausgehende Werbungskosten können nicht mehr abgezogen werden.
Alle über den jeweiligen Sparer-Pauschbetrag hinausgehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Auf diese Steuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Dies ergibt in der Summe einen Steuersatz von 26,375 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer des jeweiligen Bundeslandes, in dem man wohnhaft ist.
Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?
Den Freistellungsauftrag können Sie bei der FNZ Bank per Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf postalischem Weg einreichen: FNZ Bank, 80218 München.
Alternativ können Sie Ihren Freistellungsauftrag in Ihrem persönlichen Online-Zugang der FNZ Bank (vormals ebase) anlegen: Login zum Fondsdepot der FNZ Bank.
Grundsätzlich muss der Freistellungsauftrag rechtzeitig vor Zufluss der Kapitalerträge bei der depotführenden Bank vorliegen.
Gegebenenfalls verspätet eingereichte Freistellungsaufträge werden innerhalb des Kalenderjahrs noch im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigt.
Eingehende Änderungen und Neueingaben von Freistellungsaufträgen sind nur zu akzeptieren, wenn die individuelle Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Depot-/Kontoinhaber angegeben ist.
1. Tipp:
Sie haben mehrere Depots? Ihren Freibetrag können Sie auf die jeweiligen Banken aufteilen, bei denen Sie Kapitalerträge erzielen. Dabei darf jedoch die Summe der angegebenen Freibeträge den maximal möglichen Freibetrag (1.000 Euro bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigen.
2. Tipp:
Sie haben Ihren maximalen Freibetrag zu Ende eines Jahres noch nicht voll ausgeschöpft? Dann ist es zu überlegen, ob Sie (fiktive) Kursgewinne realisieren. Das bedeutet, dass Sie anteilig Fondsanteile, Aktien, etc. verkaufen, bei denen Sie einen positiven Wertzuwachs erzielt haben. So können Sie Steuern sparen. Allerdings sollten Sie auch tatsächlich nur die Wertpapiere verkaufen, bei denen Sie einen zeitnahen Verkauf geplant hatten.
3. Tipp:
Sie haben keinen Freistellungsauftrag in Ihrem Fondsdepot eingerichtet? Zuviel gezahlte Steuern auf Kapitalerträge können Sie auch mit der Abgabe einer Steuererklärung zurückholen. Füllen Sie hierzu die Anlage KAP vollständig aus. In der Steuerbescheinigung der Depotbank finden Sie als Ausfüllhilfe die Angabe der Zeilen, in welche die entsprechenden Kapitalerträge in der Steuererklärung einzutragen sind.
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