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VL-Fondssparen - Vermögenswirksame Leistungen mit FondsVorteile bei FondsClever.de:
Kein Ausgabeaufschlag Keine versteckten Kosten Mit Vertrauensgarantie StartseiteVL-Fondssparen Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt? Informieren Sie sich jetzt über VL-Sparen mit VL-Fonds und VL-ETFs. VL-Sparen mit Fonds bei FondsClever.de in Kürze:Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt vom Arbeitgeber Mögliche staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen Wählen Sie aus über 1.000 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag Keine Abschlusskosten & kostengünstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat Eröffnen Sie jetzt Ihr VL-Depot ganz einfach online!
Wichtige Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen seit dem 01.01.2024
Bisher durfte das jährliche zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 20.000,- € (Alleinveranlagung) bzw. 40.000,- € (Zusammenveranlagung) betragen, um die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Seit dem 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen auf 40.000,- € (Alleinveranlagung) bzw. 80.000,- € (Zusammenveranlagung) angehoben. VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag bei FondsClever.deViele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt bis zu 40,- € pro Monat an vermögenswirksamen Leistungen (VL). Sie haben bei FondsClever.de die Auswahl aus über 1.000 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag und es gibt keinen Mindestsparbetrag. Zusätzlich bietet Ihnen VL-Sparen mit Fonds die Chance auf eine attraktive staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage (20 % auf Ihren jährlichen Sparbetrag, auf maximal 400 €). Infopaket jetzt gleich gratis und unverbindlich anfordern!
Was sind vermögenswirksame Leistungen?Zahlung der VL-Sparbeträge durch den Arbeitgeber (meist 40,- € monatlich) Mögliche staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) 6 Jahre Ansparphase plus bis zu 1 Jahr Ruhephase Freie Verwendung des angesparten Vermögens nach der Ruhephase Vermögenswirksame Leistungen (VL) unterstützen den Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau für die eigene Altersvorsorge. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die VL zusätzlich zum Gehalt. Wer also die Möglichkeit hat VL anzulegen, sollte das Geld nicht verschenken! Grundsätzlich handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die jedoch zum Teil im jeweiligen Tarifvertrag garantiert werden. Neben VL-Sparen mit einem Bausparvertrag oder einem Banksparplan, bieten sich attraktive Renditechancen mit VL-Fondssparen. Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten können bis zu 40,- € pro Monat an VL-Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten. Wer erhält eine staatliche Förderung?Zusätzlich kann der VL-Sparer von einer staatlichen Förderung, der Arbeitnehmersparzulage, profitieren. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf folgende Beträge nicht überschreiten: bei Alleinveranlagung 40.000,- €, bei Zusammenveranlagung (Verheiratete) 80.000,- € Ihr VL-Fondssparplan wird in Höhe von 20 % auf maximal 400,- € jährlich vom Staat gefördert. Wie lange ist die Laufzeit bei VL?Die Laufzeit von Verträgen zum VL-Fondssparen beträgt sieben Jahre. In der Ansparphase zahlt der Arbeitgeber die VL-Sparbeträge in den VL-Vertrag des Arbeitnehmers ein. Während der Ruhephase nimmt der Arbeitgeber keine weiteren Einzahlungen mehr vor. Gesetzlich festgelegte Laufzeit von 7 Jahren Ansparphase 6 Jahre Ruhephase maximal 1 Jahr Sobald die Ansparphase von sechs Jahren erreicht ist, beginnt automatisch ein Anschlussvertrag (Vertrag 2) für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Alternativ können Sie auch den Fonds wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit FondsClever.de in Verbindung zu setzen, bevor die Ansparphase des 1. VL-Fonds endet. Nach Ende der Ruhephase steht Ihnen Ihr angespartes Vermögen, die daraus resultierenden Erträge und die mögliche Arbeitnehmersparzulage für Ihre Wünsche zur freien Verfügung. Beispiel Zeitablauf eines VL-Vertrags:
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Wie lege ich meine VL an?Damit Sie zukünftig Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Fonds anlegen können, benötigen Sie ein VL-Depot. Wir von FondsClever.de arbeiten mit der FNZ Bank (vormals ebase) zusammen. Die Eröffnung eines ebase VL-Depots ist ganz einfach: 1. 2. 3. Senden Sie die unterzeichneten Dokumente an FondsClever.de. 4. Wir prüfen und leiten diese an die FNZ Bank weiter. 5. Sie erhalten von der FNZ Bank auf postalischem Weg Ihre Arbeitgeberbescheinigung. 6. Legen Sie die Arbeitgeberbescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor und sparen Sie Ihre VL mit Fonds. Wie erhalte ich die VL-Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?Nach der Eröffnung Ihres VL-Depots sendet Ihnen die FNZ Bank alle relevanten Unterlagen inklusive Arbeitgeberbescheinigung postalisch zu. Gibt es einen Mindestsparbetrag für VL bei der FNZ Bank?Nein, einen Mindestsparbetrag im ebase VL-Depot gibt es nicht. Sind eigene Einzahlungen im ebase VL-Depot möglich?Ja, Sie können zusätzlich zum Arbeitgeberanteil eigene Einzahlungen vornehmen. Viele unserer Kunden vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser den Eigenanteil vom Nettogehalt mit überweist. Bitte achten Sie auf die Obergrenze für freie Anteile bei der FNZ Bank von 1.000,- €. Übersteigt der Wert der freien Anteile die 1.000,- € fällt ein zusätzliches Depotführungsentgelt an. Kann ich weitere Fonds in mein VL-Depot aufnehmen?Ja, Sie können jederzeit Ihr VL-Depot um weitere Fonds ergänzen. Bitte beachten Sie, dass ein zusätzliches Depotführungsentgelt gemäß aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank anfällt. Wie finde ich den passenden VL-Fonds?Über 1.000 VL-Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag Wahl des VL-Fonds erfolgt durch Sie Definieren Sie Ihr gewünschtes Anlageziel selbst Keine Anlageberatung durch FondsClever.de Für das VL-Fondssparen stehen Ihnen über FondsClever.de rund 1.000 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag sowie zahlreiche VL-ETFs zur Auswahl. Nicht alle in Deutschland erhältlichen Fonds sind zum VL-Sparen geeignet bzw. zugelassen. Hierfür gibt es gewisse Rahmenbedingungen, die ein VL-Fonds erfüllen muss, wie z. B. eine Aktienquote von mind. 60 Prozent.
Tipps für die Wahl Ihres VL-FondsSie suchen einen VL-Fonds oder VL-ETF? Dann überlegen Sie zunächst worin Sie Ihr Geld anlegen möchten. Auswahlkriterien können sein: Regionen wie zum Beispiel Deutschland, Europa oder Welt Themenfonds wie zum Beispiel Technologie oder nachhaltige Fonds Risikoklasse (risikoarmer oder risikoreicher Fonds) Sobald Sie Ihr Anlageziel festgelegt haben, können Sie in der Übersicht nach Ihrem Wunsch-Fonds suchen. In unserer Übersicht aller VL-Fonds und VL-ETFs finden Sie hilfreiche Informationen, worin der jeweilige Fonds investiert. FondsClever.de erbringt als Fondsdiscounter keine Anlageberatung. Wie erhalte ich staatliche Zulagen für vermögenswirksame Leistungen?Die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt Automatische Übermittlung der Daten Ihrer eingezahlten Beiträge an das Finanzamt durch die FNZ Bank Angabe der vermögenswirksamen Leistungen in der Steuererklärung Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge in Form der Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommenund nicht das Bruttoeinkommen. Somit werden Familien mit Kindern in der Regel bevorzugt.
Es besteht die Möglichkeit, steuerlichen Freibeträge auszunutzen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich reduzieren können. Ihr VL-Fondssparplan wird in Höhe von 20 % auf maximal 400,- € jährlich vom Staat gefördert. Die staatliche Förderung beträgt somit bestenfalls jährlich 80,- €. Wie beantrage ich die staatliche Förderung für meinen VL-Vertrag?Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt: Die FNZ Bank übermittelt die Daten Ihrer eingezahlten VL-Sparbeträge elektronisch an das zuständige Finanzamt. Sie stellt somit keine VL-Bescheinigung mehr in Papierform aus. Im Mantelbogen Zeile 91 und Kreuz "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" Eine zusätzliche Bescheinigung für Ihre VL ist nicht mehr erforderlich. Infopaket jetzt gleich gratis und unverbindlich anfordern!
Was kostet der VL-Vertrag?Keine Abschlusskosten Über 1.000 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag Jährliches VL-Vertragsentgelt von nur 12,- € (inkl. MwSt) Geringes ETF-Transaktionsentgelt von 0,20 % je nach Ordervolumen Bei der FNZ Bank fallen keine Abschlusskosten für die Einrichtung eines VL-Vertrags mit Fonds an. Darüber hinaus sparen Sie mit FondsClever.de den Ausgabeaufschlag auf rund 1.000 VL-Fonds und Sie haben eine große Auswahl an VL-ETFs. Ihnen entsteht für die Verwahrung des VL-Fonds im VL-Depot der FNZ Bank lediglich ein jährliches VL-Vertragsentgelt von 12,- € (inkl. MwSt) - also 1 Euro pro Monat. Das VL-Vertragsentgelt zieht die FNZ Bank vom kostenlosen Verrechnungskonto (ebase Konto flex) zum Jahresende ein. Fallen beim Kauf von einem VL-ETF (Exchange Traded Fund) Kosten an?Beim Kauf von einem VL-ETF (Exchange Traded Fund) entsteht ein zusätzliches Transaktionsentgelt. Für jeden Kauf bzw. Verkauf fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,20 % je nach Ordervolumen an. Alle ETF-Order werden nicht zu den Fondspreisen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (auch Nettoinventarwert NAV genannt) abgerechnet, sondern zu den vom Market Maker gelieferten Kauf- und Verkaufskursen. Diese können deutlich vom NAV abweichen. Die Abrechnung des Transaktionsentgelts erfolgt durch die FNZ Bank. Informationen finden Sie hier https://fnz.de/geld-anlegen/etfs/. Weitere Fragen und Antworten zum VL-FondssparenIst ein Wechsel des VL-Fonds innerhalb der Ansparphase möglich?Ein Wechsel des VL-Fonds während der Ansparphase ist bei der FNZ Bank nicht möglich. Der Wechsel des VL-Fonds kann nur dann vorgenommen werden, wenn Sie Ihren VL-Fondssparplan "prämienschädlich kündigen". Mit Auflösung des VL-Fondssparplans beginnt die Ansparphase erneut. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Auflösung die staatliche Förderung zurückgefordert werden kann. Zudem kann die FNZ Bank ggfs. einen Aufwandsersatz für die vorzeitige Auflösung des VL-Fondssparplans verlangen (siehe aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank). Warum muss ich bei der VL-Depoteröffnung eine externe Bankverbindung angeben?Die externe Bankverbindung ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal der FNZ Bank. Der VL-Depotinhaber muss mit dem Inhaber der externen Bankverbindung oder einem gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen) übereinstimmen. Die Auszahlung des Guthabens aus Ihrem VL-Fondssparplan erfolgt nur auf das bei der FNZ Bank hinterlegte Referenzbankkonto. Während der Ansparphase erfolgt die Einzahlung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in Ihren VL-Fonds über Ihren Arbeitgeber. Sofern Sie noch andere Fonds in Ihrem ebase Depot anlegen möchten, können auch diese Transaktionen über Ihr Referenzbankkonto abgewickelt werden. Kann ich ein VL-Fondssparplan zusammen mit meinem Ehegatten oder meiner Ehegattin eröffnen?Nein, die Eröffnung eines VL-Fondssparplans ist nur als Einzeldepot mit einem Depotinhaber möglich. Wie verkaufe ich Anteile meines VL-Fonds?Der Teilverkauf von gesperrten Fondsanteilen während der Ansparphase ist nicht möglich. Sie können Ihren VL-Fondssparplan jedoch komplett prämienschädlich kündigen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Auflösung die staatliche Förderung zurückgefordert werden kann. Zudem kann die FNZ Bank ggfs. einen Aufwandsersatz für die vorzeitige Auflösung des VL-Fondssparplans verlangen (siehe aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank). Kann ich meinen bestehenden VL-Fondssparplan von einem anderen Anbieter zu FondsClever.de übertragen?Sofern die Fondsanteile in der Ansparphase gesperrt sind, ist ein Übertrag nicht möglich. Nur freie Anteile eines bestehenden VL-Fondssparplans können übertragen werden. Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.
Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie den FondsClever.de Disclaimer.
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