VL-Fondssparen

Vermögens­wirksame Leistungen mit Fonds

Legen Sie den Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Euro in kostengünstige VL-Fonds an.

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Das VL-Depot für Erwachsene

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.

  • Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
  • Keine Abschlusskosten & günstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat
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Das VL-Depot für Minderjährige

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.

  • Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
  • Keine Abschlusskosten & Keine Depotgebühr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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Über 6.900 Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

Keine Depotgebühr ab 25.000,- € Depotbestand in aktiven Fonds

Ihr Fondsvermittler - persönlich, transparent und zuverlässig

VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag bei FondsClever.de

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt bis zu 40,- € pro Monat an vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Wählen Sie aus über 1.200 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag Ihren VL-Fonds oder VL-ETF aus. Es gibt keinen Mindestsparbetrag!

Zusätzlich bietet Ihnen VL-Sparen mit Fonds die Chance auf eine attraktive staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer­sparzulage (20 % auf Ihren jährlichen Sparbetrag, auf maximal 400 €).

Kostenloses Infopaket anfordern

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen in Kürze

  • Zahlung der VL-Sparbeträge durch den Arbeitgeber (meist 40,- € monatlich)
  • Mögliche staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage)
  • 6 Jahre Ansparphase plus bis zu 1 Jahr Ruhephase
  • Freie Verwendung des angesparten Vermögens nach der Ruhephase

Vermögenswirksame Leistungen (VL) unterstützen den Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau für die eigene Altersvorsorge.

In der Regel zahlt der Arbeitgeber die VL zusätzlich zum Gehalt. Wer also die Möglichkeit hat VL anzulegen, sollte das Geld nicht verschenken! Grundsätzlich handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die jedoch zum Teil im jeweiligen Tarifvertrag garantiert werden. Neben VL-Sparen mit einem Bausparvertrag oder einem Banksparplan, bieten sich attraktive Renditechancen mit VL-Fondssparen.

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Bis zu 40,- € pro Monat an VL-Zahlungen vom Arbeitgeber können erhalten:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten

Wer erhält eine staatliche Förderung?

Zusätzlich kann der VL-Sparer von einer staatlichen Förderung, der Arbeitnehmer­sparzulage, profitieren. Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf folgende Beträge nicht überschreiten:

  • bei Alleinveranlagung 40.000,- €
  • bei Zusammenveranlagung (Verheiratete) 80.000,- €

Ihr VL-Fondssparplan wird in Höhe von 20 % auf maximal 400,- € jährlich vom Staat gefördert.

Wie lange ist die Laufzeit bei VL?

Die Laufzeit von Verträgen zum VL-Fondssparen beträgt sieben Jahre. In der Ansparphase zahlt der Arbeitgeber die VL-Sparbeträge in den VL-Vertrag des Arbeitnehmers ein. Während der Ruhephase nimmt der Arbeitgeber keine weiteren Einzahlungen mehr vor.

  • Gesetzlich festgelegte Laufzeit von 7 Jahren
  • Ansparphase 6 Jahre
  • Ruhephase maximal 1 Jahr
 Zeitlicher Ablauf eines VL-Sparplans mit zwei aufeinanderfolgenden Verträgen: 
        Vertrag 1 läuft über sechs Jahre mit einer Ansparphase, gefolgt von einem Ruhejahr. 
        Ab Jahr 7 beginnt Vertrag 2 mit einer sechsjährigen Ansparphase und anschließend einem Ruhejahr.

Sobald die Ansparphase von sechs Jahren erreicht ist, beginnt automatisch ein Anschlussvertrag (Vertrag 2) für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Alternativ können Sie auch den Fonds wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit FondsClever.de in Verbindung zu setzen, bevor die Ansparphase des 1. VL-Fonds endet.

Nach Ende der Ruhephase steht Ihnen Ihr angespartes Vermögen, die daraus resultierenden Erträge und die mögliche Arbeitnehmer­sparzulage für Ihre Wünsche zur freien Verfügung.

Beispiel Zeitablauf eines VL-Vertrags:

Vertragsbeginn

16.07.2027

Einzahlfrist-Ende

30.06.2033

Sperrfrist-Ende

01.01.2034 (Guthaben frei verfügbar)

Kostenloses Infopaket anfordern

Wie lege ich meine VL an?

Damit Sie zukünftig Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Fonds anlegen können, benötigen Sie ein VL-Depot. Wir von FondsClever.de arbeiten mit der FNZ Bank (vormals ebase) zusammen.

Die Eröffnung eines ebase VL-Depots ist ganz einfach:

  1. VL-Fonds auswählen
  2. VL-Depot eröffnen
  3. Senden Sie die unterzeichneten Dokumente an FondsClever.de.
  4. Wir prüfen und leiten diese an die FNZ Bank weiter.
  5. Sie erhalten von der FNZ Bank auf postalischem Weg Ihre Arbeitgeberbescheinigung.
  6. Legen Sie die Arbeitgeberbescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor und sparen Sie Ihre VL mit Fonds.

Wie erhalte ich die VL-Bescheinigung für meinen Arbeitgeber?

Nach der Eröffnung Ihres VL-Depots sendet Ihnen die FNZ Bank alle relevanten Unterlagen inklusive Arbeitgeberbescheinigung postalisch zu.

Gibt es einen Mindestsparbetrag für VL bei der FNZ Bank?

Nein, einen Mindestsparbetrag im ebase VL-Depot gibt es nicht.

Sind eigene Einzahlungen im ebase VL-Depot möglich?

Ja, Sie können zusätzlich zum Arbeitgeberanteil eigene Einzahlungen vornehmen. Viele unserer Kunden vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber, dass dieser den Eigenanteil vom Nettogehalt mit überweist.

Bitte achten Sie auf die Obergrenze für freie Anteile bei der FNZ Bank von 1.000,- €. Übersteigt der Wert der freien Anteile die 1.000,- € fällt ein zusätzliches Depotführungsentgelt an.

Kann ich weitere Fonds in mein VL-Depot aufnehmen?

Ja, Sie können jederzeit Ihr VL-Depot um weitere Fonds ergänzen. Bitte beachten Sie, dass ein zusätzliches Depotführungsentgelt gemäß aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank anfällt.

Wie finde ich den passenden VL-Fonds?

  • Über 1.200 VL-Fonds mit 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  • Wahl des VL-Fonds erfolgt durch Sie
  • Definieren Sie Ihr gewünschtes Anlageziel selbst
  • Keine Anlageberatung durch FondsClever.de

Für das VL-Fondssparen stehen Ihnen über FondsClever.de rund 1.200 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag sowie zahlreiche VL-ETFs zur Auswahl.

Expertentipp: Nicht alle Fonds sind für VL geeignet

Nicht alle in Deutschland erhältlichen Fonds sind zum VL-Sparen geeignet bzw. zugelassen. Hierfür gibt es gewisse Rahmenbedingungen, die ein VL-Fonds erfüllen muss, wie z. B. eine Aktienquote von mind. 60 Prozent.

Tipps für die Wahl Ihres VL-Fonds

Sie suchen einen VL-Fonds oder VL-ETF? Dann überlegen Sie zunächst worin Sie Ihr Geld anlegen möchten.

Auswahlkriterien können sein:

Sobald Sie Ihr Anlageziel festgelegt haben, können Sie in der Übersicht nach Ihrem Wunsch-Fonds suchen. In unserer Übersicht aller VL-Fonds und VL-ETFs finden Sie hilfreiche Informationen, worin der jeweilige Fonds investiert.

FondsClever.de erbringt als Fondsdiscounter keine Anlageberatung.

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Wie erhalte ich staatliche Zulagen für vermögenswirksame Leistungen?

  • Die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Automatische Übermittlung der Daten Ihrer eingezahlten Beiträge an das Finanzamt durch die FNZ Bank
  • Angabe der vermögenswirksamen Leistungen in der Steuererklärung

Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge in Form der Arbeitnehmer­sparzulage, wenn Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Expertentipp: Einkommens­grenze für staatliche Beteiligung

Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttoeinkommen. Somit werden Familien mit Kindern in der Regel bevorzugt.

Es besteht die Möglichkeit, steuerlichen Freibeträge auszunutzen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich reduzieren können.

Ihr VL-Fondssparplan wird in Höhe von 20 % auf maximal 400,- € jährlich vom Staat gefördert. Die staatliche Förderung beträgt somit bestenfalls jährlich 80,- €.

Wie beantrage ich die staatliche Förderung für meinen VL-Vertrag?

  • Die FNZ Bank übermittelt die Daten Ihrer eingezahlten VL-Sparbeträge elektronisch an das zuständige Finanzamt. Sie stellt somit keine VL-Bescheinigung mehr in Papierform aus.
  • Im Mantelbogen Zeile 91 und Kreuz "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage"
  • Eine zusätzliche Bescheinigung für Ihre VL ist nicht mehr erforderlich.
Kostenloses Infopaket anfordern

Was kostet der VL-Vertrag?

  • Keine Abschlusskosten
  • Über 1.200 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag
  • Jährliches VL-Vertragsentgelt von nur 12,- € (inkl. MwSt)
  • Geringes ETF-Transaktionsentgelt von nur 0,20 % - abhängig vom Ordervolumen

Bei der FNZ Bank fallen keine Abschlusskosten für die Einrichtung eines VL-Vertrags mit Fonds an.

Darüber hinaus sparen Sie mit FondsClever.de den Ausgabeaufschlag auf rund 1.200 VL-Fonds und Sie haben eine große Auswahl an VL-ETFs.

Ihnen entsteht für die Verwahrung des VL-Fonds im VL-Depot der FNZ Bank lediglich ein jährliches VL-Vertragsentgelt von 12,- € (inkl. MwSt) - also 1 Euro pro Monat. Das VL-Vertragsentgelt zieht die FNZ Bank vom kostenlosen Verrechnungskonto (ebase Konto flex) zum Jahresende ein.

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Weitere Fragen & Antworten zum VL-Fondssparen

Ist ein Wechsel des VL-Fonds innerhalb der Ansparphase möglich?

Ein Wechsel des VL-Fonds während der Ansparphase ist bei der FNZ Bank nicht möglich. Der Wechsel des VL-Fonds kann nur dann vorgenommen werden, wenn Sie Ihren VL-Fondssparplan "prämienschädlich kündigen". Mit Auflösung des VL-Fondssparplans beginnt die Ansparphase erneut.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Auflösung die staatliche Förderung zurückgefordert werden kann. Zudem kann die FNZ Bank ggfs. einen Aufwandsersatz für die vorzeitige Auflösung des VL-Fondssparplans verlangen (siehe aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank).

Warum muss ich bei der VL-Depoteröffnung eine externe Bankverbindung angeben?

Die externe Bankverbindung ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal der FNZ Bank. Der VL-Depotinhaber muss mit dem Inhaber der externen Bankverbindung oder einem gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen) übereinstimmen.

Die Auszahlung des Guthabens aus Ihrem VL-Fondssparplan erfolgt nur auf das bei der FNZ Bank hinterlegte Referenzbankkonto. Während der Ansparphase erfolgt die Einzahlung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in Ihren VL-Fonds über Ihren Arbeitgeber.

Sofern Sie noch andere Fonds in Ihrem ebase Depot anlegen möchten, können auch diese Transaktionen über Ihr Referenzbankkonto abgewickelt werden.

Kann ich ein VL-Fondssparplan zusammen mit meinem Ehegatten oder meiner Ehegattin eröffnen?

Nein, die Eröffnung eines VL-Fondssparplans ist nur als Einzeldepot mit einem Depotinhaber möglich.

Wie verkaufe ich Anteile meines VL-Fonds?

Der Teilverkauf von gesperrten Fondsanteilen während der Ansparphase ist nicht möglich. Sie können Ihren VL-Fondssparplan jedoch komplett prämienschädlich kündigen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Auflösung die staatliche Förderung zurückgefordert werden kann. Zudem kann die FNZ Bank ggfs. einen Aufwandsersatz für die vorzeitige Auflösung des VL-Fondssparplans verlangen (siehe aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis der FNZ Bank).

Kann ich meinen bestehenden VL-Fondssparplan von einem anderen Anbieter zu FondsClever.de übertragen?

Sofern die Fondsanteile in der Ansparphase gesperrt sind, ist ein Übertrag nicht möglich. Nur freie Anteile eines bestehenden VL-Fondssparplans können übertragen werden.