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Arbeitnehmersparzulage beim VL-Fondssparen

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StartseiteVL-FondssparenArbeitnehmersparzulage

Kurz erklärt: VL Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Förderung in Höhe von 20 % auf die eingezahlten VL-Sparbeträge.
Maximal förderfähiger VL-Sparbetrag: bis zu 400,- € pro Jahr.
Förderfähig ist: Bei Einzelveranlagung bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 20.000,- € bzw. bei Zusammenveranlagung von 40.000,- €.
Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage nach Ende der VL-Vertragslaufzeit.
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Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wo ist diese gesetzlich geregelt?

Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer­sparzulage Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie können die Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Einkommen

  • von bis zu 20.000,- € bei Einzelveranlagung,
  • von bis zu 40.000,- € bei einer Zusammenveranlagung

erhalten. Diese Einkommensgrenzen gelten beim VL-Sparen mit Fonds. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (Kinderfreibeträge sind abzuziehen) in dem Kalenderjahr, im dem die vermögens­wirksamen Leistungen (VL) angelegt worden sind.

Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die VL durch den Arbeitgeber angelegt wurden, entsteht der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Zur Auszahlung kommt sie bei VL-Fondssparplänen nach dem siebten Jahr (Ruhejahr).

Die Rechtsgrundlagen zur Arbeitnehmersparzulage finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz und in der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.

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Wie viel Arbeitnehmersparzulage erhalte ich bei VL mit Fonds?

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen und Sie sind förderberechtigt?

  • Der Staat fördert Ihren VL-Vertrag mit 20 % des angelegten VL-Sparbetrags.
  • Der maximale förderfähige VL-Sparbetrag beträgt 400,- € jährlich.
  • Eine staatliche Förderung von bis zu 80,- € jährlich ist möglich.

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Wann wird die VL Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Grundsätzlich wird ein VL-Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahre angelegt.

  • Die Einzahlphase beträgt sechs Jahre.
  • Die Ruhephase beträgt bis zu einem weiteren (siebten) Jahr.
  • Nach Ablauf der Ruhephase, steht Ihnen am 1.1. des darauffolgenden Jahres das Guthaben zur freien Verfügung.

Die Arbeitnehmersparzulage wird Ihnen zum Ende der Laufzeit des VL-Vertrags in Form eines Kaufs von Fondsanteilen ausgezahlt.

Warum ist VL-Fondssparen mit Aktienfonds attraktiv?

Besonders hohe staatliche Förderung für Aktienfonds
Anlagen in Investmentfonds sind für einen langfristigen Vermögensaufbau optimal geeignet.VL-Fondssparer erhalten vom Staat eine höhere Förderung, als bei alternativen Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen wie z. B. bei einem Bausparvertrag.
Mit Aktienfonds attraktive Ertragschancen nutzen
Aktienfonds bieten Ihnen eine direkte Beteiligung an den Chancen der Aktienmärkte. Sie können so Renditen erzielen, die von kaum einer anderen Anlageform erreicht werden. Beim VL-Fondssparen mit Aktienfonds können Sie von dem Wissen und der langjährigen Erfahrung der Fondsmanager profitieren.
Mit regelmäßigen Anlagen Kursschwankungen intelligent nutzen
Bei einem VL-Sparplan mit gleichbleibenden regelmäßigen Einzahlungen profitieren Sie vom "Cost-Average-Effekt". Bei fallenden Kursen werden mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben. Auf einen längeren Zeitraum bezogen führt das im Durchschnitt zu einem niedrigeren Kaufpreis.
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Mögliche Anlageformen der Arbeitnehmersparzulage

Der Staat gewährt einige verschiedene Anlageformen für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Dabei ist die Anlage in Investmentfonds eine der renditestärksten Anlageformen.

Bei FondsClever.de erhalten Sie eine breite Auswahl an VL-Fonds für Ihre Altersvorsorge.

Des Weiteren sind für vermögenswirksame Leistungen bspw. die Anlageformen der Darlehenstilgung bei einer selbstgenutzten Immobilie oder für einen Bausparvertrag zulässig. FondsClever.de bietet Ihnen ausschließlich das VL-Fondssparen mit attraktiven Konditionen an.

Tipp: Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Arbeitnehmersparzulage von FondsClever.de als PDF-Download!
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Häufigste Fragen zu der Arbeitnehmersparzulage beim VL-Fondssparplan

Wer erhält die Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen?

Beträgt Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen bis zu 20.000,- € (Einzelveranlagung) oder bis zu 40.000,- € (Zusammenveranlagung), dann erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage. Die jährliche staatliche Förderung beträgt 20 % des angelegten VL-Sparbetrags. Der maximale VL-Sparbetrag beträgt 400,- € im Jahr. Sie können somit eine Förderung von bis zu 80,- € jährlich in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese Rahmenbedingungen gelten im Rahmen eines VL-Fondssparplans. Nutzen Sie zur Eröffnung eines VL-Depots die Online-Depoteröffnung.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Seit dem 01.01.2018 ist eine Änderung im 5. Vermögensbildungsgesetz in Kraft getreten. Es wurde eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung eingeführt. Die ebase stellt keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr postalisch zur Verfügung. Die Daten zu Ihrem VL-Vertrag meldet die ebase bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie weiterhin über Ihre Einkommensteuererklärung im Mantelbogen unter Punkt 37 durch Eintragung einer "1" beantragen. Eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen ist nicht mehr notwendig.

Bitte wenden Sie sich für weitere steuerliche Fragen an Ihren Steuerberater. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wann erfolgt die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage?

Die Auszahlung erfolgt mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebene Sperrfrist. Bei VL-Fondssparplänen in Investmentfonds beträgt die Sperrfrist bis zu sieben Jahre. Vorher wird lediglich durch das Finanzamt die Höhe im Jahressteuerbescheid festgesetzt. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie in Form eines Kaufs von Fondsanteilen. Sie sind noch auf der Suche nach einem VL-Fonds? In unserer Übersicht aller VL-Fonds mit 100 % Rabatt finden Sie Ihren VL-Fonds.

Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

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