Was macht ein Fondsmanager?
Fondsmanager verwalten professionell das Anlagevermögen von Investmentfonds.
Eine der Hauptaufgaben ist es, das Anlagevermögen möglichst rentabel anzulegen. Dabei gilt es stets die Chancen und Risiken der Kapitalanlagen zu bewerten und berücksichtigen.
Konkret entscheiden sie welche Wertpapiere in den Fonds mit aufgenommen werden sollen - Je nach Art des Fonds:
- Aktienfonds,
- Rentenfonds,
- Mischfonds,
- Themenfonds, etc.
Bei ihren Investmententscheidungen haben Fondsmanager grundsätzlich einen großen Spielraum hinsichtlich der Zusammensetzung des Fonds. Allerdings muss der Fondsmanager stets die Anlagestrategie sowie mögliche rechtliche Vorgaben, Anlagebedingungen und Anlagegrundsätze beachten.
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Fondsmanagement gemäß dem deutschen Investmentgesetz
Im bundesdeutschen Recht sieht das Investmentgesetz (InvG) eine Reihe von Verpflichtungen für das Fondsmanagement vor. Die Kapitalanlagegesellschaft muss gemäß § 7 InvG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizensiert sein. Sie sammelt und verwaltet Kapital von Anlegern in einem oder mehreren Investmentfons mit dem Ziel der Vermögensvermehrung.
Nach § 20 InvG wird das Vermögen der Fonds bei einer Depotbank als Sondervermögen verwahrt und entsprechend den Anweisung der Fondsmanager verwaltet. Auf Sondervermögen haben Gläubiger im Falle einer Insolvenz keinen Anspruch.
Rechtliche Pflichten der Fondsmanager
Um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, dürfen Fondsmanager die angestrebten Wertsteigerungen oder Renditen ausschließlich im Interesse der Anleger mit der sogenannten "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" (§ 9 Abs. 1 InvG) verfolgen.
Ebenso bindet die Pflicht zur Treue und Interessenwahrung (§ 9 Abs. 2 InvG) die Fondsmanager im ausschließlichen Interesse der Anteilseigner zu agieren, um etwaige Interessenkonflikte zu vermeiden.
Zum Schutz der Anleger und zur Absicherung gegenüber übergroßen Risiken,
- verbietet das Investmentgesetz zudem Leerverkäufe (§ 59 InvG),
- regelt den Einsatz von Derivaten (§ 53 InvG),
- verlangt angemessene Risikosteuerungsmaßnahmen (§ 119 InvG) und
- schreibt zahlreiche Informationspflichten gegenüber dem Anlegern vor.
Hierzu zählen zum Beispiel
- das kostenlose Bereitstellen eines Verkaufsprospekts mit den Vertragsbedingungen (§ 121 InvG),
- die regelmäßige Veröffentlichung der berechneten Anteilspreise des Investmentfonds (§ 36 InvG) und
- das Offenlegen von Gebühren und Kosten des Fonds (§ 41 InvG).
Und nicht zuletzt sind Fondsmanager sowie alle weiteren Fondsmitarbeiter zur Wahrung des Bankgeheimnisses und zur Vertraulichkeit entsprechend den Vorschriften des zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes verpflichtet.
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Ziel der Fondsmanger: die optimale Performance des Investmentfonds
Um eine möglichst gute Performance des Investmentfonds zu erreichen, versuchen Fondsmanager sowohl möglichst sicher als auch renditeorientiert anzulegen. Dabei müssen sie stets zwischen Chancen und Risiken jonglieren.
Anhand von Computeranalysen werten sie makro- und mikroökonomische Daten aus. Sie nehmen Modellberechnungen vor und prognostizieren zukünftiger Kursverläufe.
Häufig arbeiten spezialisierte Fondsmanager im Team, um ressortspezifische Kenntnisse zu bündeln. Von der Kompetenz und der Erfahrung der Fondsmanager hängt es schlussendlich auch davon ab, ob dem Investmentfonds die gewünschte Outperformance gelingt.
Die Qualität eines Investmentfonds - beziehungsweise des Fondsmanagements - kann unter Umständen an einer Benchmark, wie z. B. gegenüber einem Index, gemessen werden.
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