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BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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BaFin in Kürze:

  • Selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts.
  • Beaufsichtigt Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und den Wertpapierhandel in Deutschland.
  • Sie soll ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem gewährleisten
  • Kann bei Verstößen rechtliche Schritte gegen die beaufsichtigten Unternehmen und Banken einleiten.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 11.09.2023

Was ist die BaFin?

BaFin ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht. Sie beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland.

Als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts soll sie für ein "funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem" (Quelle: Offizielle BaFin Webseite) sorgen.

Daher wird die BaFin häufig auch kurz Bankenaufsicht genannt. Diese Aufgabe teilt sie sich allerdings mit der Bundesbank.

Aufgaben der BaFin

In erster Linie beobachtet die Bundesanstalt die Zahlungsfähigkeit von Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleistern. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass Produkte und Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise Aktienfonds oder Rentenfonds, für Verbraucher fair und transparent dargestellt werden.

Bei Problemen mit den Finanzdienstleistern können sich Bankkunden, Versicherte und Anleger an die BaFin wenden. Allerdings bearbeitet die Bundesanstalt nur Beschwerden gegen von ihr beaufsichtigte Unternehmen und Institute.

Das sind beispielsweise Kreditinstitute, Versicherungen oder Kapital­verwaltungs­gesellschaften. Einzelhändler dagegen fallen nicht unter ihre Aufsicht. Stellt sie Verstöße fest, kann sie gegen die Unternehmen vorgehen und rechtliche Schritte einleiten.

Neben diesen Aufgaben beaufsichtigt die Behörde, ob die Unternehmen Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.

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Vereinigung mehrerer Bundesaufsichtsämter

1. Mai 2002 erfolgte die Gründung der Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht. In ihr gingen das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) sowie die Bundesaufsichtsämter für den Wertpapierhandel (BAWe) und für das Versicherungswesen (BAV) in einer gemeinsamen Behörde mit weitreichenden Kompetenzen auf.

Sie ist Teil der europäischen Bankenaufsicht (EBA). Daher ist sie auch in vielen europäischen Gremien aktiv. Sie arbeiten daran, weitere gemeinsame europäische Standards für einen einheitlichen Finanzmarkt zu schaffen.

Dazu gehörte die Schaffung eines einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism). Er besagt, dass ein Großteil der europäischen Großbanken nicht mehr der nationalen Bankenaufsicht unterliegt. Auf internationaler Ebene beteiligt sich die Behörde an der Schaffung weltweiter Aufsichtsstandards.

Seit November 2014 werden die europäischen Großbanken von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert.

BaFin ist dem Finanzministerium unterstellt

Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Bonn und Frankfurt am Main. Mehr als 2.600 Mitarbeiter sind hier tätig. Dass die Bundesanstalt ihre Aufgaben erfüllt, kontrolliert wiederum das Bundesfinanzministerium. Bei ihrer Arbeit wird die BaFin von verschiedenen Gremien unterstützt. Sie wird nicht aus Haushaltsgeldern finanziert.

Die BaFin erhält Gebühren und Umlagen der von ihr beaufsichtigten Unternehmen, Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern.

Wie arbeitet die BaFin?

In erster Linie überwacht die BaFin, dass Banken ausreichend Eigenkapital vorhalten. Beispielsweise muss eine Bank mindestens acht Prozent der Summe aller gewährten Kredite zur Verfügung haben.

Außerdem soll die BaFin darauf achten, dass die Finanzinstitute jederzeit zahlungsfähig sind. Beispielsweise darf nur ein Teil der Gelder langfristig gebunden sein. Eine Reserve muss kurzfristig verfügbar sein.

Außerdem sorgt die Bankenaufsicht für regelmäßige Überprüfungen des bankeninternen Risikomanagements.

Die Unternehmen sind verpflichtet ihre jährlichen Geschäftsabschlüsse sowie monatliche Bilanzkennziffern bei der BaFin vorzulegen. Außerdem müssen sie alle Veränderungen in der Geschäftsleitung oder des Filialnetzes melden.

Halten Unternehmen oder Institute sich nicht an die Vorgaben, drohen Bußgelder oder sogar die Schließung. Die BaFin kann auch ein Veto gegen neues Führungspersonal einlegen und im Zweifel einen Übergangskandidaten ernennen.

Viele Befugnisse für die BaFin wurden nach der Finanzkrise von 2008 eingeführt.

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Verbraucherschutz als wichtige Aufgabe

Neben der Überwachung der Stabilität der Finanzinstitute ist der Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe der BaFin. Sie prüft, ob Informationen zu Anlageprodukten transparent und verständlich sind.

Außerdem informiert sie auf ihrer Webseite über Geldanlagen und Versicherungen. Hat die BaFin Zweifel an Finanzprodukten oder Geschäftspraktiken, kann sie den Vertrieb einschränken oder bei schweren Mängeln ganz untersagen.

Sie sammelt Marktinformationen zu den von den Banken angebotenen Produkten. Sie führt eigene Untersuchungen durch, analysiert die Daten und wertet die Ergebnisse aus. Durch die ständige Beobachtung des Marktgeschehens sollen Risiken schneller erkannt werden.

Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

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