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Deutsche Bundesbank | Geschichte und Aufgaben

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Bundesbank in Kürze:

  • War vor Gründung der EZB am 1.1.1999 für die Geldpolitik in Deutschland zuständig.
  • Verantwortlich für Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr.
  • Ist die Zentralbank für Deutschland.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 06.09.2023

Was macht die Deutsche Bundesbank?

Die Deutsche Bundesbank bzw. Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Hauptsitz in Frankfurt.

Seit den Verträgen zur Europäischen Union gehört die Bundesbank zum Eurosystem – zusammen mit den Zentralbanken der anderen Euroländer sowie ihrer gemeinsamen Zentralbank, der Europäischen Zentralbank.

Zentralbanken beobachten die Wirtschaft sowie die Finanzmärkte und sollen gegebenenfalls mit geeigneten Mitteln bei Bedarf frühzeitig eingreifen.

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Oberstes Ziel der Bundesbank: Preisstabilität

Wichtigste Aufgabe der Bundesbank war immer für stabile Preise zu sorgen und den Wert des Geldes zu sichern. Sie entschied darüber, wieviel Geld in Umlauf gebracht wird.

Am 1.1.1999 hat die Bundesbank alle Entscheidungsbefugnisse in Sachen Geldpolitik an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben.

An diesem Stichtag wurde der Euro eingeführt – wenn auch für die ersten drei Jahre nur für elektronische Zahlungen. Aber weil D-Mark, Lira oder Franc Auslaufmodelle waren, musste eine übergeordnete Zentralbank her.

Heute bestimmt der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) über die Geldpolitik in den Ländern, die den Euro als Zahlungsmittel haben.

Oberstes Ziel der EZB ist die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Die EZB entscheidet, wie hoch der Leitzins im Euroraum ist oder ob und wie schwächelnde Mitgliedsländer unterstützt werden. Und natürlich wieviel Geld gedruckt wird. In dem Rat ist auch der Präsident der Bundesbank dabei. Die Entscheidungen der EZB setzen die jeweiligen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsländer dann um.

Seit dem 1.1.1999 ist die Europäische Zentralbank für die Geldpolitik der Euroländer zuständig. Sie entscheidet u.a. wieviel neues Geld in Umlauf gebracht wird.

Verantwortung geht an EZB

Auch in anderen Bereichen haben sich vor allem die Entscheidungsbefugnisse der Bundesbank verändert. Die Aufgaben sind überwiegend gleichgeblieben.  Die Bundesbank ist weiterhin für die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr zuständig.

Dafür stellt sie den Banken entsprechende Systeme bereit. Sie verwaltet die Währungsreserven. Außerdem kontrolliert sie zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Banken in Deutschland.

Damit sollen Insolvenzen verhindert und das Geld der Bankkunden abgesichert werden. Auch hier ist am Ende jedoch die Europäische Bankenaufsicht verantwortlich.

Privatkunden können bei der Bundesbank kein Konto führen. Sie ist die Bank der Banken. Das heißt, Geschäftsbanken bekommen Zentralbankgeld. Außerdem führen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen kostenfreie Konten.

Auch wenn die Bundesbank rechtlich gesehen eine Bundesbehörde ist, ist zur Neutralität verpflichtet. Das heißt, sie ist unabhängig von Interessen der Regierung und der Wirtschaft.

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Geschichte der Bundesbank

Als das Grundgesetz am 24. Mai 1949 in Kraft trat, sah es auch die Errichtung einer Währungs- und Notenbank vor. Es dauerte aber noch bis zum 26. Juli 1957 bis die Deutsche Bundesbank gegründet wurde. Sie vereinte die Landeszentralbanken und die am 1. März 1948 gegründete Bank deutscher Länder.

Die Landeszentralbanken behielten zwar ihren Namen und konnten teilweise auch weiterhin selbstständig entscheiden, sind Teil der Bundesbank. Nach den Erfahrungen der Hyperinflation in den 1920er Jahren, sollte die neue Zentralbank unabhängig von den Weisungen der Regierung sein. Auch die Bank deutscher Länder war schon nicht mehr an Vorgaben der Bundesregierung gebunden. Seit 1959 konnte sie auch ohne Zustimmung der Alliierten handeln.

Am 1. Juli 1990 wurde die D-Mark auch in der DDR zum alleinigen Zahlungsmittel und die Bundesbank auch für die Geldpolitik in den fünf neuen Ländern zuständig. Drei Jahre später trat am 1. November 1993 der Vertrag von Maastricht in Kraft.

Der Vertrag von Mastricht bildete die Grundlage für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Darin war vorgesehen, dass die Verantwortung für die Geldpolitik schrittweise an das Europäische System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank abgegeben werden.

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