Die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ oder auch Key Information Document (KID) sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt, welches jeder innerhalb der Europäischen Union zugelassene Investmentfonds bereitstellen muss. Insbesondere werden die Art der Geldanlage und die mit ihr verbundenen Risiken beschrieben. Dadurch können Privatanleger sich schnell einen Überblick verschaffen und auch verschiedene Fonds objektiv vergleichen.
Inhalt des Key Information Document (KID) bei Investmentfonds
Folgende Elemente müssen nach § 166 KAGB aufgeführt werden:
- Die Identität des Anbieters des Fonds.
- Das Ziel der Anlage und die Anlagepolitik des Investmentfonds.
- Das Risiko- und Ertragsprofil. Dieses wird über den synthetischen Risiko- und Ertragsindikator abgebildet, einer Kennzahl mit Werten von eins bis sieben. Dabei steht der Wert eins für ein geringes Risiko und eine geringe zu erwartende Rendite und der Wert sieben für ein hohes Risiko und eine hohe erwartete Rendite.
- Die Kosten der Anlage. Bei Investmentfonds sind das der Ausgabeaufschlag und der Rücknahmeabschlag, sowie laufende Kosten wie die Verwaltungsvergütung und eventuelle Performancegebühren.
- Die Darstellung der historischen Wertentwicklung erfolgt in einem Balkendiagramm und zeigt die jährliche Entwicklung der letzten zehn Jahre, sofern der Fonds schon so lange auf dem Markt ist. Bei strukturierten Fonds werden verschiedene Wertentwicklungs-Szenarien dargestellt.
- Die praktischen Informationen geben Auskunft über die Verwahrstelle, Bezugsmöglichkeiten sämtlicher Unterlagen, den Anbieter, die Vergütungspolitik und die Aufsichtsbehörde.
Fonds gehören zu den verpackten Anlageprodukten
Investmentfonds gehören zu den sogennanten verpackten Anlageprodukten (PRRIDs – packaged Retail and Insurance-based Investment Products). All diesen Produkten ist gemein, dass sie Kleinanleger ansprechen, risikobehaftet sind und die Kundengelder nur indirekt in den Kapitalmarkt investieren.
Um Kleinanleger zu schützen und bessere Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen, ist das KID seit dem 31.12.2016 vorgeschrieben. Zudem soll es dazu beitragen, das Vertrauen in Kapitalmärkte – insbesondere nach Verlusten in der Finanzkrise 2009 – wieder zu stärken.
Das Key Information Document darf maximal zwei, bei strukturierten Produkten (die Finanzderivate beinhalten) drei Seiten umfassen. Der Anbieter muss das KID dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich machen.