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Key Investor Information Document (KIID) | Pflichtinformation

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Key Investor Information Document (KIID) in Kürze:

  • Zusammenfassung der wichtigsten relevanten Fakten und Eigenschaften des Fonds in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise.
  • Der normalen Fonds darf der Umfang maximal zwei Seiten betragen.
  • Inhalte sind z. B. die Zielbeschreibung des Fonds, das Risiko-Ertrags-Profil, die Kosten, etc.
Christoph Müller, Author bei DTW
Beitrag von Christoph Müller aktualisiert am 13.06.2023

Was ist das Key Investor Information Document?

Das „Key Investor Information Document“ (KIID) oder zu Deutsch die „Wesentliche Anlegerinformationen“ (WAI) war das gesetzlich vorgeschriebene Produkt­informations­blatt bei Investmentfonds. Seit Mitte 2011 bis zu Anfang 2023 war das zweiseitige Dokument verpflichtend und ersetzte das vereinfachte Verkaufsprospekt.

Das KIID wurde Anfang 2023 vom PRIIPs Basisinformationsblatt abgelöst.

Hier finden Sie mehr Informationen zum PRIIPs Basisinformationsblatt.

Im „Key Investor Information Document“ müssen die wichtigsten relevanten Fakten und Eigenschaften des Fonds „in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise“ zusammengefasst sein. Damit soll es dem Anleger ermöglicht werden, sowohl die Chancen und Risiken eines konkreten Fonds zu beurteilen als auch die verschiedenen Fondsangebote miteinander zu vergleichen.

Produkt­informations­blatt bei Investmentfonds

Das nach Inhaltsvorgaben standardisierte „Key Investor Information Document“ (KIID) oder auch „Key Investor Document“ (KID) darf maximal zwei Seiten umfassen.

Bei strukturierten Fonds sind höchstens drei Seiten erlaubt. Die wesentlichen Informationen zum Investmentfonds, die es beinhalten muss, sind zunächst die formalen Angaben zur Art und Identität des Fonds. Es folgt eine Beschreibung der Ziele und der Anlagepolitik sowie ein Risiko-Ertrags-Profil. Bei letzterem wird der Fonds auf einer Skala der Wertschwankungen von 1 bis 7 eingeordnet.

Zudem gibt es eine Darstellung der Schwankungsbreite der Fondspreise. Daraus wird der "Synthetic Risk and Reward Indicator" (SRRI) ermittelt. Dieser Ertrags- und Risikoindikator ist eine Kennzahl, die auf einheitlichen europäischen Richtlinien beruht.

Auf die besonderen und wichtigsten Anlagerisiken muss zusätzlich in Textform hingewiesen werden.

Bei geschlossenen Publikumsfonds reicht ein grafisches Risiko- und Ertragsprofil allein nicht aus. Dort verlangt der Gesetzgeber immer einen ausführlichen Text über die existierenden Anlagerisiken.

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Inhaltliche Vorgaben beim „Key Investor Information Document“ (KIID)

Des Weiteren müssen bei allen Investmentfons die Fondskosten und -gebühren aufgelistet sein. Zu unterscheiden sind dabei die einmaligen von den laufenden und sonstigen Kosten für den Investmentfonds.

Auch die Historie der Wertentwicklung des Fonds in den vergangenen zehn Jahren gehört zu den geforderten wesentliche Anlegerinformationen, ebenso wie Performance-Szenarien unter jeweils bestimmten Bedingungen.

Abschließend sind im „Key Investor Information Document“ (KIID) die sogenannten „praktischen Informationen“ zu finden. Das sind die Angaben zur Depotbank, zur zuständige Aufsichtsbehörde sowie Hinweise zur Besteuerung und dergleichen.

Mindestens einmal jährlich musste die Fondsgesellschaft das gesetzliche Produkt­informations­blatt für jeden Investmentfonds auf den aktuellsten Stand bringen.

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