Was ist der Verkaufsprospekt?
Vor dem Erwerb von Fondsanteilen muss einem Anleger ein Verkaufsprospekt zum Investmentfonds, neben dem Rechenschaftsbericht und gegebenenfalls dem Halbjahres- bzw. Jahresbericht, ausgehändigt werden. Im Verkaufsprospekt des Investmentfonds stehen alle entscheidenden Angaben, die für eine Beurteilung des Investments von Bedeutung sind.
Diese Angaben sind unter anderem Kosten, Anlagestrategie und -grundsätze des Investmentfonds. Im inhaltlichen Aufbau ist er mit dem Börsenzulassungsprospekt vergleichbar. Allerdings muss ein Verkaufsprospekt geringeren gesetzlichen Anforderungen genügen.
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Kostenloser Verkaufsprospekt zum Investmentfonds vorgeschrieben
Bereits seit 1991 besteht die Vorschrift, dass beim ersten öffentlichen Angebot von Wertpapieren der Emittent ein entsprechendes Verkaufsprospekt erstellen muss. Gemäß den Informationspflichten aus dem Investmentgesetz (InvG) ist der Prospekt mit den Vertragsbedingungen stets vor einem Kauf von Fondsanteilen dem Kapitalanleger kostenlos bereitzustellen (§ 121 InvG).
Sowohl für offene als auch für geschlossene Investmentfonds gibt es eine Prospektpflicht.
Inhalt des Verkaufsprospekts zum Investmentfonds
Ein Verkaufsprospekt eines Investmentfonds kann recht umfangreich sein. 50 oder gar 100 Seiten sind nicht unüblich. Für den Inhalt gelten gesetzliche Mindestangaben. Die BaFin kontrolliert, ob die vorgeschriebenen Mindestinhalte vorhanden sind. Zu ihnen zählen eine Beschreibung sowohl der Anlageziele als auch des Risikoprofils des Fonds sowie des Anlegerprofils, auf welches der Fonds abzielt. Des Weiteren sind die Ex-ante-Kosteninformationen wie Ausgabeaufschlag, Managementgebühren bis hin zur Depotbankvergütung aufzuführen. Bei entsprechender Relevanz soll auch die bisherige Entwicklung des Fonds abgebildet sein.
Der Verkaufsprospekt eines Investmentfonds stellt das Procedere und die Bedingungen bei Anteilsausgabe und Anteilsrücknahme dar. Darüber hinaus enthält der Prospekt gegebenenfalls auch Angaben über eine etwaige Zulässigkeit von Kreditaufnahmen durch das Fondsmanagement oder Informationen zu möglichen Interessenskonfliktsituationen.
Vor der Veröffentlichung muss die Fondsgesellschaft den Prospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer formalen Prüfung vorlegen.
Sollte ein Kapitalanleger ein Verkaufsprospekt zum Investmentfonds mit falschen oder unvollständigen Darstellungen erhalten haben, greift die sogenannte "Prospekthaftung". Somit hat er einen Anspruch auf Schadenersatz, falls ihm durch die fehlerhaften Angaben ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Berichtspflicht bei Investmentfonds
Neben dem vorgeschriebenen Verkaufsprospekt besteht zusätzlich eine laufende Berichtspflicht zur Fondsentwicklung. Demnach muss jeweils zur Mitte und zum Ende des Geschäftsjahres die Fondsgesellschaft einen Halbjahres- bzw. Jahresbericht zum Fondsstatus erstellen und veröffentlichen. Der Anleger kann zu jedem Zeitpunkt verlangen, dass ihm der aktuelle Bericht kostenlos zur Verfügung gestellt wird, um sich ein Bild von der Performance des Investmentfonds machen zu können.
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