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Jahresbericht in Kürze:

  • Jede Investmentfondsgesellschaft muss einmal im Jahr einen Jahresbericht zu ihren Fonds erstellen.
  • Der Bericht enthält wichtige Eckdaten für Anleger über ihr Investment.
  • Zusätzlich zum Jahresbericht müssen Fondsgesellschaften auch regelmässig einen Verkaufsprospekt veröffentlichen.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 10.08.2023

Was ist der Jahresbericht?

Alle Fondsgesellschaften müssen einmal im Jahr über ihre Investmentfonds einen Jahresbericht verfassen. Diese Regelung ist verbindlich im Investmentgesetz verankert und soll die potenziellen Investoren sowie die Privatanleger bei ihrer Investmententscheidung unterstützen.

Ein Jahresbericht klärt die Anleger über mögliche Risiken auf und versorgt sie mit teils rechtlich festgelegten Informationen.

Nach Fertigstellung prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft den Bericht auf inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit. Damit wird die Qualität des Berichtswesens sichergestellt.

Der aktuellste Jahresbericht des Fonds darf nicht älter als acht Monate sein. Alternativ kann die Fondsgesellschaft einen weiteren Halbjahresbericht anfertigen. Dadurch schützt der Gesetzgeber interessierte Investoren und sorgt für eine zeitnahe Informationsversorgung. 

Ein möglicher Anleger muss, zusätzlich zum Jahresbericht, weitere Dokumente von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellt bekommen, wie z. B. ein Verkaufsprospekt.

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Der Jahresbericht als wichtige Informationsquelle für Anleger von Fonds

Das Investmentgesetz schreibt einige Bestandteile vor, die verpflichtend in einem Jahresbericht enthalten sein müssen. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden vier Punkte:

  • Die Vermögensaufstellung beinhaltet beispielsweise alle zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere im Fonds nach Art, Nennwert, Kurs und Kurswert. Es wird das aktuelle Fondsvermögen, sowie alle angekauften und verkauften Wertpapiere mit dem jeweiligen Preis, aufgelistet.
  • Die Aufwands- und Ertragsrechnung stellt alle angefallenen Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.), die der Investmentfonds eingenommen hat, den Aufwendungen (Verwaltungskosten, Depotbankgebühren etc.) gegenüber.
  • Eine weitere Pflichtangabe ist die Höhe der vorgenommenen Ausschüttungen aus dem Fondsvermögen an die Anteilseigner, wenn es sich um einen ausschüttenden Investmentfonds handelt. Bei thesaurierenden Fonds, die ihre erwirtschafteten Gewinne sofort in weitere Kapitalanlagen reinvestieren, ist ebenfalls eine Angabe der reinvestierten Summe erforderlich.
  • Abschließend muss die Entwicklung des Fondsvermögens angegeben werden. Das Fondsmanagement veröffentlicht das Fondsvermögen zu Beginn und Ende des jeweiligen Geschäftsjahres sowie die Entwicklung der letzten drei Jahre.

Weitere freiwillige Angaben im Bericht

Die meisten Investmentfonds­gesellschaften stellen ihren Anlegern und potenziellen Kunden noch weitere Informationen zur Verfügung, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.

Meist macht die Fondsgesellschaft im Jahresbericht auch Angaben zur Entwicklung des Investmentfonds am Kapitalmarkt, die Anlagestrategie, die Volatilität oder die Wertentwicklung im Berichtsjahr.

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