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Jahresbericht in Kürze:

  • Jede Investmentfondsgesellschaft muss einmal im Jahr einen Jahresbericht zu ihren Fonds erstellen.
  • Der Bericht enthält wichtige Eckdaten für Anleger über ihr Investment.
  • Zusätzlich zum Jahresbericht müssen Fondsgesellschaften auch regelmässig einen Verkaufsprospekt veröffentlichen.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 18.08.2022

Was ist der Jahresbericht?

Alle Investmentfonds­gesellschaften müssen einmal im Jahr über ihre aufgelegten Investmentfonds in Form eines Jahresberichts berichten. Diese Regel ist verbindlich im Investmentgesetz verankert und soll einem potenziellen Investor oder Privatanleger bei seiner Investmententscheidung unterstützen.

Ein Jahresbericht soll die Anleger hinreichend mit Wissen über ihre Geldanlage versorgen und gleichzeitig auch über mögliche Risiken aufklären.

Nach Fertigstellung prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft den Bericht auf inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit und stellt dadurch die Qualität des Berichtswesens sicher. Der aktuellste Jahresbericht des Fonds darf nicht älter als acht Monate sein. Ansonsten muss die Fondsgesellschaft einen weiteren Halbjahresbericht anfertigen. Dadurch schützt der Gesetzgeber interessierte Investoren und sorgt für eine zeitnahe Informationsversorgung. 

Ein möglicher Käufer von Investmentfonds muss zusätzlich zum Jahresbericht noch ein Verkaufsprospekt mit den jeweiligen Vertragsbedingungen erhalten.

Der Jahresbericht als wichtige Informationsquelle für Anleger von Fonds

Das Investmentgesetz schreibt einige Bestandteile vor, die verpflichtend in einem Jahresbericht enthalten sein müssen. Dazu gehören im Wesentlichen die folgenden vier Punkte:

  • Die Vermögensaufstellung beinhaltet beispielsweise alle zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere im Fonds nach Art, Nennwert, Kurs und Kurswert. Es wird das aktuelle Fondsvermögen, sowie alle angekauften und verkauften Wertpapiere mit dem jeweiligen Preis, aufgelistet.
  • Die Aufwands- und Ertragsrechnung stellt alle angefallenen Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.), die der Investmentfonds eingenommen hat, den Aufwendungen (Verwaltungskosten, Depotbankgebühren etc.) gegenüber. Dadurch erhält der Anleger auf einen Blick den Jahresüberschuss der Fondsgesellschaft.
  • Eine weitere Pflichtangabe ist die Höhe der vorgenommenen Ausschüttungen aus dem Fondsvermögen an die Anteilseigner, wenn es sich um einen ausschüttenden Investmentfonds handelt. Bei thesaurierenden Fonds, die ihre erwirtschafteten Gewinne sofort in weitere Kapitalanlagen reinvestieren, ist ebenfalls eine Angabe der reinvestierten Summe zu machen.
  • Abschließend muss die Entwicklung des Fondsvermögens angegeben werden. Das Fondsmanagement muss das Fondsvermögen zu Beginn und Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlichen sowie die Entwicklung der letzten drei Jahre.

Weitere freiwillige Angaben im Bericht

Die meisten Investmentfonds­gesellschaften stellen ihren Anlegern und potenziellen Kunden noch weitere Informationen zur Verfügung, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.

Meist macht die Fondsgesellschaft im Jahresbericht auch Angaben zur Entwicklung des Investmentfonds am Kapitalmarkt, die Anlagestrategie, die Volatilität oder die Wertentwicklung im Berichtsjahr.

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