Verwaltungsvergütung
Prozentuale Vergütung, welche das Fondsmanagement für die Verwaltung des Fondsvermögens vereinnahmt.
Einzeldepot
Im Einzeldepot der FNZ Bank können Sie als alleiniger Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
Gemeinschaftsdepot
Im Gemeinschaftsdepot der FNZ Bank können die beiden Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
VL-Sparen mit Fonds
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.
- Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
- Keine Abschlusskosten & günstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat
Junior-Depot 4kids
Im Junior-Depot 4kids der FNZ Bank können Sie bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verwaltungsvergütung in Kürze
- Die Verwaltungsvergütung ist eine laufende Gebühr für alle Leistungen rund um die Verwaltung eines Fonds.
- Alternativ wird sie auch als Management Fee oder Management Gebühr bezeichnet.
- Sie wird mit dem gesamten Fondsvolumen verrechnet.
- Sie wirkt sich auf die Wertentwicklung des Fonds aus.
Was ist Verwaltungsvergütung?
Investmentfondsgesellschaften erheben für Firmenanalysen, für das Controlling und insbesondere die Entlohnung des Fondsmanagements eine Verwaltungsvergütung. Umgangssprachlich wird sie auch Managementgebühr oder Management-Fee genannt.
Diese wird in Prozentpunkten auf Jahressicht angegeben. Die Verwaltungsvergütung wird anteilig und ratierlich direkt aus dem gesamten Fondsvolumen entnommen und wirkt sich entsprechend auf die Wertentwicklung des Investmentfonds aus.
Die Darstellung der Wertentwicklung eines Fonds im Internet beinhaltet in der Regel die Verwaltungsvergütung.
Einzusehen ist die Höhe der Verwaltungsvergütung in den wesentlichen Anlegerinformationen eines Fonds. Der Anleger erhält von seiner depotführenden Bank, wie z. B. der FNZ Bank (vormals ebase), nach Ablauf eines Kalenderjahres eine individuelle Kosteninformation, in der die tatsächlich entstandene Höhe der Verwaltungsvergütung aufgeführt wird.
Die Höhe der Verwaltungsvergütung unterscheidet sich nach der Art des Fonds.
- Aktienfonds ca. 0,8 % bis 2,5 %
- Mischfonds ca. 0,8 % bis 2,5 %
- Rentenfonds ca. 0,5 % bis 1,5 %
Die dargestellten Werte sind Durchschnittswerte und können entsprechend auch abweichen.
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