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Ex-post Kosteninformation

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StartseiteRatgeberFonds-WissenEx-post Kosteninformation

Ex-post Kosteninformation in Kürze

Die Ex-post Kosteninformation beinhaltet alle Kosten und Nebenkosten sowie Zuwendungen, die im Rahmen der Wertpapierdienstleistung angefallen sind.
Eine Vergleichbarkeit der Kosten ist jedoch nicht zwingend gegeben.
Je nach Anbieter werden aktuelle Daten oder Daten aus dem Vorjahr verwendet.
Es gibt keine einheitlichen Standards.

Ex-post Kosteninformation - was ist das?

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gemäß der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) dazu verpflichtet, dem Kunden eine sogenannte Ex-post Kosteninformation jährlich zur Verfügung zu stellen.

Die Ex-post Kosteninformation beinhaltet alle Kosten und Nebenkosten sowie Zuwendungen, die im Rahmen der Wertpapierdienstleistung und dem jeweiligen Finanzinstrument innerhalb des Berichtszeitraums tatsächlich angefallen sind. Der Kunde erhält einen prozentualen sowie einen Cent-genauen Kostennachweis.

Kosten im Rahmen der Anlage in Investmentfonds wurden bereits vor der Umsetzung von MiFID II ausgewiesen, jedoch nicht so sehr im Detail.

Meist waren die Kosten der Investmentfonds in verschiedenen Dokumenten enthalten. Der Kunde musste sich diese selbst zusammen suchen, wie z. B. in den wesentlichen Anlegerinformationen.

Mit der Ausstellung der Ex-post Kosteninformation wird dem Kunden eine Übersicht an die Hand gegeben, mit der er transparent alle Kosten sofort erkennt sowie diese besser vergleichen kann.

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Unzureichende Vergleichbarkeit der Ex-post Kosteninformation

Mit Erhalt der Ex-post Kosteninformation sehen die Kunden, welche Kosten bei der Anlage in Investmentfonds entstehen. Die Vergleichbarkeit ist jedoch nur bedingt gegeben. Denn der Kostenausweis kann je nach Institut anders dargestellt werden.

Es gibt keine einheitlichen Standards, die den Instituten vorgegeben werden, damit für den Kunden eine Vergleichbarkeit möglich ist.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass manche Institute die Kostenausweise mit unvollständigen Daten erstellen.

So hat beispielsweise die FNZ Bank (vormals ebase) bei Einführung zunächst bis Anfang Oktober 2019 keine Ex-post Kosteninformation erstellt. Grund hierfür waren unvollständige Produktkosten der Fondsgesellschaften.

Da die Institute keine konkreten Vorgaben haben, erstellen sie die Kostenausweise teilweise nicht mit aktuellen oder mit unvollständigen Daten.

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Herangezogene Daten in den Kosteninformationen

In den Produktkosten sind hauptsächlich die

laufenden Kosten,
gegebenenfalls eine erfolgsabhängige Gebühr enthalten.

Die Institute rechnen für Fonds aber zwangsläufig mit älteren Daten. Denn zu Jahresbeginn steht in aller Regel noch gar nicht fest, welche Kosten in welchem Umfang tatsächlich angefallen sind.

Es kann vorkommen, dass ein Fonds eine Performance Fee ausweist. Im Beobachtungszeitraum hat der Fonds jedoch keine positiven Erträge erzielt. Effektiv wurde gar keine Erfolgsgebühr berechnet.

Damit eine korrekte Berechnung vorgenommen werden kann, muss der geprüfte Jahresbericht der Fondsgesellschaft veröffentlicht worden sein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlaubt daher den Fondsgesellschaften, die jüngsten bestätigten Daten, welche bereits vorliegen, zu verwenden.

Daraus resultiert folgende Ungenauigkeit:

Läuft das Geschäftsjahr eines Fonds von Januar bis Dezember, so werden für die Ex-post Kosteninformation 2022 die Daten aus dem Kalenderjahr 2021 herangezogen.

Die zur Berechnung des Kostenausweises herangezogenen Daten sind somit veraltet.

Selbst wenn das Geschäftsjahr einer Fondsgesellschaft bspw. von Juli bis Juni reicht, ist der Kostennachweis nicht korrekt. Aus diesem Grund wartet die FNZ Bank mit der Erstellung der Ex-post Kosteninformation, bis alle Produktkosten in aktueller Form vorliegen.

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Kunden sollten nach dem studieren der eigenen individuellen Ex-post Kosteninformation keine voreiligen Schlüsse ziehen. Auch wenn der Kostenausweis auf den ersten Blick teuer erscheint!

Kosten sind nur ein Teil der Geldanlage, den man berücksichtigen sollte.

Fehlentscheidungen durch Umstrukturierung der eigenen Anlagestrategie könnten die Performance des eigenen Depots nachhaltig negativ beeinflussen.

Beispiel laufende Kosten

Exchange Traded Funds (ETF): 0,4 Prozent jährlich

Vergleichbarer aktiv gemanagter Investmentfonds: 1,4 Prozent jährlich

Kosten-Differenz: 1,0 Prozent jährlich

Gemäß Ex-post Kosteninformation ist der ETF günstiger. Die Ex-post Kosteninformation sagt jedoch nichts über die tatsächliche Performance des Fonds aus.

Hat der aktiv gemanagte Fonds eine bessere Wertentwicklung von mindestens 1,1 Prozent gegenüber dem ETF, wäre der aktiv gemanagte Fonds die bessere Wahl gewesen. Trotz der höheren laufenden Kosten!

Haftungsausschluss FondsClever.de

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