Depotbankvergütung
Gebühr für die Verwahrung, Verwaltung und Abwicklung von Wertpapieren bei einer Depotbank, welche aus dem Fondsvermögen entnommen wird.
Einzeldepot
Im Einzeldepot der FNZ Bank können Sie als alleiniger Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
Gemeinschaftsdepot
Im Gemeinschaftsdepot der FNZ Bank können die beiden Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
VL-Sparen mit Fonds
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.
- Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
- Keine Abschlusskosten & günstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat
Junior-Depot 4kids
Im Junior-Depot 4kids der FNZ Bank können Sie bis zu 99 Fondspositionen verwahren.
- Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
- Keine Depotgebühr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Depotbankvergütung in Kürze
- Kosten für die Verwaltung der Wertpapiere eines Fonds bei einer Depotbank
- Beträgt im Durchschnitt 0,2 % im Jahr
- Sie wird aus dem gesamten Fondsvolumen entnommen
Was ist die Depotbankvergütung?
Depotbanken erheben für Investmentfonds eine Depotbankvergütung für die Bereitstellung, Verwahrung und Verwaltung des Sondervermögens. Diese Gebühr ist ein gewisser Prozentsatz des Sondervermögens. Die Depotbankvergütung wird aus dem gesamten Fondsvolumen entnommen. Alle Informationen zur Höhe der Depotbankvergütung stehen im jeweiligen Verkaufsprospekt des Investmentfonds.
Von der Depotbankgebühr abzugrenzen ist das Depotführungsentgelt. Das Depotführungsentgelt fällt für das Investmentdepot eines Privatanlegers an und wird von der depotführenden Bank, wie beispielsweise der FNZ Bank (vormals ebase) erhoben.