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Basisinformationsblatt Fonds in Kürze:

  • Das PRIIPs Basisinformationsblatt für Fonds wurde am 01.01.2023 eingeführt.
  • Es dient der besseren Vergleichbarkeit von Fonds.
  • Die wesentlichen Anlegerinformationen werden durch das Basisinformationsblatt abgelöst.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 03.04.2024

Was ist das Basisinformationsblatt für Fonds?

Das neue PRIIPs Basisinformationsblatt für Fonds muss seit dem 01.01.2023 jede Fondsgesellschaft für Privatanleger und semi-professionelle Anleger veröffentlichen.

PRIIP bedeutet:

  • auf Englisch „Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products“ und
  • auf Deutsch „verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten“.

Bis Ende letzten Jahres mussten Fondsgesellschaften lediglich das Key Investor Information Document (zu Deutsch: wesentliche Anlegerinformationen; KIID) gemäß Kapitalanlage­gesetzbuch (KAGB) veröffentlichen. Diese werden nun mit dem dreiseitigen PRIIP-Basisinformationsblatt ersetzt.

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Was sind die Inhalte des Basisinformationsblatts für Fonds?

Inhalte des Basisinformationsblatts sind unter anderem:

  • Name des Produkts
  • Name des PRIIP-Herstellers
  • Informationen zu Art, Laufzeit, Zielen und Kleinanleger-Zielgruppen
  • Mögliche Risiken und Renditeaussichten
  • Aufklärung über Konsequenzen, wenn der PRIIP-Hersteller keine Auszahlung vornehmen kann
  • Kosten im Laufe der Zeit und die Zusammensetzung der Kosten
  • Empfohlene Haltedauer
  • Voraussetzungen über die Möglichkeit der vorzeitigen Entnahme von Vermögen
  • Beschwerdemöglichkeiten
  • gegebenenfalls Angaben zur früheren Wertentwicklung

Warum wurde das Basisinformationsblatt für Fonds eingeführt?

Mit den PRIIP-Basisinformationsblätter soll europaweit eine bessere Vergleichbarkeit hergestellt werden.

Die Form und der Inhalt des Basisinformationsblatt richtete sich bis Ende 2022 nach dem Technischen Regulierungsstandard der delegierten Verordnung (EU) 2017/653. Seit dem 01.01.2023 greift die delegierte Verordnung (EU) 2021/2268.

Somit sind seit dem 1. Januar 2023 alle PRIIP-Hersteller verpflichtet, die aktuellen Vorgaben einzuhalten. Neu ist, dass auch die Fondsbranche dieser Vorgabe nachkommen muss.

Bisher mussten Fondsgesellschaften, wie bereits erwähnt, lediglich die wesentlichen Anlegerinformationen gemäß Kapitalanlage­gesetzbuch ausgeben. Die neue delegierte Verordnung beinhaltet vor allem auch Detailregelungen, die sich unter anderem OGAW-Fonds richten.

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