Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Rechtliche Grundlage Fonds

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt seit Inkraftteten am 22. Juli 2013 die Verwaltung sowohl von offenen als auch geschlossenen Fonds.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
A
Absolute Return FondsAktieAktiengesellschaft (AG)Aktienindex bzw. Index (allgemein)AktionärAnlageklasseAnlagestrategieAnleihenAnteilsklasseAnteilspreisAnteilswertAntizyklischArbitrageAsset AllocationAsset (Vermögenswert)AuflagedatumAusschüttung
B
BaFinBasisinformationsblatt FondsBenchmarkBetaBluechipsBörseBottom-upBranchenfondsBruttoinlandsproduktBuy & Hold-StrategieBundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)BVI-Methode
C
Capital Asset Pricing Model (CAPM)Cash-FlowChartCost-Average-EffektCut-off-Zeit
D
DachfondsDepot (Investmentdepot)DepoteinzugDepotübertragDerivate (Finanzderivate)Deutsche Aktienindex (DAX)DiversifikationDividendeDow JonesDuration
E
Emerging-Markets-FondsEmittentEntnahmeplanErtragsverwendungEURO STOXX 50
F
Floating Rate NotesFondsanteilFondsdiscountFondsdomizilFondsgesellschaftFondsmanagerFondsratingFondstauschFondsvermögenFondsvolumenFondswährungForward-Pricing
G
GeldmarktfondsGeldmengeGrowth Fonds
H
HausseHedge-FondsHigh WatermarkHochzinsanleihen
I
InflationInformation RatioInternational Securities Identification Number (ISIN)Investment Grade
J
JahresberichtJahresdepotauszug
K
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)KapitalmarktKey Investor Information Document (KIID)KonjunkturKorrelationKorrelationskoeffizient
L
Large CapsLeerverkaufLimit und Dynamisches Limit bei FondsLong-Short-Strategie
M
Markowitz PortfoliotheorieMarktkapitalisierungMid CapsMSCI WorldMulti-Asset-Fonds
N
NASDAQ 100NebenwerteNet Asset Value (NAV)Nominalwert oder Nennwert
O
OGAW-RichtlinieOutperformance
P
Pantoffel-PortfolioPeergroupPerformancePortfolioPortfolio-TheoriePreislieferungPRIPsPrivate Label FondsProfitabilität
R
RatingagenturenReal Estate Investment Trust (REIT)RentabilitätRisiko-Ertrags-ProfilRisikoklasseRobo-Advisor
S
SachwerteScope Rating für Fonds (vormals Feri Rating)Shareholder ValueSharpe RatioSize-StrategieSmall CapsStaatsanleihenStandardisierte VermögensverwaltungStandardwerteStock-PickingSynthetic Risk and Reward Indicator (SRRI)
T
Thesaurierung - thesaurierende FondsTop-DownTotal Return FondsTrack-RecordTracking Error
U
UCITS
V
Value at Risk (VaR)Value FondsValuta - Wertstellung Kauf/ VerkaufVerkaufsprospekt InvestmentfondsVermögensverwalterVerwahrstelleVL-Bescheinigung bei der FNZ BankVolatilität
W
WertpapierWertpapierkennnummer (WKN)Wesentliche Anlegerinformationen
X
Xetra
Z
ZielfondsZins

Kapitalanlage­gesetzbuch (KAGB) in Kürze:

  • Das KAGB regelt die Verwaltung von geschlossenen und offenen Fonds.
  • Es trat am 22.07.2013 in Kraft.
  • Es trat an die Stelle des Investmentgesetzbuchs.
  • Das neue Gesetz entstand, weil die EU nach der Finanzkrise den Anlegerschutz verbessern wollte.
Sascha Neumann, Author bei DTW

Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 09.08.2023

Was ist das Kapitalanlage­gesetzbuch?

Das Kapitalanlage­gesetzbuch (KAGB) trat in der Bundesrepublik Deutschland am 22. Juli 2013 in Kraft und ersetzt seitdem das zuvor geltende Investmentgesetz. Es regelt die Verwaltung sowohl von offenen als auch geschlossenen Fonds.

Das KAGB war eine Reaktion auf die Finanzkrise von 2008. Man wollte Klein- und Privatanlegern damit einen verbesserten Vermögensschutz bieten. Daher hat der Gesetzgeber im KAGB einheitliche Regularien für Investmentfonds formuliert.

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Kapitalanlage­gesetzbuch (KAGB) setzt EU-Richtlinie um

Das Europäische Parlament hatte als Reaktion auf die internationale Finanzkrise bereits am 11. November 2010 die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive) verabschiedet, die sich mit der Verwaltung alternativer Investments befasste.

Ziel der Richtlinie war neben dem erhöhten Verbraucherschutz auch eine in der EU einheitliche Haftung von Depotbanken zu implementieren.

Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 veranlasste die EU verschärfte Kontrollmechanismen für Hedge-Fonds, Immobilienfonds, Private-Equities-Beteiligungen und ähnliche Anlageformen.

In der Umsetzung der EU-Richtlinie ging der deutsche Gesetzgeber sogar teilweise über die Forderungen der EU-Kommission hinaus. Er formulierte das ausführliche Kapitalanlage­gesetzbuch für Fondsgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung in Deutschland haben.

Die Vorschriften betreffen alle Kapitalsammlungen, die als Investmentvermögen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB gelten. Darunter fallen zum einen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW), zu denen die Publikumsfonds zählen, und zum anderen Alternative Investmentfonds (AIF).

Mit Ausnahme einiger spezieller AIFs schreibt das KAGB für die Verwaltung aller Fonds eine Erlaubnis der BaFin vor.

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Änderungen und Neuerungen im KAGB gegenüber Investmentgesetz

Gegenüber dem zuvor gültigen Investmentgesetz beinhaltet das KAGB eine Reihe von zusätzlichen Berichts-, Dokumentations- und Kontrollpflichten sowie Zulassungsvoraussetzungen für die in Deutschland agierenden Verwalter von inländischem und ausländischem Investmentvermögen.

Neu ist außerdem, dass Privatanleger gemäß § 1 Abs. 6 KAGB keine Anteile von Hedge-Fonds erwerben dürfen.

In „Spezial-AIFs“, zu denen die Hedge-Fonds gehören, dürfen ausschließlich semiprofessionelle und professionelle Anleger investieren. Das soll dem Schutz der Privatanleger dienen.

Gegenüber dem Vorläufergesetz haben sich auch einige Begrifflichkeiten geändert. Im KAGB heißen die Kapitalanlage­gesellschaften nunmehr „Kapital­verwaltungs­gesellschaften“. Und anstelle von Depotbanken wird der Begriff „Verwahrstellen“ verwendet.

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