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Abrechnung Vorabpauschale bei der FNZ Bank (Jahr 2023)

Mitteilung vom 30.11.2023

Im kommenden Jahr wird die FNZ Bank bei den Anlegern eine Vorabpauschale erheben.

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2023 wurde auf 2,55% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,79%.

Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?

Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,

Wie wird die Vorabpauschale erhoben?

Zum Jahresbeginn 2024 wird die FNZ Bank in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.

Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!

Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?

Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.

Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?

Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus

und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.

Der Auftrag muss rechtzeitig bis einschließlich 22.12.2023 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original vorliegen. Der Auftrag wird unbefristet eingerichtet.

Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?

Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?

Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2023 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.

Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2024 zur Verfügung gestellt.

Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 30.11.2023

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