| Steuerbescheinigung bei FondsVorteile bei FondsClever.de: Kein Ausgabeaufschlag Keine versteckten Kosten Mit Vertrauensgarantie Jahressteuerbescheinigung in KürzeDie Jahressteuerbescheinugung listet alle Steuern für jedes Anlageprodukt auf. Anleger benötigen die Steuerbescheinigung für Ihre Steuererklärung. Sie dient als Nachweis, über Kapitalerträge sowie abgeführte Steuern, gegenüber dem Finanzamt. Banken erstellen die Steuerbescheinigung für ihre Kunden kostenfrei. Was ist die Jahressteuerbescheinigung?Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Nachweis bzw. ein Überblick über alle gezahlten Steuern eines Kalenderjahres. Sie informiert u.a. über die Höhe der abgeführten Steuern aus Kapitalerträgen durch die depotführende Bank, wie z. B. der ebase, und listet entsprechend die steuerpflichtigen Kapitalerträge von Konten und/ oder Wertpapier-Depots auf. Dazu zählen Mit Hilfe der Steuerbescheinigung können zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückgeholt werden. Hierzu verwendet man die Anlage KAP in der Steuererklärung. Rabattangebot jetzt gratis und unverbindlich anfordern! Was beinhaltet die Steuerbescheinigung?Die Jahressteuerbescheinigung zeigt detailliert, welche Steuern für welche Anlageprodukte eines Kunden angefallen sind. Sie umfasst damit alle Transaktionen, aus denen Einkünfte gemäß §20 EStG entstanden sind. Höhe der Kapitalerträge, beispielsweise Zinsgewinne oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften, Gewinne aus Kapitalanlagen, beispielsweise aus dem Verkauf von Fondsanteilen, angegebener Freistellungsauftrag, Summe der abgeführten Abgeltungssteuer, Summe des abgeführten Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer Angerechnete sowie noch nicht angerechnete ausländische Steuern (für Fonds, die im Ausland investieren und dort Steuern abführen) Anleger erhalten kostenlos die Steuerbescheinigung für Fonds von ihrer depotführenden Bank. Bei der ebase wird die Jahressteuerbescheinigung in der Regel im März/ April in den persönlichen ebase Online-Postkorb eingestellt. Mehr Informationen zur ebase Steuerbescheinigung finden Sie hier: Finden Sie jetzt Ihren Fonds ohne Ausgabeaufschlag! Bitte mind. 3 Zeichen eingeben! Fonds finden Die gefragtesten Fonds bei Fondsclever.de Suche Fonds... Fonds gefunden Keine Fonds gefunden Details Kaufen Seite 1 von Wofür benötige ich die Steuerbescheinigung?Anhand der Jahressteuerbescheinigung lässt sich überprüfen, in welcher Höhe die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt hat. Weiterhin benötigt man die Daten für das Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung, sofern der Anleger eine Steuererklärung erstellt. Ein Ausfüllen der Anlage KAP ist jedoch nicht zwingend notwendig, da die Steuern bereits durch die depotführende Bank abgeführt werden. Über die Anlage KAP kann man zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückholen. Wieso sollte ich die Anlage KAP ausfüllen?Wenn der hinterlegte Freistellungsauftrag nicht ausreichend war oder gar kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, Wenn der Anleger theoretisch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen könnte, aber nicht beantragt hat bzw. diese nicht bei der depotführenden Bank eingereicht hat, Wenn der Anleger mehrere Depots hat und die jeweiligen Gewinne/ Verluste miteinander verrechnen möchte. Wenn das Jahreseinkommen unter 16.000 Euro (32.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) liegt. Dann werden auch Kapitalerträge zum individuellen, niedrigeren Steuersatz veranlagt, anstatt der pauschalen 25 Prozent. Jetzt das passende ebase Depot für Ihre Anlageziele finden! AbgeltungssteuerSeit Anfang Januar 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die Abgeltungssteuer. Banken führen die angefallenen Steuern für im Inland erzielte Gewinne automatisch ab. Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt pauschal bei 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (je nach Bundesland acht oder neun Prozent). ExpertentippAnleger müssen ihre Kapitalerträge nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angeben. In einigen Fällen kann es aber dennoch sinnvoll sein. Sparerfreibetrag ausschöpfenBis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr sind Gewinne auf Kapitalerträge steuerfrei (bei gemeinsam veranlagten Personen 2.000 Euro). Voraussetzung ist, dass ein Freistellungsauftrag ausgefüllt wurde. Ansonsten führt die Bank die angefallenen Steuern direkt ab. Sie haben mehrere Depots oder Konten? Dann können Sie den Sparerpauschbetrag auf Ihre diversen Konten/ Depots aufteilen. Jedoch darf die maximale Freibetragsgrenze von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro über alle Konten/ Depots hinweg nicht überschritten werden. ebase Freistellungsauftrag zum Download: Jetzt das passende ebase Depot für Ihre Anlageziele finden! Disclaimer:FondsClever.de bietet keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung an. Dieser Beitrag dient allein der Information und ersetzt keine Beratung beim Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Der Fondsdiscounter für clevere Anleger! Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie den FondsClever.de Disclaimer. | Kontakt 0800 - 11 55 700 Anruf ist kostenfrei!Anruf für Sie kostenfrei!
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