Was ist der Jahresdepotauszug?
Der Jahresdepotauszug ist die Wertpapieraufstellung, die ein Depotinhaber bzw. eine Depotinhaberin jedes Jahr erhält. Denn Depotbanken sind nach § 14 DepotG (Depotgesetz) zur Depotbuchführung verpflichtet und müssen für die Anleger mindestens einmal jährlich einen Depotauszug erstellen. Im Regelfall geschieht das zum 31. Dezember des Jahres.
Üblicherweise verschicken die Depotbanken den Jahreskontoauszug zusammen mit weiteren Jahresendunterlagen zu Beginn des Folgejahres per Post oder stellen diese online zur Verfügung. Darüber hinaus haben Anleger das Recht, jederzeit einen aktuellen Auszug bei ihrer Depotbank anzufordern.
Was steht im Jahresdepotauszug?
Der Jahresdepotauszug enthält zunächst die Depotnummer sowie Name und Adresse des Depotinhabers. Des Weiteren muss aus ihm gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Wertpapierbestand des Investmentdepots zum Stichtag eindeutig zu entnehmen sein. Das bedeutet, dass von jedem Wertpapier, welches der Depotinhaber besitzt, die exakte Stückzahl angegeben ist, sei es Aktie, Anleihe oder Fondsanteil. Neben der Bezeichnung der Wertpapierart inklusive der Information über Merkmale und Verwahrart ist die sechsstellige deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) und zumeist auch die internationale zwölfstellige Wertpapieridentifikationsnummer ISIN (International Securities Identification Number) vermerkt.
Die Kurse der Aktien, Anleihen und Anteile an Investmentfonds im Depot werden zum Stichtag des Jahresdepotauszugs aufgeführt. Aus der Multiplikation dieser Kurswerte mit der jeweiligen Stückzahl im Depot berechnet sich der Wert für jeden einzelnen Wertpapierposten.
Wie viel das Depot insgesamt wert ist, erfährt der Anleger unter der Rubrik „Depot-Gesamtwert“. Er resultiert aus der Addition aller Einzelposten.
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Jahresunterlagen zum Depot
Den Jahresdepotauszug erhalten die meisten Anleger zusammen mit weiteren Jahresunterlagen. Folgende Informationen stellt beispielsweise ebase ihren Kunden jeweils zum Jahresbeginn automatisch in ihren Online-Kunden-Postkörben zur Verfügung:
- den Jahresdepotauszug zum 31. Dezember des Vorjahres,
- die Steuerbescheinigung für das Vorjahr einschließlich der Erträgnisaufstellung mit gegebenenfalls einer Verlustbescheinigung
- gegebenenfalls eine Information über den Verlustausgleich für das vorangegangene Kalenderjahr
- und gegebenenfalls auch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung für das Vorjahr.
Wenn Depotinhaber Anteile an einem aktiv gemanagten Investmentfonds besitzen, bekommen sie darüber hinaus vierteljährlich einen Quartalsdepotauszug.
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