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Verlustbescheinigung bei Fonds

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Verlustbescheinigung in Kürze

Die Bank weist in einer Verlustbescheinigung Verluste von Wertpapierdepots aus, die sie nicht automatisch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet hat.
Nicht alle Formen von Kapitalerträgen können miteinander verrechnet werden, daher gibt es unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe.
Die Verlustverrechnung hat Vorrang vor dem Sparer-Pauschbetrag.
Ein verbliebener Verlust wird in das nächste Kalenderjahr übertragen.

Was ist eine Verlustbescheinigung?

In einer Verlustbescheinigung weist eine Bank Verluste in Wertpapierdepots oder auf Konten aus, die sie nicht automatisch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet hat.

Sie ist immer dann erforderlich, wenn ein Kapitalanleger mehrere Depots bei verschiedenen Geldinstituten unterhält, um eine Verrechnung all seine Gewinne und Verluste in der Einkommenssteuererklärung geltend machen zu können.

Allerdings können nicht alle Formen von Kapitalerträgen miteinander verrechnet werden, weil die Banken zum Führen von verschiedenen Verlustverrechnungstöpfen verpflichtet sind.

Separate Verrechnung für Aktien und Investmentfonds

Seit Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009 müssen Banken für ein Wertpapierdepot ihrer Kunden einen Verrechnungstopf bzw. Stückzinstopf führen. Im Prinzip ist das eine Steuernebenrechnung des Finanzinstituts für den Bankkunden, um die Höhe der Kapitalertragssteuer korrekt zu ermitteln. 

Zwei Punkte sind dabei für den Kapitalanleger entscheidend:

1.) Es gibt mehrere separate Verrechnungstöpfe. Denn Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Die Gewinn- und Verlust-Rechnung aus Dividenden, Zinsen, Fondsanteilen, Derivate und Wertpapiere erfolgt in eigenen Verrechnungstöpfen.

2.) Zwischen Geldinstituten findet kein Datenaustausch statt, was für einen Anleger, der zum Beispiel Fondsanteile bei zwei verschiedenen Depotbanken hat, steuerliche Bedeutung besitzt.

Möchte er seine Verluste in einem Depot auf die gezahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge aus dem zweiten Depot anrechnen lassen, benötigt er von der ersten Bank eine Verlustbescheinigung. Diese muss er bei ihr spätestens bis zum Stichtag 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen. In der Jahressteuererklärung ist sie der Anlage KAP beizulegen.

Die Verlustverrechnung hat Vorrang vor dem Sparer-Pauschbetrag.

Zuerst verrechnet das Finanzamt den bescheinigten Verlust, erst danach findet der Sparer-Pauschbetrag Berücksichtigung.

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Verlustvortrag ohne Verlustbescheinigung

Falls der Anleger die Verlustbescheinigung nicht fristgerecht beantragt, nimmt die Depotbank automatisch innerhalb des Depots einen Verlustvortag ins nächste Jahr vor.

Den verbliebenen Verlust kann man dann erst wieder mit den künftigen Kapitalerträgen in den Folgejahren verrechnen.

Wenn die Bank hingegen eine Verlustbescheinigung ausgestellt hat, startet der entsprechenden Verrechnungstopf im darauffolgenden Kalenderjahr wieder mit "Null".

Wer mit seinen Fondsanteilen die Depotbank wechselt, kann im Regelfall den Verrechnungstopf auf die neue Bank übertragenlassen.
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