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Offene Immobilienfonds ohne Ausgabeaufschlag

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Offene Immobilienfonds mit 100 % Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag

Eine Anlage in offene Immobilienfonds stellt eine attraktive Beimischung für Ihr Depot dar!

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LEADING CITIES INVEST
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Zum Kauf offener Immobilienfonds laden Sie bitte das Formular "Zulassung zu Transaktionen mit komplexen Fonds bei der ebase" herunter.

Sofern Sie bereits offene Immobilienfonds oder andere "komplexe Fonds" in Ihrem ebase Bestand haben, ist eine erneute Zusendung des Formulars nicht mehr notwendig.

FondsClever.de stellt Ihnen die offenen Immobilienfonds einzeln vor:

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Was sind offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds sammeln Kapital von einer Vielzahl an Anlegern ein. Gemäß ihres Anlageschwerpunkts investieren offene Immobilienfonds das Fondsvermögen in bestimmte Gebäudetypen - beispielsweise

Wohngebäude,
Büroflächen,
Einkaufszentren,
Hotels,
Logistik,
Regionen.

Die Anleger erhalten im Gegenzug Anteilsscheine, die ihre Anteile am Gesamtfondsvermögen darstellen. In der Vergangenheit erzielten offene Immobilienfonds stabile Renditen. Zudem unterliegt die Wertentwicklung im Vergleich zu anderen Fondsgattungen in der Regel eher geringen Schwankungen.

Offene Immobilienfonds fallen in die Kategorie des Grundstück-Sondervermögens, sind also im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft jederzeit geschützt.

Die Wertentwicklung des Fonds setzt sich aus den Miet- und Zinseinnahmen sowie der Wertentwicklung der im Bestand befindlichen Immobilien zusammen.

Offene Immobilienfonds bieten Anlegern den Vorteil, dass sie ihr Vermögen über eine Vielzahl verschiedener Immobilien und Regionen streuen. Somit ist der Anleger nicht auf die Wertentwicklung oder Mieteinnahmen einer einzelnen Immobilie angewiesen. Mögliche Mietausfälle können somit ausgeglichen werden. Da die Entwicklung der Immobilienpreise größtenteils unabhängig von den allgemeinen Entwicklungen an den Finanzmärkten ist, erhöhen offene Immobilienfonds effektiv die Diversifikation des Portfolios.

Zudem bietet eine Investition in offene Immobilienfonds einen gewissen Schutz vor Inflation: Gewerblich genutzte Immobilien besitzen in der Regel langfristige Mietverträge. Diese sind häufig an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt. Dies bedeutet: Steigt die Inflationsrate, steigt auch die Miete entsprechend.

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Welche Anlagekriterien gelten?

Seit Juli 2013 unterliegen OiFs dem Kapitalanlage­gesetzbuch (KAGB). Es besagt, dass der Fonds in mindestens zehn Objekte investiert sein muss. Von diesen darf keines mehr als 15 Prozent des Gesamtvermögens betragen.

Offene Immobilienfonds dürfen maximal 20 Prozent in Objekte im Bau anlegen und höchstens 30 Prozent in Objekte im Ausland, wenn das Währungsrisiko nicht abgesichert ist. Bis zu 20 Prozent können in Immobilien­gesellschaften investiert werden und bis zu 49 Prozent des Fondsvermögens dürfen als Buchgeld gehalten werden.

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Besonderheiten beim Verkauf offener Immobilienfonds

Aufgrund in der Vergangenheit aufgetretener Liquiditätsprobleme, haben sich die Rücknahmeregeln für offene Immobilienfonds nach und nach verschärft:Für Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 (KAGB tritt in Kraft) gekauft werden, gilt:

  • Unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit 12-monatiger Kündigungsfrist
  • 24 Monate Mindesthaltefrist (bereits während dieser Frist können Anleger kündigen)
  • kein Freibetrag

Für Anteile, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 21. Juli 2013 gekauft wurden, gilt:

  • Über den Freibetrag hinaus: Unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit 12-monatiger Kündigungsfrist
  • 24 Monate Mindesthaltefrist (bereits während dieser Frist können Anleger kündigen)
  • Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr

Für Anteile, die vor dem 1. Januar 2013 gekauft wurden, gilt:

  • Über den Freibetrag hinaus: Unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit 12-monatiger Kündigungsfrist
  • Mindesthaltefrist ist erfüllt
  • Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr

Zum Verkauf offener Immobilienfonds laden Sie sich bitte das Formular "Rückgabeerklärung für offene Immobilienfonds" herunter.

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Offene Immobilienfonds und ihre steuerlichen Besonderheiten

Auch in Bezug auf die steuerliche Behandlung der laufenden Erträge (Ausschüttungen) sowie der Erträge bei Veräußerung der Anteile sind einige Besonderheiten unter der seit dem Jahr 2018 geltenden Investmentsteuerreform zu beachten:

Gewinne aus Veräußerung Offener Immobilienfonds

Bisher waren Erträge aus einem Verkauf von Anteilen aus einem offenen Immobilienfonds, für welche die Haltefrist von zehn Jahren erfüllt war, steuerfrei. Diese Regelung änderte sich bei einem Erwerb von Fondsanteilen seit Beginn des Jahres 2018. Seitdem muss nämlich die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis unabhängig von der Haltedauer voll versteuert werden. Für Anteile, die beispielsweise im Jahr 2005 erworben wurden und im Jahr 2020 veräußert werden (Haltedauer > 10 Jahre) gilt Folgendes: Die Änderung des Verkehrswertes zwischen Erwerb im Jahr 2005 und dem Verkehrswert zum 31.12.2017 ist steuerfrei. Die Änderung des Verkehrswertes ab Beginn des Jahres 2018 bis zur Veräußerung (hier im Jahr 2020) muss nun hingegen versteuert werden. Hierauf gewährt der Gesetzgeber jedoch einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Lesen Sie hierzu auch Fonds-Wissen: Fonds und Steuern.

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Laufende Erträge (Ausschüttungen) offener Immobilienfonds

Bei der Besteuerung der laufenden Erträge von offenen Immobilienfonds galt bis zum Jahr 2018 grundsätzlich das Transparenzprinzip. Unter dem Transparenzprinzip werden laufende Erträge, egal ob ausgeschüttet oder thesauriert, gleichsam wie Einkünfte aus einer Direktinvestition mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag) belegt. Diese Erträge konnten mit dem steuerlichen Freibetrag von 801 Euro bei Ledigen (1.602 Euro bei Eheleuten) verrechnet werden.

Seit Beginn des Jahres 2018 entfällt diese Regelung. Seitdem wird nicht mehr der Anleger, sondern der offene Immobilienfonds auf bestimmte inländische Erträge direkt besteuert. Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne werden nun direkt beim Fonds mit einer Pauschalsteuer von 15,83 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) versteuert. Die direkte Besteuerung reduziert somit die Ausschüttung an den Anleger. Zudem müssen offene Immobilienfonds auch Steuern auf Veräußerungsgewinne bezahlen, wenn sich die Immobilien länger als zehn Jahre im Besitz des Fonds befunden haben. Da sich die neuen Steuerregeln nur auf deutsche Objekte im Besitz des Fonds beziehen, sind offene Immobilienfonds unterschiedlich stark von der Neuregelung betroffen. Dabei gilt: Je höher der Anteil von Immobilien in Deutschland im Fonds ist, desto höher die Steuerlast.Denn die sogenannte "Teilfreistellung" wirkt sich auf die zu zahlende Abgeltungssteuer aus. Bei offenen Immobilienfonds liegt die Teilfreistellung bei 60 Prozent (hauptsächlich deutsche Immobilien im Fonds) und bei offenen Immobilienfonds mit einem Auslandsschwerpunkt sogar bei 80 Prozent.

Im Ausland erzielte Erträge

Im Ausland erzielte Erträge - insbesondere Mieterträge - sind im Falle eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens im Inland steuerfrei. Informationen darüber, in welcher Höhe die Erträge offener Immobilienfonds beim Anleger zu besteuern sind, können der von der Kapitalanlagegesellschaft jährlich im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Besteuerungsgrundlagen entnommen werden. Anfallende steuerliche Abschreibungen auf den Gebäudewert hingegen erhöhen den steuerfreien Anteil. Die genaue Abwicklung übernimmt die depotführende Stelle aus Basis der Daten, die sie von der Fondsgesellschaft erhält. Die steuerlichen Vorzüge an der Ausschüttung werden somit automatisch an den Privatanleger weitergegeben.

Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis:

Die Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Fachfragen an Ihren Steuerberater.

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Bei der Anlage in Investmentfonds besteht, wie bei jeder Anlage in Wertpapieren und vergleichbaren Vermögenswerten, das Risiko von Kurs- und Währungsverlusten. Dies hat zur Folge, dass die Preise der Fondsanteile und die Höhe der Erträge schwanken und nicht garantiert werden können. Die Kosten der Fondsanlage beeinflussen das tatsächliche Anlageergebnis. Massgeblich für den Anteilserwerb sind die gesetzlichen Verkaufsunterlagen. Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschliesslich der Produktbeschreibung und stellen keine Anlageberatung dar und beinhalten kein Angebot eines Beratungsvertrages, Auskunftsvertrages oder zum Kauf/Verkauf von Wertpapieren. Der Inhalt ist sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit kann nicht übernommen werden.

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