Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann man beim Finanzamt beantragen, um Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass man hohe Kapitalerträge hat, aber insgesamt wenig verdient. Sofern die Einkünfte aus Vermögen, wie zum Beispiel Dividenden oder Zinsen, plus das berufliche Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags für das Existenzminimum liegt, ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, sinnvoll.
Zusammenhang von Grundfreibetrag und Sparerfreibetrag
Bei der steuerlichen Nichtveranlagung sind zwei Bemessungsgrenzen entscheidend. Auf der einen Seite gibt es den Grundfreibetrag, der 2021 auf 9.744 Euro gestiegen ist. Erst wenn das jährliche Gesamteinkommen diesen Betrag übersteigt, werden Steuern fällig. Auf der anderen Seite spielt der sogenannte Sparerfreibetrag eine wichtige Rolle. Er liegt pro Person bei 801 Euro im Jahr. Sparer und Anleger, die jährlich mehr Zinseinnahmen oder andere Kapitalerträge haben, müssen auf die Einkünfte aus Vermögen 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen.
Bei der Auszahlung von Kapitalerträgen wird die Abgeltungssteuer im Regelfall von den Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt überführt. Wenn man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, bleiben die Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Jahr abgeltungssteuerfrei. Aber die Kapitalertragssteuer für alle darüber liegenden Einkünfte aus Vermögen geht direkt an den Fiskus.
Nichtveranlagungsbescheinigung anstelle von Rückerstattung
Wenn nunmehr ein Steuerpflichtiger zum Beispiel in einem Jahr Kapitalerträge von 1.000 Euro hat, aber zugleich mit den Gesamteinkünften unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags bleibt, hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens er gibt eine Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr ab, um für die einbehaltene Kapitalertragsteuer eine Rückerstattung zu erreichen. Oder zweitens: Im Vorfeld beantragt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Mit ihr entfallen der direkte Kapitalertragssteuerabzug und damit auch die Notwendigkeit für die spätere Jahressteuererklärung. Besonders Rentner, Studenten oder reine Mini-Jobber, die Geld beispielsweise in Investmentfonds oder Aktien angelegt haben, zählen zu dem Personenkreis, für die sich eine NV-Bescheinigung lohnen kann.
Antrag und Gültigkeit einer Nichtveranlagungsbescheinigung
Beim Finanzamt ist der zweiseitigen „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“ erhältlich. Sobald man die für drei Jahre gültige Bescheinigung bekommen hat, muss man sie im Original bei seinem Kreditinstitut vorlegen. (In diesen Fällen ist übrigens das Erteilen eines separaten Freistellungsauftrags für den Sparerfreibetrag überflüssig.) Die Bank behält die NV-Bescheinigung und zieht von den Kapitalerträgen ab sofort keine Steuern mehr ab. Sind im Kalenderjahr bereits zuvor Abgeltungssteuern einbehalten worden, werden diese von der Bank erstattet.
Sollte sich die Einkommenslage zu einem späteren Zeitpunkt durch zum Beispiel höhere Gehaltseinnahmen verändern, muss man die Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank abholen und wieder an das Finanzamt zurückgeben. Wer bei mehreren Banken entsprechende Kapitalanlagen hat, muss natürlich bei allen Kreditinstituten die Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, um den Steuerabzug auf die Kapitalerträge zu vermeiden.