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UCITS | Bedeutung der Richtlinie für Fonds

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UCITS in Kürze:

  • UCITS steht für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities.
  • Im Deutschen ist dafür der Begriff OGAW-Richtlinie besser bekannt.
  • UCITS werden Investmentfonds genannt, die die Vorgaben der OGAW-Richtlinie erfüllen.
  • Die Vorgaben der Richtline sollen Anleger besser schützen.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 21.07.2023

Was ist UCITS?

UCITS ist die Abkürzung für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities. Im Deutschen ist dafür der Begriff OGAW-Richtlinie bekannt - Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren. Die OGAW-Richtlinie ist eine europäische Vorschrift für Investmentfonds.

Ziel ist eine länderübergreifende Vereinheitlichung zur Entwicklung eines europäischen Kapitalmarkts. Anleger sollen dank der Richtlinien-Vorgaben besser geschützt werden. Die Richtlinie regelt, in welche Anlagen ein Fonds investieren darf, wenn er eine OGAW-Zulassung erhalten will.

Darüber hinaus schreibt sie Pflicht-Informationen für Anleger vor. Dazu zählen beispielsweise Verkaufsprospekte oder Halbjahres- und Jahresberichte.

Fonds mit einer OGAW beziehungsweise UCITS-Zulassung müssen jederzeit über eine bestimmte Menge an liquiden Mitteln verfügen.

Mit der OGAW-Richtlinie will die EU-Kommission den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt insbesondere für private Anleger vereinfachen.

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OGAWs/UCITS sind regulierte Investmentfonds

OGAWs beziehungweise UCITS sind Investmentfonds, die die Vorgaben der OGAW-Richtlinie erfüllen.

Sie investieren in Wertpapiere und andere Finanzinstrumente. Dazu zählen Aktien, Derivate oder Bankguthaben.

Die OGAW-Richtlinie galt erstmals am 20.12.1985 als die EU noch als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bekannt war. Die Richtlinie 85/611/EWG sollte Verwaltungsvorschriften für Fonds auf europäischer Ebene regeln. Mehr als 20 Jahre später war die EWG zur Europäischen Union (EU) geworden und die alte OGAW-Richtlinie wurde ergänzt.

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Seit dem Jahr 2007 gilt die Richtlinie 2007/16/EG. Zwei Jahre später gab es eine weitere Überarbeitung. Die neue Richtlinie 2009/65/EG sollte den europäischen Markt für Fonds weiter vereinheitlichen und grenzüberschreitende Fusionen von Investmentfonds leichter machen. Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Neuerungen und Ergänzungen.

Zuletzt wurde die Richtlinie im Juli 2013 in deutsches Recht umgewandelt.

Nach der Bankenkrise kam außerdem eine verschärfte Haftung für die Banken, die das Fondsvermögen aufbewahren, hinzu.

OGAW/UCITS-Richtlinie ist europaweit gültig

Die Richtlinie gilt europaweit. Daher kann ein Fonds mit OGAW-Zulassung in allen EU-Staaten sowie auch Liechtenstein, Norwegen und Island angeboten werden. Das ist sowohl für Fondsanbieter, als auch Anleger interessant, die davon profitieren können.

BaFin für Kontrolle zuständig

Über die Einhaltung der OGAW-Richtlinie wacht in Deutschland die Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht, besser bekannt als BaFin.

In den anderen EU-Ländern sollen die jeweiligen nationalen Finanzaufsichten die Zulassung von Investmentfonds und deren laufendes Geschäft kontrollieren.

Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die OGAW-Richtlinien auch durchgesetzt werden und Anleger über ihr Investment vollumfänglich informiert werden.

Außerdem regeln die Finanz­dienstleistungs­aufseher, wo und wie das Fondsvermögen verwahrt wird.

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OGAW-Richtlinie regelt die Aufbewahrung des Vermögens

Alle Finanzanlagen eines OGAW müssen zwingend bei einer Bank liegen. Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter akzeptiert die OGAW-Richtlinie nicht als Verwahrstelle.

Diese Trennung zwischen der Verwaltungsgesellschaft eines Fonds und einer Bank als Verwahrstelle für das Fondsvermögen soll Interessenskonflikte vermeiden.

Die Bank, die das Fondsvermögen verwahrt, hat noch weitere Aufgaben. Sie muss nämlich die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder kontrollieren.

Plant die Verwaltungsgesellschaft einen Kredit aufzunehmen, benötigt sie das Einverständnis der Bank. Diese Vorgabe soll Anleger schützen.

Nicht jede Bank darf als Verwahrstelle auftreten. Diesbezüglich ist die BaFin gefragt, denn sie musss ihre Zustimmung geben. Laut der OGAW-Richtlinie kommen nur Banken in Frage, die mehr als fünf Millionen Euro Anfangskapital haben.

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