Jahresendunterlagen 2021 bei der ebase: Ab Jahresbeginn 2022 stellt die ebase ihren Kunden folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:
- Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2021
- Steuerbescheinigung 2021 (inkl. Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
- ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2021
- ggf. elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2021
Hinweis zu den Jahresendunterlagen
Die Jahresendunterlagen werden von der ebase ausschließlich im Online-Postkorb zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand dieser Unterlagen erfolgt deshalb nicht. Es sei denn, dass gemäß unserem Preis – und Leistungsverzeichnisses, ein entgeltpflichtiger postalischer Zusatzversand vereinbart wurde.
Jahressteuerbescheinigung
Ab Ende April 2022 stellt die ebase ihren Kunden den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung. Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei der ebase führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.
Info PDF der ebase: Die Steuerbescheinigung für Privatanleger.
Ex-post-Kosteninformation
Zum 30. Juni steht also für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei ebase eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).
Rechtliche Hinweise zu dem Beitrag Jahresendunterlagen – Disclaimer
Die in diesem Beitrag zur Verfügung gestellten Informationen sind also mit größtmöglicher Sorgfalt von ebase und FondsClever.de zusammengestellt worden. Trotzdem gibt es keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der hier enthaltenen Informationen. Die Informationen und Inhalte dieses Beitrags stellen weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren, Fondsanteilen oder Finanzinstrumenten dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Eine Investmententscheidung bezüglich bestimmter Wertpapiere, Fondsanteile oder Finanzinstrumente sollte auf Grundlage der einschlägigen Verkaufsdokumente (wie zum Beispiel Verkaufsprospekt) erfolgen.