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Staatsanleihen | Anleihen ausgegeben von Staaten

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Staatsanleihen in Kürze:

  • Staatsanleihen sind Wertpapiere mit befristeter Laufzeit, bei denen als Anleiheschuldner Staaten auftreten.
  • Staaten beschaffen sich durch die Ausgabe von Staatsanleihen Fremdkapital.
  • Je nach Staatsbonität fällt die Höhe des Zinssatzes aus. Je besser die Bonität, desto niedriger ist in der Regel der Zinssatz.
  • Es gibt verschiedene Arten von Staatsanleihen, wie z. B. Bundesanleihen.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 26.07.2023

Was sind Staatsanleihen?

Staatsanleihen sind Wertpapiere mit befristeter Laufzeit, bei denen Staaten als Anleiheschuldner auftreten. Durch die Emission von Staatsanleihen beschaffen sich die Staaten Fremdkapital, um ihre Haushaltsdefizite oder spezielle Projekte finanzieren zu können.

Der Käufer von Staatsanleihen leiht dem Staat Geld und wird somit zu dessen Gläubiger. Der Käufer erhält einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts der Anleihe (nach Ablauf der Laufzeit) und auf regelmäßige Zinszahlungen.

Die Ausschüttung der Anleihezinsen erfolgt zumeist jährlich oder halbjährlich, so wie im Kupon des Wertpapiers vermerkt.

Welches Risiko haben Anleihen von Staaten?

Das Risiko bei Staatsanleihen besteht in erster Linie als Kreditrisiko, welches von der Bonität des Schuldnerstaats abhängt.

Bewertet wird die jeweilige Staatsbonität von den Ratingagenturen.

Die Rating-Codes reichen von der Bestnote AAA für die beste Bonität, bis zur Note CCC- für die schwächste Zahlungsfähigkeit mit sehr hohem Ausfallrisiko.

Staatsanleihen von Staaten, die mit einem Tripple-A in der höchsten Bonitätsklasse aufwarten können, gelten als nahezu risikolos. Die Zinsen solch sicherer Staatsanleihen sind allerdings meist eher niedrig.

Demgegenüber stehen Anleihen von Staaten mit sehr schlechten Ratings, die sich als sogenannte „Hochzinsanleihen“ oder „Schrottanleihen“ im hochspekulativen Bereich bewegen. Bei ihnen droht im schlimmsten Fall ein Moratorium oder Staatsbankrott, was zu einem teilweisen oder vollständigen Wertverlust der Staatsanleihen führen kann.

Daher sollten Investoren die speziellen Klauseln von Staatsanleihen beachten, welche bei einer Staatskrise des Schuldnerstaats dem Anlegerschutz dienen können.

Zu ihnen zählen zum Beispiel die

  • „Pari-passu“-Klausel (garantiert Gleichrangigkeit aller Anleihegläubiger),
  • die „Cross-Default“-Klausel (ein Sonderkündigungsrecht für Anleihegläubiger bei Zahlungsrückstand des Staates gegenüber anderen Gläubigern) oder
  • die „Collective Action Clause“ (ermöglicht Änderungen der Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger).

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Formen von Staatsanleihen in Deutschland

Die Emission von Staatanleihen der Bundesrepublik Deutschland organisiert und verwaltet die Deutsche Finanzagentur.

Ausgegeben werden verschiedene Typen von deutschen Staatsanleihen, die im Börsenjargon Kurzbezeichnungen erhalten haben.

Die Bundesanleihen (im Jargon der Börsianer: „Bunds“) besitzen die längste Laufzeit von sieben, zehn, 15 oder 30 Jahren. Mit ihnen verschafft sich Deutschland das Kapital für die langfristige Finanzierung des Bundeshaushaltes.

Die Bundesobligationen („Bobls“) dienen der mittelfristigen Finanzierung von Vorhaben des Bundes. Ihre Laufzeit beträgt fünf Jahre.

Die Laufzeit der Bundes­schatz­anweisungen (im Jargon kurz „Schätze“) endet bereits nach zwei Jahren. Mit diesen öffentlichen Anleihen finanziert Deutschland kurzfristige Projekte des Bundes, von Kommunen oder staatlichen Institutionen.

Noch kürzer angelegt sind die unverzinslichen Schatzanweisungen („Bubills“) mit sechs oder 12 Monaten Laufzeit.

Darüber hinaus gibt die Deutsche Finanzagentur die sogenannten „inflationsindexierten Bundeswertpapiere“ (kurz: ILB) entweder als inflationsindexierte Obligationen des Bundes mit fünf Jahren Laufzeit oder als inflationsindexierte Anleihen des Bundes mit zehn, 15 oder 30 Jahren Laufzeit aus.

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