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Ratingagenturen | Bewertung der Kreditwürdigkeit

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Ratingagenturen in Kürze:

  • Bewerten die Kreditwürdigkeit von Staaten, Firmen, Kreditnehmern und Finanzprodukten.
  • Schätzen künftige Qualität und Zuverlässigkeit von Staatswirtschaften, Unternehmen und Anlageinstrumenten ein.
  • Regierungen, Banken und Anleger stützen sich auf die Bewertungen von Ratingagenturen.
  • Die Skala reicht von der Bestnote AAA bis D - der schlechtesten Bewertung.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 25.05.2023

Was sind Ratingagenturen?

Ratingagenturen sind Unternehmen, welche zum einen die Kreditwürdigkeit von Staaten, Firmen, Kreditnehmern und Finanzprodukten bewerten. Zum anderen erstellen sie Prognosen über die Qualität und Zuverlässigkeit von Staatswirtschaften, Unternehmen und Anlageinstrumenten wie etwa auch Investmentfonds.

Auf den internationalen Finanz- und Wertpapiermärkten spielen sie eine wichtige Rolle. Denn sowohl Regierungen, als auch Kreditinstitute, Unternehmen und Anleger ziehen die Agenturbewertungen für ihre Finanz- und Anlage­entscheidungen heran.

Ratingcodes für die Analyseergebnisse

Die Ratingagenturen vergeben nach ihren Analysen zumeist Buchstabenkombinationen für ihre Untersuchungsergebnisse. Im Regelfall ergeben sich die Ratingcodes aus einer Rangfolge innerhalb einer Untersuchungskategorie wie etwa ein konkretes Anlageinstrument. Beim Fondsrating beispielsweise, also der Bewertung von Investmentfonds anhand qualitativer und quantitativer Faktoren, fassen die Agenturen das Ratingergebnis dann oftmals auch in Form von fünf Sternen bis zu einem Stern für den jeweiligen Fonds zusammen.

Die Bewertungsskala reicht von Triple-A, also AAA, für die beste Qualität bis zu D, was als schlechteste Bewertung für „Zahlungsunfähigkeit“ steht.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen der Ratingagenturen

Für die Funktionsfähigkeit der globalen Finanzmärke haben Ratingagenturen auch rechtliche Bedeutung. So gibt es in der Europäischen Union (EU) seit der im Januar 2014 in Kraft getretenen Kapitaladäquanzverordnung (englisch abgekürzt: CRR) und dem Standardansatz als gesetzlicher Regelfall der Berechnungs­methode, die gesetzliche Verpflichtung für institutionelle Anleger und Kreditinstitute, die Ratings der Agenturen zu übernehmen. Zudem müssen sie bei schlechten Ratings entsprechend reagieren. Die Vorschriften können sie in solchen Fällen dazu zwingen, zum Beispiel Finanzprodukte zu verkaufen, Kreditmargen zu erhöhen oder Kredite zu kündigen. Außerdem dürfen sie Finanzprodukte mit schlechten Ratingergebnissen gar nicht erst erwerben.

Die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) gilt in allen EU-Staaten. Auf dieser Grundlage müssen alle Risikopositionen ein Rating haben. Je schlechter das Rating, umso höher ist das Risiko.

Ratingagenturen unter Finanzaufsicht

Innerhalb Europas kann eine Ratingagentur nicht ohne eine Genehmigung der EU gegründet werden. Nach der förmlichen Anerkennung wird sie als External Credit Assessment Institution (ECAI) bezeichnet und untersteht der europäischen Wertpapieraufsicht „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) sowie den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten.

Im Fall von gesetzlichen Verstößen kann die EU einer Ratingagentur die Lizenz auch wieder entziehen.

In den USA beaufsichtigt die Finanzbehörde „Security Exchange Commission“ (SEC) die Ratingagenturen. Sie überlässt ihnen allerdings freiere Wahl bei den Bewertungskriterien. Bei etwaigen Falschbewertungen kann die US-Justiz sie zudem nicht haftbar machen.

Agenturen können sich auf den 1. Zusatzartikel zur US-Verfassung, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, berufen. Sie im Falle einer falschen Bewertung zu verklagen, ist daher aussichtslos.

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