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Arbeitnehmersparzulage beim VL-Fondssparen

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StartseiteVL-FondssparenArbeitnehmersparzulage

Erhalten Sie jedes Jahr bis zu 80 Euro staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage beim VL-Sparen mit VL-Fonds und VL-ETFs.

Mehr Informationen zu der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie hier.

Kurz erklärt: VL Arbeitnehmersparzulage beim Sparen mit Fonds

Staatliche Förderung: 20 % auf die eingezahlten VL-Sparbeträge.
Maximal förderfähiger VL-Sparbetrag: bis zu 400,- € pro Jahr.
Förderfähig: Bei Einzelveranlagung bis zu einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 40.000,- € bzw. bei Zusammenveranlagung von 80.000,- €.
Auszahlung der Förderung: nach Ende der VL-Vertragslaufzeit (7 Jahre).
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Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wo ist diese gesetzlich geregelt?

Der Staat fördert mit der Arbeitnehmer­sparzulage Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie können die Arbeitnehmersparzulage beantragen, wenn Sie ein jährliches zu versteuerndes Einkommen

von bis zu 40.000,- € bei Einzelveranlagung,
von bis zu 80.000,- € bei einer Zusammenveranlagung

erhalten. Diese Einkommensgrenzen gelten beim VL-Sparen mit Fonds. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, im dem die vermögens­wirksamen Leistungen (VL) angelegt worden sind.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttogehalt. Beim zu versteuernden Einkommen werden vom Bruttogehalt u.a. Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Vor allem Familien mit Kindern profitieren bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von den angerechneten Kinder-Freibeträgen. Es lohnt sich also nachzurechnen! Vielleicht profitieren auch Sie von der Arbeitnehmersparzulage.

Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die VL durch den Arbeitgeber angelegt wurden, entsteht der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Zur Auszahlung kommt sie bei VL-Fondssparplänen nach dem siebten Jahr (Ruhejahr).

Die Rechtsgrundlagen zur Arbeitnehmersparzulage finden sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz (externer Link) und in der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.

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Wie viel Arbeitnehmersparzulage erhalte ich bei VL mit Fonds?

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen und Sie sind förderberechtigt?

Der Staat fördert Ihren VL-Vertrag mit 20 % des angelegten VL-Sparbetrags.
Der maximale förderfähige VL-Sparbetrag beträgt 400,- € jährlich.
Eine staatliche Förderung von bis zu 80,- € jährlich ist möglich.

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Bei FondsClever.de erhalten Sie rund 1.200 VL-Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

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Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Grundsätzlich beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage mit Abgabe Ihrer Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Übermittlung der geleisteten Sparbeträge erfolgt automatisch in elektronischer Form. Die FNZ Bank stellt entsprechend postalisch keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr zur Verfügung.

Die FNZ Bank meldet die Daten zu Ihrem VL-Vertrag bis spätestens Ende Februar eines jeden Kalenderjahres an das zuständige Finanzamt.

Die Arbeitnehmersparzulage können Sie weiterhin über Ihre Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck unter Punkt dem Punkt "Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" durch Eintragung einer "1" beantragen. Eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen ist nicht mehr notwendig.

Bitte wenden Sie sich für weitere steuerliche Fragen an Ihren Steuerberater. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Jetzt das passende Fonds-Depot für Ihre Anlageziele finden!

Wann wird die VL Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Grundsätzlich wird ein VL-Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahre angelegt.

Die Einzahlphase beträgt sechs Jahre.
Die Ruhephase beträgt bis zu einem weiteren (siebten) Jahr.
Nach Ablauf der Ruhephase, steht Ihnen am 1.1. des darauffolgenden Jahres das Guthaben zur freien Verfügung.

Die Arbeitnehmersparzulage wird Ihnen zum Ende der Laufzeit des VL-Vertrags in Form eines Kaufs von Fondsanteilen ausgezahlt. Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. Vorher wird lediglich durch das Finanzamt die Höhe im Jahressteuerbescheid festgesetzt.

Warum ist VL-Fondssparen mit Aktienfonds attraktiv?

Besonders hohe staatliche Förderung für Aktienfonds
Anlagen in Investmentfonds sind für einen langfristigen Vermögensaufbau optimal geeignet. VL-Fondssparer erhalten vom Staat eine höhere Förderung, als bei alternativen Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen wie z. B. bei einem Bausparvertrag.
Mit Aktienfonds attraktive Ertragschancen nutzen
Aktienfonds bieten Ihnen eine direkte Beteiligung an den Chancen der Aktienmärkte. Sie können so Renditen erzielen, die von kaum einer anderen Anlageform erreicht werden. Beim VL-Fondssparen mit Aktienfonds können Sie von dem Wissen und der langjährigen Erfahrung der Fondsmanager profitieren.
Mit regelmäßigen Anlagen Kursschwankungen intelligent nutzen
Bei einem VL-Sparplan mit gleichbleibenden regelmäßigen Einzahlungen profitieren Sie vom "Cost-Average-Effekt". Bei fallenden Kursen werden mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben. Auf einen längeren Zeitraum bezogen führt das im Durchschnitt zu einem niedrigeren Kaufpreis.
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Weitere Anlageformen der Arbeitnehmersparzulage

Der Staat gewährt auf verschiedene Anlageformen für Ihre vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage. Dabei ist die Anlage in Investmentfonds eine der renditestärksten Anlageformen.

Des Weiteren können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen

  • eines Bausparvertrags anlegen oder
  • für die Tilgung eines Baukredits verwenden.

Der Staat fördert Sie bei beiden genannten Anlageformen mit 9 % auf die angelegte Sparsumme in Form einer Arbeitnehmersparzulage.

Jedoch gelten hier Höchstbeträge für die angelegten Sparsummen von 470 € bei Alleinveranlagung und von 940 € bei einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung. Entsprechend ergibt sich eine Arbeitnehmersparzulage von maximal 43 € bzw. 86 € pro Jahr.

Kann ich für VL-Fondssparen und für meinen Bausparvertrag eine Arbeitnehmersparzulage erhalten?

Grundsätzlich können Sie eine Arbeitnehmersparzulage für Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Fonds bzw. ETFs, als auch für einen Bausparvertrag erhalten. Hierzu müssen Sie zwei getrennte Verträge abschließen und Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass dieser in beide VL-Verträge die vereinbarte Sparsumme einzahlen soll.

Damit Sie von der maximalen Förderung von 123 € jährlich (bei Alleinveranlagung) profitieren, müssen Sie 72,50 € (bei Alleinveranlagung) in Ihre VL-Verträge einzahlen (bei gemeinsamer steuerlichen Veranlagung gelten die doppelten Sparsummen/ Förderbeträge).

FondsClever.de bietet Ihnen ausschließlich das VL-Fondssparen mit attraktiven Konditionen an. Eine breite Auswahl an VL-Fonds für Ihre vermögenswirksamen Leistungen finden Sie hier:

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Haftungsausschluss FondsClever.de

Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Fachfragen an Ihren Steuerberater. Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only) oder Steuerberatung. Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

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