Was vesteht man unter Börse?
Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen nach bestimmten Regeln organisierten Markt für den Handel mit Wertpapieren, Devisen, Waren oder Rechte an Waren. Der Handel an der Börse unterliegt einer staatlichen Börsenaufsicht, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Da der Marktplatz an einem Ort konzentriert ist, ermöglicht die Börse einen zeit- und kosteneffizienten Handel mit gesteigerter Markttransparenz. Preise können sich sekündlich nach Angebot und Nachfrage richten. Außerdem dient die beaufsichtigte Preisbildung einem besseren Schutz vor Manipulationen.
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Arten und Formen von Börsen
Nach den gehandelten Gegenständen unterscheidet man Börsen in verschiedene Börsenarten. Die wichtigste ist inzwischen die Wertpapierbörse für den Handel von Aktien und Anleihen.
Devisenbörsen wickeln den Handel von Devisen in Fremdwährungen ab.
Kauf und Verkauf von Waren, Produkten und Rohstoffen können über Warenbörsen, die sich zum Teil auf einzelne Waren oder Warengruppen wie zum Beispiel Edelmetalle spezialisieren, erfolgen.
Und eine Terminbörse dient dem Abschluss von Warentermingeschäften und dem Handel mit Derivaten.
Wenn allein von "der Börse" gesprochen wird, ist üblicherweise die Handelsplattform für Wertpapiere gemeint.
Bei den Börsenformen hat die Präsenzbörse bzw. der Parketthandel die längste Tradition. Sie zeichnet sich durch die persönliche Anwesenheit der Börsenmakler vor Ort aus, die entweder im Kundenauftrag oder im Eigenhandel den Kauf und Verkauf von Aktien auf dem Börsenparkett vornehmen.
In der jüngeren Vergangenheit haben allerdings Computerbörsen an Bedeutung gewonnen. Der Großteil der weltweiten Börsengeschäfte läuft heutzutage über die vollelektronischen Handelsplätze wie zum Beispiel Xetra.
Im 13. Jahrhundert fanden im Hause der Familie van ter Breuze im belgischen Brügge geschäftliche Zusammenkünfte statt. Auf ihrem Familienwappen waren drei Geldbeutel zu sehen. So wurde der Familienname über die Zeit zur Bezeichnung für Geldbeutel. Von Brügge aus entstanden Warenbörsen in der ganzen Welt. Das erste offizielle Börsengebäude der Welt steht in Amsterdam. Es wurde 1613 eröffnet.
Träger, Struktur und Regeln der Börse
Wertpapierbörsen werden an Handelstagen geöffnet und wieder geschlossen, wobei sich die Börsenzeiten von Parkett- und Computerhandel unterscheiden.
Die festgelegten Handelszeiten sowie die weiteren Regeln für den Handel sind in der Börsenordnung verankert. Es gelten dabei die sogenannten „Börsenusancen“. Das sind besondere Handelsbräuche, die der raschen Rechtsicherheit im temporeichen Aktienhandel dienen.
So ist beispielsweise das nachträgliche Aufheben eines Wertpapiergeschäfts, das irrtümlich abgeschlossen wurde, nur in einem sehr knappen Zeitraum von üblicherweise 30 Minuten möglich.
Das Börsengesetz enthält des Weiteren Vorschriften zur Börsenstruktur und zu erforderlichen Börsenorgane wie dem Börsenrat, der Börsengeschäftsführung, der Handelsüberwachungsstelle und dem Sanktionsausschuss.
Die Börsenordnung regelt den Handel und die Handelszeiten.
Betrieben wird jede Börse von einem Börsenträger, heutzutage zumeist privatrechtliche Kapitalgesellschaften. Bei der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) inklusive der Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt, die inzwischen zu den international führenden Börsen für Aktien und Anleihen gehört, ist dies die Deutsche Börse AG.
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