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Aktiengesellschaft | Definition der Rechtsform

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Aktiengesellschaft (AG) in Kürze:

  • Eine Aktiengesellschaft ist eine mögliche Rechtsform eines Unternehmens.
  • Zur Gründung muss ein Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro vorliegen.
  • Das Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt.
  • Anleger können sich über den Kauf von Aktien am Unternehmen beteiligen.
  • Nicht jede Aktiengesellschaft handelt ihre Anteile an der Börse.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 02.08.2022

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft bezeichnet die Rechtsform eines Unternehmens, bei der die Eigentümer ihre Anteile an der Gesellschaft in Form von Aktien halten. Die Grundzüge einer Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Zahlreiche Investmentfonds investieren in Aktien einer Aktiengesellschaft. Mit der Anlage in Aktienfonds setzen Anleger nicht auf einzelne Aktien, sondern sind an einer Vielzahl ausgewählter Aktiengesellschaften beteiligt.

In der Regel sind die Aktionäre nicht direkt am Geschäftsbetrieb des Unternehmens beteiligt. Sie stellen mit ihren Einlagen nur das zum Geschäftsbetrieb nötige Kapital zur Verfügung. Die Aufteilung des Grundkapitals in Aktien ermöglicht es auch Kleinanlegern und Mitarbeitern am Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben.

Die Haftung eines Aktionärs ist auf die Höhe seiner Anlage beschränkt. Es besteht keine Nachschusspflicht.

Die Rechtsform einer Aktiengesellschaft ist nicht gleichbedeutend mit der Listung an einer Wertpapierbörse. Der Gang an die Börse muss das Unternehmen separat beantragen.

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Grundzüge der Aktiengesellschaft

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft muss das Grundkapital mindestens 50.000 Euro gemäß (§ 7 AktG) betragen.

Im Rahmen der Hauptversammlung bestimmen die Aktionäre den Aufsichtsrat, der dann in der Folge den Vorstand des Unternehmens ernennt. Auf der Hauptversammlung klären die Anteilseigner außerdem noch weitere wichtige Fragen  zur Verwendung des Gewinns, geplante Fusionen, Übernahmen oder Kapitalerhöhungen. Die Anteile (Aktien) an einer Aktiengesellschaft sind in der Regel übertragbar, müssen allerdings nicht zwingend an einer Börse gehandelt werden.

Bei der jährlichen Hauptversammlung können Aktionäre, entsprechend der Menge ihrer gehaltenen Aktien, mit abstimmen.

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Vorteile einer Aktiengesellschaft

Durch die Verbriefung der Eigenschaftsanteile an einem Unternehmen in Form von Aktien, wird der Fortbestand der Gesellschaft - unabhängig von einzelnen Personen - gesichert. Anders ist dies beispielsweise bei Einzelunternehmen oder einer OHG. Durch den Zugang zu den Kapitalmärkten können sich Aktiengesellschaften durch die Ausgabe neuer Aktien oder die Begebung einer Anleihe neues Kapital beschaffen. Somit ist die Form einer Aktiengesellschaft insbesondere für Großunternehmen oder junge Unternehmen mit schnellem Wachstum und einem hohen Kapitalbedarf häufig vorteilhaft.

Durch die Ausgabe von Aktien können Unternehmen frisches Kapital beschaffen.

Aktienfonds bieten eine einfache Anlagemöglichkeit in Aktiengesellschaften

Mit Aktienfonds investieren Anleger ihr Geld nicht in einzelne Unternehmen, sondern einfach und kostengünstig in eine Vielzahl an unterschiedlicher Aktiengesellschaften. Aktienfonds setzen sich oftmals aus 30 Einzelaktien und mehr zusammen.

Wenn eine Aktie innerhalb des Fonds an Wert verliert, kann der Verlust durch die Gewinne anderer Aktien ausgeglichen werden. Als Depotinhaber profitieren Sie bei der Anlage in Aktienfonds von den Kurssteigerungen der Aktien an der Börse sowie den von der Aktiengesellschaft ausgeschütteten Dividenden.

Aktienfonds sind eine gute Möglichkeit sich auch mit wenig Kapital an Aktiengesellschaften zu beteiligen.

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