Was ist ein Aktionär?
Der Aktionär hält Aktien eines Unternehmens, welches an der Börse notiert ist. Mit dem Kauf der Aktien erwirbt der Aktionär Anteile am Vermögen des jeweiligen Unternehmens und ist somit Miteigentümer.
Das Unternehmen muss entweder eine Aktiengesellschaft (AG), eine Societas Europaea (SE) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sein.
Expertentipp
Shareholder ist der englische Begriff für Aktionär. Nicht zu verwechseln mit Stakeholder. Das ist der Oberbegriff für alle Menschen, die sich für ein Unternehmen interessieren – sei es zum Beispiel als Mitarbeiter, als Kunde oder als Lieferant.
Wird man als Aktionär Inhaber?
Der Kauf von Aktien macht den Aktionär zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Er ist dann als einer von vielen Aktionären anteiliger Eigentümer des Unternehmens.
Sowohl Privatpersonen als auch Organisationen oder andere Unternehmen können Aktien kaufen.
Was macht ein Aktionär?
Ein Aktionär profitiert davon, wenn der Wert seiner Aktien steigt oder wenn Dividenden ausbezahlt werden. Umgekehrt trägt er aber auch das Risiko, dass der Wert der Aktien fällt – bis hin zum kompletten Verlust des eingesetzten Kapitals. Außerdem haben Aktionäre verschiedene Rechte, wie Vermögens-, Verwaltungs- und Nebenrechte.
Welche Arten von Aktionären gibt es?
Nach dem Aktiengesetz ist jeder Anteilseigner eines Unternehmens gleichzubehandeln. Sie lassen sich aber nach der Anzahl ihrer gehaltenen Aktien sowie ihrer Kaufabsicht unterscheiden.
- Der Hauptaktionär besitzt den größten Anteil aller Aktien eines Unternehmens.
- Der Großaktionär kann aufgrund der Größe seines Aktienanteils erheblichen Einfluss auf die Politik des Unternehmens nehmen.
- Kleinaktionäre halten lediglich einen relativ geringen Anteil am Unternehmen. Dementsprechend ist ihr Einfluss auf richtungsweisende Entscheidungen sehr gering.
- Ein Belegschaftsaktionär ist ein Arbeitnehmer, der Aktien des Unternehmens besitzt, in dem er beschäftigt ist.
- Als Ankeraktionäre bezeichnet man Anleger, die ihre Aktien langfristig halten wollen.
- Zudem gibt es Altaktionäre. Wenn bei einer Kapitalerhöhung neue, also junge Aktien in Umlauf kommen, werden die Besitzer der alten Aktien zu Altaktionären.
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Rechte und Pflichten eines Aktionärs
Rechte und Pflichten ergeben sich unter anderem aus der Satzung der jeweiligen Aktiengesellschaft.
Die genauen Rechte und Pflichten des Aktionärs regelt das Aktiengesetz (AktG).
Die wichtigsten Rechte sind:
- Aktionäre haben Anspruch auf einen Anteil an den Gewinnen des Unternehmens: Aktionäre bekommen eine Dividende, sofern die Hauptversammlung eine Dividendenzahlung beschließt. Darüber hinaus erhalten sie im Falle der Auflösung des Unternehmens einen Teil des Geldes aus dem Verkauf.
- Teilnahme-, Stimm- und Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung. Jeder Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort auch mit abzustimmen. Allerdings gilt das nicht für jede Art von Aktien. Oft gibt es bei Vorzugsaktien kein Stimmrecht. Anders sieht es bei Stammaktien aus. Hier hat der Aktieninhaber ein Stimmrecht, das sich nach der Zahl seiner Aktien richtet.
- Bezugsrecht: Bei einer Kapitalerhöhung haben Aktionäre das Recht neue Aktien entsprechend ihrer aktuellen Anteile zu kaufen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Kapital "verwässert", weil plötzlich mehr Kapital vorhanden ist.
Mit dem Kauf der Aktien eines Unternehmens verpflichtet sich der Aktionär, den Nennwert zu bezahlen. Früher bekam er im Gegenzug eine Urkunde. Heutzutage sind die Nachweise in fast allen Fällen nur noch digital.
Worüber stimmen Aktionäre ab?
Das Stimmrecht ist das wichtigste Recht eines Aktionärs. Bei der Hauptversammlung stimmen die Aktionäre über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über die Vorstandsgehälter ab. Außerdem entscheiden sie über die Verwendung von Gewinnen. Die Aktionäre bestimmen also, ob es eine Dividende gibt und wie hoch sie ausfällt.
Expertentipp
Auf die Geschäftsführung des Unternehmens haben Aktionäre keinen Einfluss. Für Großaktionäre gilt allerdings in der Praxis, dass sich ihr Einfluss auf die Politik des Unternehmens auswirken kann.
Das Stimmrecht bei der Hauptversammlung kann der Aktionär auch an die Bank, die das Depot führt, oder an eine bevollmächtigte Person übertragen. Wenn es die Satzung zulässt, ist auch die Stimmabgabe per Brief möglich.
Der Aktionär hat eine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen.
Die Treuepflicht hält den Anteilhaber dazu an, die Interessen des Unternehmens sowie der anderen Aktionäre zu wahren und nicht wohlwissend zugunsten des eigenen Profits gegen die Interessen des Unternehmens zu handeln.
Stimmrecht bei Investmentfonds
Investmentgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften zählen häufig zu den Großakionären, weil sie in großer Zahl Aktien für Investmentfonds kaufen. Und die Fondsanleger übertragen ihre Rechte und Pflichten als Aktionäre automatisch an das Fondsmanagement.
Bei Hauptversammlungen stimmt die Fondsverwaltung für die Fondsinhaber ab.
Das Stimmrecht, falls vorhanden, steht somit der Kapitalanlagegesellschaft zu. Diese schickt dann in der Regel einen Mitarbeiter zur Hauptversammlung, der im Sinnde der Fondsverwaltung abstimmt. Eine andere Möglichkeit ist es einen anderen Vertreter, zum Beispiel von der Depotbank, zu senden.
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