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Fondsdomizil | Land in dem der Fonds aufgelegt wurde

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Fondsdomizil in Kürze:

  • Das Fondsdomizil ist das Land, in welchem ein Investmentfonds aufgelegt wurde.
  • Das Fondsdomizil bestimmt zudem welche gesetzlichen und steuerlichen Regelungen für den Fonds angewendet werden.
  • Es wird unterschieden zwischen Onshore Funds und Offshore Funds.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 24.08.2023

Was ist das Fondsdomizil?

Das Fondsdomizil ist das Land, in welchem ein Investmentfonds aufgelegt wurde.

Für den Kapitalanleger kann das Fondsdomizil in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle spielen. Denn der Investmentfonds unterliegt den Gesetzen und der Besteuerung des Landes, in dem er beheimatet ist.

Darüber hinaus sind die ländereigenen Aufsichtsbehörden im Fondsdomizil für die Kontrolle des Fondsmanagements  verantwortlich.

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Unterschied von Onshore Funds und Offshore Funds

Im Zusammenhang mit dem Fondsdomizil unterscheiden Börsianer Investmentfonds in „Onshore Funds“ (engl., übersetzt: auflandiger Fonds bzw. Fonds auf dem Festland) und „Offshore Funds“ (engl., zu Deutsch: küstenferner Fond bzw. Fonds jenseits der Küste).

Die tatsächliche geografische Lage des Fondsdomizils hat eine untergeordnete Bedeutung.

So versteht man unter den sogenannten Onshore Funds, diejenigen Fonds, die ihren Sitz in einem Land mit einer umfangreichen Gesetzgebung im Hinblick auf einen wirksamen Anlegerschutz haben.

Zu den Offshore Funds zählen hingegen jene Fonds, die in Ländern mit freizügigeren Gesetzen und Vorschriften für das Investmentgeschäft aufgelegt sind. Oftmals bieten diese Fondsdomizile auch Steuervorteile bei der Kapitalanlage.

Unter beiden Kategorien gibt es Fondsdomizile, die sich als beliebte Standorte etabliert haben. Am Volumen gemessen erreicht bei den Onshore Funds in Europa Luxemburg als Fondsdomizil den Spitzenplatz. Neben der zentralen Lage, sprechen für diesen Standort zum einen die politische Stabilität und eine beständige Rechtssicherheit. Zum anderen gewährt Luxemburg zugleich den Wirtschaft- und Finanzakteuren einen erweiterten Handlungsspielraum und steuerliche Vorteile.

Bevorzugte Fondsdomizile bei den Offshore Funds sind karibische Inseln wie British Virgin Islands und Cayman Islands, Hongkong, Taiwan, Panama, die Isle of Man, Jersey oder auch Liechtenstein und die Niederlande.

Besteuerung in Abhängigkeit vom Fondsdomizil

Für deutsche Kapitalanleger ist bedeutsam, dass in Deutschland bei der Besteuerung von Investmentfonds je nach Fondsdomizil verschiedene Regelungen zum Tragen kommen.

Zunächst unterscheiden die Finanzämter hierzulande zwischen zugelassenen deutschen Fonds und ausländischen Fonds, welche wiederum in drei Klassen aufteilt werden:

  1. Registrierte Investmentfonds mit ausländischem Fondsdomizil, welche ihre Fondsanteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen. Dafür müssen die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers erfüllt sein.
  2. Nicht-registrierte Auslandsfonds mit Finanzvertretern, welche die deutschen Registrierungskriterien nicht besitzen und daher ihre Anteile in der Bundesrepublik nicht öffentlich anbieten dürfen.
  3. Alle restlichen im Ausland ansässigen Fonds, deren Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich angeboten werden dürfen.

Bei der Besteuerung sind die registrierten ausländischen Fonds den deutschen Investmentfonds nahezu gleichgestellt. Abweichungen gelten nur in ganz wenigen Fällen bei besonderen Voraussetzungen.

Auf steuerliche Nachteile gegenüber diesen Fondsgruppen müssen sich deutsche Anleger einstellen, wenn sie in nicht-registrierte Auslandsfonds investieren möchten.

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Quellensteuer bei ausländischem Fondsdomizil

Auf Anlegerebene spielt das Fondsdomizil hinsichtlich der Quellensteuer keine Rolle.

Grundsätzlich fällt bei ausländischen Aktien eine Quellensteuer an. Das heißt, wenn eine ausländische Aktie beispielsweise eine Dividende ausschüttet, wird dieser Ertrag zunächst um die Quellensteuer reduziert.

Anschließend führt zusätzlich die Depot-Bank in Deutschland 25 Prozent Abgeltungssteuer direkt an den Fiskus ab. Alles unter der Voraussetzung der Anleger hat keinen Freistellungsauftrag gestellt oder diesen bereits verbraucht.

Dank der Doppel­besteuerungs­abkommen, welche die Bundesrepublik mit vielen Ländern unterhält, kann man als Anleger einen jeweils festgelegten Prozentsatz der Auslandssteuer mit der in Deutschland zu zahlenden Steuer verrechnen.

Die Erträge aus Dividenden und Zinsen können geringer ausfallen, sofern kein Doppel­besteuerungs­abkommen besteht.

Es gilt jedoch zu beachten, dass einige Länder mehr abziehen, als der deutsche Fiskus anrechnet. Grundsätzlich ist es bei ausländischen Aktien sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Bei Investmentfonds hat eine mögliche Quellensteuer ausschließlich Auswirkungen auf der Fondsebene.

Hinweis: FondsClever.de erbringt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

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