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Neue PRIIPS Verordnung ab dem 01.01.2023

Mitteilung vom 09.12.2022

Aufgrund der sog. PRIIPs- Verordnung

(Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP))

müssen Kapital­verwaltungs­gesellschaften (KVG) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger vertrieben wird, ab 01.01.2023 ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten) erstellen.

Die BIB können Sie im Fondsfactsheet über „gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen“ aufrufen. Sobald die KVGen die BIBs an die ebase übermittelt haben, werden diese in die Fondsfactsheets aufgenommen und können angezeigt werden.

Ab dem 01.01.2023 dürfen keine Einmalanlagen ohne BIB ausgeführt werden.

Der Privatkunde erhält eine Orderablehnung im ebase online.

Manuell eingereichte Kaufaufträge darf die ebase nicht ausführen.

Sparpläne, die vor dem 01.01.23 abgeschlossen wurden, sind von der PRIIPs Verordnung nicht betroffen.

Somit werden Sparpläne auch ohne Hinterlegung des BIB weiter ausgeführt.

Sparpläne, die nach dem 01.01.23 abgeschlossen werden, können ohne BIB nicht ausgeführt werden.

Erhöhungen der Sparplanrate sind nur mit hinterlegtem BIB möglich. Verringerungen der Sparplanrate sind auch ohne BIB zulässig.

Eine Übergangsfrist wird es bei ebase nicht geben.

Der bisherige Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) wird durch den neuen SRI (Summary Risk Indicator) abgelöst. Folglich wird ebase nur noch den gelieferten SRI anzeigen können. Diese Änderung erfolgt am 12.12.2022 im Fondsfactsheet und in der Fondssuche.

Quelle: ebase Vermittler News vom 08.12.2022

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