Abrechnung Vorabpauschale bei der FNZ Bank (Jahr 2025)

Die FNZ Bank erhebt für das Jahr 2023 eine Vorabpauschale in Höhe von 1,79 % auf thesaurierende Fonds. Informieren Sie sich jetzt!

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Im Einzeldepot der FNZ Bank können Sie als alleiniger Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.

  • Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
  • Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
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Im Gemeinschafts­depot der FNZ Bank können die beiden Depotinhaber bis zu 99 Fondspositionen verwahren.

  • Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
  • Keine Depotgebühr ab 25.000 € dauerhafter Depotbestand in aktiven Fonds
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Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber monatlich vermögenswirksame Leistungen (VL) in Höhe von bis zu 40 Euro als Zuschuss zum Gehalt.

  • Attraktive Renditechancen mit VL-Fonds beim VL-Fondssparen
  • Keine Abschlusskosten & günstiges VL-Depot von nur 1 Euro pro Monat
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Junior-Depot 4kids

Im Junior-Depot 4kids der FNZ Bank können Sie bis zu 99 Fondspositionen verwahren.

  • Über 6.900 Fonds ohne Ausgabeaufschlag
  • Keine Depotgebühr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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Die Verbuchung der Vorabpauschale findet am Wochenende 24.01.2026/25.01.2026 statt. Der steuerliche Zufluss ist am 02.01.2026.

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2025 wurde auf 2,53% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,77%.

Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?

Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,

Wie wird die Vorabpauschale erhoben?

Im oben genannten Zeitraum wird die FNZ Bank die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.

Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!

Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?

Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.

Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?

Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus

Auftrag Abrechnung Vorabpauschale

und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.

Der Auftrag für 2026 musste bis einschließlich 16.12.2025 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original eingereicht werden. Eine Hinterlegung für das aktuelle Kalenderjahr ist nicht möglich, nur für die Folgejahre. Der Auftrag wird grundsätzlich unbefristet eingerichtet.

Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?

Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?

Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2025 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.

Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2026 zur Verfügung gestellt.

Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 10.11.2025 & 19.01.2025; Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.