Was sind PRIPs?
PRIP ist die Abkürzung für Packaged Retail Investment Products. Spricht man über PRIPs, ist allerdings meist die Verordnung der EU-Kommission gemeint, die Anbieter verpflichtet alle wesentlichen Informationen zu einer verpackten Geldanlage in einem Basisinformationsblatt zu veröffentlichen.
Packaged Retail Investment Products sind Finanzprodukte, die in einer gemeinsamen Hülle „verpackt“ („packaged“) sind. Das können Zertifikate, Anleihen oder Fonds sein. Auch Versicherungsprodukte wie Rentenversicherungen, die in Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren, zählen dazu.
Seit Anfang 2023 ist das PRIIP Basisinformationsblatt für Fonds maßgeblich.
Lesen Sie hier mehr Informationen zu dem PRIIP Basisinformationsblatt.
Verständliche Informationen für Anleger
Die EU-Kommission hat die Verordnung auf den Weg gebracht. Jeder Anbieter ist seit 1.1.2018 verpflichtet, die wichtigsten Informationen in kompakter und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Das soll für mehr Transparenz sorgen und das Finanzprodukt für Privatanleger besser einschätzbar und vergleichbar machen. Vor der Einführung der Richtlinie, hatte jedes Land seine eigenen Regeln. Der Schutz der Anleger war da mal besser, mal schlechter. Die standardisierten Informationen dienen dem Schutz der Privatanleger. Insbesondere Informationen zu Risiken und Kosten helfen Anlegern, ein Produkt zu beurteilen.
Wie alle Produktinformationen, muss auch das Informationsblatt zu PRIPs einmal im Jahr oder wenn es deutliche Änderungen gibt, auf den neuesten Stand gebracht werden.
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Was gehört zur Produktgruppe der PRIPs?
- Geschlossene und Offene Investmentfonds
- Lebensversicherungen
- Strukturierte Finanzprodukte. Beispielsweise strukturierte Zertifikate oder strukturierte Anleihen oder auch Optionsscheine, die in Versicherungen oder Wertpapiere verpackt sind. Strukturierte Finanzprodukte müssen aus mindestens einem Basiswert bestehen, der mit einem Derivat kombiniert wird.
- Versicherungen und Sparanlagen, die in Aktien, Anleihen oder Fonds investieren.
Für betriebliche sowie individuelle Altersvorsorgeprodukte gilt die Verordnung nicht. Auch Anlagen, bei denen die Rendite für die komplette Laufzeit schon feststeht, fallen nicht darunter. Reine Aktien und Anleihen brauchen ebenfalls keine Informationsblätter.
Welche Infos müssen enthalten sein?
- Um welche Art von Produkt es sich handelt – ob nun Fonds, Anleihen oder Rentenversicherung.
- Informationen zu Laufzeit und Zinsen.
- In allen Anlegerinformationsprospekten sind Angaben zum Risiko der Geldanlage Pflicht. Jedes Finanzprodukt muss einer Risikogruppe zugeordnet werden.
- Alle Kosten, auch solche, die gerne als „versteckte“ Kosten bezeichnet werden, müssen aufgeführt sein. Dazu gehören Informationen über Managementvergütung, Ausgabeaufschlag oder Vermittlerprovision.
- Die Festlegung, ob es eine Kapitalgarantie gibt oder ein kompletter Verlust möglich ist.
- Informationen, wie sich das Produkt bisher entwickelt hat.
- Warnhinweise dürfen ebenfalls nicht fehlen, wenn es sich um sehr komplexe Produkte handelt.
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