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Leerverkauf | Definition und Bedeutung des Finanzbegriffs

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Leerverkauf in Kürze:

  • Bei einem Leerverkauf besitzt der Verkäufer das entprechende Wertpapier nicht selbst.
  • Diese Art von Geschäften dient zur Spekulation, zur Absicherung oder um Preisunterschiede zu nutzen.
  • Den ersten Leerverkauf gab es bereits Anfang des 17. Jahrhunderts.
Sascha Neumann, Author bei DTW
Beitrag von Sascha Neumann aktualisiert am 07.08.2023

Was ist ein Leerverkauf?

Leerverkauf (engl.: short sale) ist ein Begriff aus dem Wertpapierhandel und bezeichnet den Verkauf eines Vermögenswertes, den der Verkäufer selbst nicht besitzt.

Aus Leerverkäufen können theoretisch unbegrenzte Verluste resultieren, die das eingesetzte Kapital bei weitem übersteigen.

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Grundsätzlich dient der Leerverkauf der Durchführung dreier Arten von Geschäften

Zur Spekulation:

Der Verkäufer wettet mit Leerverkäufen auf fallende Preise des Basiswertes. Beispielsweise verkauft er einen Basiswert zum Stückpreis von 100 € leer, das heißt ohne ihn zu besitzen, in der Erwartung, dass der Wert sinkt.

Wenn der Wert zum Zeitpunkt der Auflösung des Geschäfts gesunken ist, realisiert der Händler einen Gewinn, da er erst jetzt den zugrundeliegenden Basiswert einkauft beziehungsweise zurückkauft.

Wenn der Preis des Underlying hingegen gestiegen ist, ist der Händler verpflichtet, zum höheren Wert einzukaufen beziehungsweise zurückzukaufen. Dadurch ist er in der sogenannten Nachschusspflicht und muss zusätzliches Kapital "nachschießen".

Hedging (Absicherung) von Wertpapieren

Fondsmanager können Leerverkäufe beispielsweise dazu nutzen, eine Aktienposition gegen Kursverluste abzusichern. Dabei wird ein gegenläufiges Geschäft abgeschlossen. Ein Terminkauf wird beispielsweise über einen Leerverkauf derselben Ware abgesichert.

Arbitrage (Differenzgeschäft)

Es bezeichnet ein Handelsgeschäft, welches Preisunterschiede an verschiedenen Märkten ausnutzt.

Leerverkäufer setzen auf fallende Kurse. Sie leihen sich Wertpapiere und verkaufen sie weiter. Fällt der Kurs, können sie die Papiere günstiger zurückkaufen und dem Verleiher zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben.

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Der Leerverkauf als Kassageschäft

Hierbei gibt es kaum einen Unterschied bei Abschluss und Abwicklung gegenüber einem normalen Verkauf. Ein Leerverkäufer ist verpflichtet seine verkaufte Ware innerhalb der marktüblichen Fristen zu liefern.

Am Beispiel von Wertpapieren beschafft sich der Verkäufer seinen leer verkauften Wert über eine Wertpapierleihe oder ein Wertpapier­pensions­geschäft und wird im juristischen Sinne Eigentümer der geliehenen Wertpapiere, die er an seinen Käufer weiterreicht.

Steigt der Wert des Wertpapiers bis zur Rückabwicklung der Leihe, entsteht dem Leerverkäufer ein Verlust. Ist der Preis des Wertpapiers gefallen, entsteht dem Verkäufer durch den Leerverkauf ein Gewinn.

Der Leerverkauf als Termingeschäft

Ein Termingeschäft unterscheidet sich von einem Kassageschäft durch einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin.

Der Leerverkäufer hat zwei Möglichkeiten. Er kann den Basiswert vor dem Fälligkeitstermin kaufen und zum Termin liefern oder er führt einen gegenläufigen Terminkauf durch und stellt den ursprünglichen Verkauf somit vor dem Verfallsdatum glatt. Ein jeweiliges Gewinn- oder Verlustgeschäft ergibt sich analog zum Kassatermingeschäft.

Geschichte

Der erste Leerverkauf wird dem niederländischen Kaufmann Isaac Le Maire  zugeschrieben, der im Jahr 1602 Anteile der niederländischen Vereenigde Oostindische Compagnie (VOC) im Wert von 85.000 Gulden gekauft hatte. Als die VOC 1609 aufgrund von Handelsstreitigkeiten in Bedrängnis geriet und keine Dividenden ausschüttete, verkaufte er neben seinen eigenen Anteilen noch weitere, die er gar nicht besaß. Die VOC verurteilte dieses Vorgehen.

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