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Depoteinzug | Die Übertragung des Depots für Fonds

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Depoteinzug in Kürze:

  • Mit dem Depoteinzug überträgt man Fondsanteile in ein anderes Depot.
  • Wechselt der Gläubiger, werden Steuern fällig.
  • Die Übertragung der Fondsanteile erfolgt elektronisch.
Christian Gruber, Author bei DTW
Beitrag von Christian Gruber aktualisiert am 05.09.2023

Was ist ein Depoteinzug?

Einen Depoteinzug können Anleger beantragen, wenn sie Fondsanteile oder Wertpapiere aus dem bisherigen Depot in ein neues Depot übertragen möchten.

Solch ein Depotübertrag kann entweder von einem zu einem anderen Kreditinstitut oder bei derselben Bank vollzogen werden. Der Depotübertrag erfolgt in der Regel elektronisch zwischen beiden Depotbanken.

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Depotwechsel mit Gesamtübertrag oder Teilübertrag

Für den Depotübertrag ist lediglich das Ausfüllen eines Formulars zum Depoteinzug erforderlich.

Angegeben werden müssen der Name und die Adresse der bisherigen depotführenden Bank, die Depotnummer sowie die persönlichen Daten des Depotinhabers wie Adresse und Steuer­identifikations­nummer.

Des Weiteren muss sich der Antragsteller entscheiden, ob er eine Gesamtübertragung des bisherigen Depots mit anschließender Auflösung jenes Depots oder nur einen Teilübertrag bestimmter Wertpapiere oder Fondsanteile wünscht.

Wichtig ist für Depotinhaber, dass zahlreiche Kreditinstitute nur ganze Anteile übertragen und keine Bruchstücke. Bei Auflösung des alten Depots verkauft die abgebende Bank die übrigen Bruchstücke zugunsten des Depotinhabers.

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Depoteinzug mit und ohne Gläubigerwechsel

Bei einem Depotübertrag unterscheidet man zwischen einem Übertrag mit und ohne Gläubigerwechsel.

Ersterer wird zum Beispiel bei einer Erbschaft, einer Schenkung oder Übertragung an den Ehepartner vorgenommen. In diesen Fällen fällt mit der Übertragung des Depots keine Abgeltungsteuer an.

Anders sieht es bei einem Depotübertrag an einen anderen Dritten aus. Denn dieser wird als Veräußerung des Depots betrachtet, welche steuerpflichtig ist.

Eine Depotübertragung ohne Gläubigerwechsel findet immer dann statt, wenn der bisherige Depotinhaber auch der künftige Depotinhaber bleibt.

Beim Depoteinzug werden die Wertpapiere oder Fondsanteile einfach nur von einem Depot aus- und in das neue eingebucht. Eine physische Bewegung der Papiere findet dabei also nicht statt, weil Zentralverwahrer sie als sogenannte „Globalurkunden“ aufbewahren.

Wird das Depot verschenkt, vererbt oder an den Ehepartner übertragen, fällt keine Abgeltungssteuer an. Eine Veräußerung an Dritte ist in der Regel steuerpflichtig.

Kosten und Dauer eines Depoteinzugs

Wenn der Depotübertrag innerhalb von Deutschland erfolgt, darf das Kreditinstitut hierbei keinerlei Gebühren verlangen – gemäß den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04 des BGH).

Befindet sich das bisherige Depot, aus dem die Fondsanteile oder Wertpapiere ausgebucht werden sollen, hingegen im Ausland können beim Depoteinzug Gebühren anfallen.

Auskunft darüber, wie hoch diese ausfallen, kann die Bank, bei der das bisherige Depot geführt wird, erteilen. Der Depotübertrag innerhalb Deutschland dauert meist nur eine oder zwei Wochen. Ein Depoteinzug vom Aus- ins Inland kann allerdings durchaus mehr Zeit beanspruchen.

Innerhalb Deutschlands dürfen Banken für den Depotübertrag keine Gebühren verlangen.

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