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Eröffnung eines ebase Depots mit Konto flex

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Klicken Sie auf das Infosymbol, um Hilfe zum jeweiligen Formular zu erhalten

Depotoptionen

Bei Minderjährigen-Depots geben Sie bitte die Kundendaten des Minderjährigen als 1. Depotinhaber an. Die gesetzlichen Vertreter können Sie in den weiteren Feldern bei Kundendaten angeben.

Bitte beachten Sie, dass ein VL-Depot ausschließlich als Einzeldepot mit einer Position eröffnet werden kann.

Depotoptionen

Fonds

Bitte Name des gewünschten Fonds und die Wertpapierkennnummer bzw. die ISIN eintragen.

Einmalanlage

Der Mindestanlagebetrag bei einer Einmalanlage beträgt 500,- €.

Bitte geben Sie bei einer Einmalanlage an, ob die FNZ Bank den Betrag per Einzugsermächtigungslastschrift einziehen soll oder ob der Anlagebetrag überwiesen wird. Sofern der Einzug der Einmalanlage von der externen Bankverbindung durch die FNZ Bank erfolgen soll, geben Sie bitte das Abbuchungsdatum an.

Sparplan

Für einen Sparplan, der von der FNZ Bank direkt von Ihrer externen Bankverbindung per Lastschrift eingezogen werden soll, beträgt der Mindestsparbetrag 50,- €. Geringere Sparbeiträge ab 25,- € können per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf eine bestehende Depotposition bespart werden. Bitte geben Sie hierzu zunächst den gewünschten Fonds an und wählen die Option "werden von mir überwiesen".

Nach der Depoteröffnung haben Sie dann die Möglichkeit, auf die bereits bestehende Position Ihre Sparbeiträge zu überweisen.

Bitte geben Sie an, von welchem Konto die Sparbeträge eingezogen werden sollen. Sie haben die Wahl zwischen dem Konto flex (nur bei ebase flex Depots) und Ihrer externen Bankverbindung. Darüber hinaus können Sie eine Dynamik für Ihren Sparplan festlegen. Ihre Einzahlungen erhöhen sich nach zwölf Monaten automatisch um den gewählten Prozentwert.

Entnahmeplan

Für einen Entnahmeplan gilt eine Mindestbestandsgröße von 5.000,- €.

Die Entnahmeplanbeträge werden ab dem gewählten Datum auf Ihr Konto flex (bei ebase flex Depots) bzw. auf Ihre externe Bankverbindung überwiesen.

1. Fonds

Hinweis: Falls Sie den gewünschten Fonds nicht in der Auswahl finden, geben Sie diesen bitte direkt ein.

Fonds auswählen
Fondsname
ISIN / WKN

Einmalanlage

Einmaliger Anlagebetrag (mindestens 500,- €)
. .  Beispiel: 27. 03. 1964

Sparplan

Regelmäßige Sparplanrate (mindestens 10,- €)

Erstmalige Abbuchung des Sparplans...

Monat / Jahr   /  

Der Sparplan soll in folgendem Rhythmus ausgeführt werden... 

Der Sparplan soll abgebucht werden ...

Dynamik für den Sparplan (jährliche Anpassung)

%

Entnahmeplan

Entnahmeplan (mindestens 125,- €)

Erstmalige Auszahlung

Monat / Jahr   /  

Rhythmus der regelmäßigen Auszahlungen

Bitte zahlen Sie den Entnahmeplan aus auf

Fonds

Bitte Name des gewünschten Fonds und die Wertpapierkennnummer bzw. die ISIN eintragen.

Einmalanlage

Der Mindestanlagebetrag bei einer Einmalanlage beträgt 500,- €.

Bitte geben Sie bei einer Einmalanlage an, ob die FNZ Bank den Betrag per Einzugsermächtigungslastschrift einziehen soll oder ob der Anlagebetrag überwiesen wird. Sofern der Einzug der Einmalanlage von der externen Bankverbindung durch die FNZ Bank erfolgen soll, geben Sie bitte das Abbuchungsdatum an.

Sparplan

Für einen Sparplan, der von der FNZ Bank direkt von Ihrer externen Bankverbindung per Lastschrift eingezogen werden soll, beträgt der Mindestsparbetrag 50,- €. Geringere Sparbeiträge ab 25,- € können per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf eine bestehende Depotposition bespart werden. Bitte geben Sie hierzu zunächst den gewünschten Fonds an und wählen die Option "werden von mir überwiesen".

Nach der Depoteröffnung haben Sie dann die Möglichkeit, auf die bereits bestehende Position Ihre Sparbeiträge zu überweisen.

Bitte geben Sie an, von welchem Konto die Sparbeträge eingezogen werden sollen. Sie haben die Wahl zwischen dem Konto flex (nur bei ebase flex Depots) und Ihrer externen Bankverbindung. Darüber hinaus können Sie eine Dynamik für Ihren Sparplan festlegen. Ihre Einzahlungen erhöhen sich nach zwölf Monaten automatisch um den gewählten Prozentwert.

Entnahmeplan

Für einen Entnahmeplan gilt eine Mindestbestandsgröße von 5.000,- €.

Die Entnahmeplanbeträge werden ab dem gewählten Datum auf Ihr Konto flex (bei ebase flex Depots) bzw. auf Ihre externe Bankverbindung überwiesen.

2. Fonds

Hinweis: Falls Sie den gewünschten Fonds nicht in der Auswahl finden, geben Sie diesen bitte direkt ein.

Fonds auswählen
Fondsname
ISIN / WKN

Einmalanlage

Einmaliger Anlagebetrag (mindestens 500,- €)
. .  Beispiel: 27. 03. 1964

Sparplan

Regelmäßige Sparplanrate (mindestens 10,- €)

Erstmalige Abbuchung des Sparplans...

Monat / Jahr   /  

Der Sparplan soll in folgendem Rhythmus ausgeführt werden... 

Der Sparplan soll abgebucht werden ...

Dynamik für den Sparplan (jährliche Anpassung)

%

Entnahmeplan

Entnahmeplan (mindestens 125,- €)

Erstmalige Auszahlung

Monat / Jahr   /  

Rhythmus der regelmäßigen Auszahlungen

Bitte zahlen Sie den Entnahmeplan aus auf

Fonds

Bitte Name des gewünschten Fonds und die Wertpapierkennnummer bzw. die ISIN eintragen.

Einmalanlage

Der Mindestanlagebetrag bei einer Einmalanlage beträgt 500,- €.

Bitte geben Sie bei einer Einmalanlage an, ob die FNZ Bank den Betrag per Einzugsermächtigungslastschrift einziehen soll oder ob der Anlagebetrag überwiesen wird. Sofern der Einzug der Einmalanlage von der externen Bankverbindung durch die FNZ Bank erfolgen soll, geben Sie bitte das Abbuchungsdatum an.

Sparplan

Für einen Sparplan, der von der FNZ Bank direkt von Ihrer externen Bankverbindung per Lastschrift eingezogen werden soll, beträgt der Mindestsparbetrag 50,- €. Geringere Sparbeiträge ab 25,- € können per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf eine bestehende Depotposition bespart werden. Bitte geben Sie hierzu zunächst den gewünschten Fonds an und wählen die Option "werden von mir überwiesen".

Nach der Depoteröffnung haben Sie dann die Möglichkeit, auf die bereits bestehende Position Ihre Sparbeiträge zu überweisen.

Bitte geben Sie an, von welchem Konto die Sparbeträge eingezogen werden sollen. Sie haben die Wahl zwischen dem Konto flex (nur bei ebase flex Depots) und Ihrer externen Bankverbindung. Darüber hinaus können Sie eine Dynamik für Ihren Sparplan festlegen. Ihre Einzahlungen erhöhen sich nach zwölf Monaten automatisch um den gewählten Prozentwert.

Entnahmeplan

Für einen Entnahmeplan gilt eine Mindestbestandsgröße von 5.000,- €.

Die Entnahmeplanbeträge werden ab dem gewählten Datum auf Ihr Konto flex (bei ebase flex Depots) bzw. auf Ihre externe Bankverbindung überwiesen.

3. Fonds

Hinweis: Falls Sie den gewünschten Fonds nicht in der Auswahl finden, geben Sie diesen bitte direkt ein.

Fonds auswählen
Fondsname
ISIN / WKN

Einmalanlage

Einmaliger Anlagebetrag (mindestens 500,- €)
. .  Beispiel: 27. 03. 1964

Sparplan

Regelmäßige Sparplanrate (mindestens 10,- €)

Erstmalige Abbuchung des Sparplans...

Monat / Jahr   /  

Der Sparplan soll in folgendem Rhythmus ausgeführt werden... 

Der Sparplan soll abgebucht werden ...

Dynamik für den Sparplan (jährliche Anpassung)

%

Entnahmeplan

Entnahmeplan (mindestens 125,- €)

Erstmalige Auszahlung

Monat / Jahr   /  

Rhythmus der regelmäßigen Auszahlungen

Bitte zahlen Sie den Entnahmeplan aus auf

Mittelherkunft

Die Mittelherkunft ist bei Einmalanlagen ab einem Betrag in Höhe von 100.000,- € (auch kumuliert, z. B. Anlage in mehrere Fonds oder Anlage in Fonds und parallele Einzahlung auf das Konto flex) sowie bei Sparplänen ab einer Höhe von insgesamt 100.000,- € jährlich (auch kumuliert) stets anzugeben und auf Verlangen der FNZ Bank anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Mittelherkunft
Der Anlagebetrag stammt aus (z. B. Schenkung, Erbschaft etc., ab 100.000,- Euro anzugeben)

VL-Sparvertrag

Wenn Sie Fondsanteile als Vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, tragen Sie bitte den Namen des gewünschten Fonds und die Wertpapier-Kennnummer (WKN) bzw. den ISIN-Code ein. Bitte prüfen Sie vorab die VL-Fähigkeit des gewünschten Fonds.

Vermögenswirksame Leistungen - VL-Sparvertrag

Ich beantrage die Eröffnung eines Wertpapier-Sparvertrags für vermögenswirksame Leistungen mit nachstehendem Fonds:

Hinweis: Hier finden Sie alle über FondsClever.de verfügbaren VL-Fonds: Liste der VL-Fonds

Fonds auswählen
Fondsname
ISIN / WKN

Wichtige Informationen - Bitte lesen!

1.) Die Eröffnung eines VL-Depots ist nur als Einzeldepot möglich.

2.) Sie erhalten Ihre Arbeitgeberbescheinigung direkt von der FNZ Bank nach der Depoteröffnung.

3.) Ihr VL-Vertrag beginnt mit der Zahlung der 1. Rate durch Ihren Arbeitgeber.

Depotinhaber

Kundendaten bitte komplett ausfüllen. Der vollständige Name lt. Ausweis (ohne Abkürzungen), die Adresse, das Geburtsdatum, der Geburtsort, das Geburtsland, Adresse, Beruf und berufliche Aktionen, Branche und das Land in dem Sie steuerpflichtig sind. Bitte verwenden Sie keine Abkürzungen, Rufnamen oder ähnliches. Ein etwaiger Adelstitel ist als Bestandteil des Nachnamens zu erfassen.

1. Depotinhaber
Anrede, Titel
Vorname
Nachname
Geburtsname
Geburtsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Geburtsort
Geburtsland
Staatsangehörigkeit
(Länderkürzel)
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Land
(Länderkürzel)
Beruf
Branche
Telefon
Steuerpflicht in
(Länderkürzel)
Steuer-IdNr. / TIN

Depotinhaber / Versandadresse

Bitte hier die Eigenschaft der eingetragenen Person ankreuzen.

Bei Depots für Minderjährige muss/müssen der/die gesetzlichen(n) Vertreter unterschreiben und ggf. muss bestätigt werden, dass ein entsprechender Nachweis (Sorgerechtsbeschluss/Negativbescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) vorgelegen hat. Die Daten zum zweiten gesetzlichen Vertreter können ebenfalls in diesem Abschnitt erfasst werden.

2. Depotinhaber
Anrede, Titel
Vorname
Nachname
Geburtsname
Geburtsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Geburtsort
Geburtsland
Staatsangehörigkeit
(Länderkürzel)
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Land
(Länderkürzel)
Beruf
Branche
Telefon
Steuerpflicht in
(Länderkürzel)
Steuer-IdNr. / TIN

2. Gesetzlicher Vertreter

Anrede, Titel
Vorname
Nachname
Geburtsname
Geburtsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Geburtsort
Geburtsland
Beruf
Branche
Telefon
Steuerpflicht in
(Länderkürzel)
Steuer-IdNr. / TIN
 
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Land
(Länderkürzel)
Adresszusatz
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Land

Legitimationsprüfung

Für die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung benötigen wir ein aktuelles Postident aller Depotinhaber. Gehen Sie bitte hierzu mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass, den unterschriebenen Eröffnungsunterlagen und dem Postident-Coupon in eine Filiale der Deutschen Post Ihrer Wahl. Bei minderjährigen Depotinhabern ist eine Identitätsfeststellung der/des gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist diesem Antrag beizulegen. Falls ein Elternteil der alleinige gesetzliche Vertreter ist, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Achtung: Ohne Legitimation durch das Postident ist eine Depoteröffnung nicht möglich!

TIN

Die Angabe dieser Steueridentifikationsnummer ist für EU-Staatsbürger erforderlich, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben.

Legitimationsprüfung

Bitte beachten Sie, dass eine weitere Legitimationsprüfung durch das Postident-Verfahren erforderlich ist. Darüber hinaus bitten wir Sie, eine lesbare und vollständige Kopie Ihres gewählten Ausweisdokuments beizulegen.

1. Depotinhaber

 
Personalausw.-Nr.
Staatsangehörigkeit
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Ausweis gültig bis . .  Beispiel: 27. 03. 1964
TIN

2. Depotinhaber

 
Personalausw.-Nr.
Staatsangehörigkeit
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Ausweis gültig bis . .  Beispiel: 27. 03. 1964
TIN

Politisch exponierte Personen (PEP)

Als sogenannte politisch exponierte Personen (PEP) sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG)

  • alle natürlichen Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt im In- oder Ausland auf Bundesebene ausüben oder ausgeübt haben,
  • unmittelbare Familienmitglieder dieser Personen oder
  • diesen Personen bekanntermaßen nahestehende Personen

anzusehen.

Aufgrund ihrer zumeist umfangreichen Einflussmöglichkeiten und gesellschaftlichen Netzwerke werden politisch exponierte Personen vom Gesetzgeber als anfälliger dafür betrachtet, auch für die Ausübung unseriöser Tätigkeiten missbraucht zu werden.

Mehr Informationen finden Sie hier (externer Link).

Politisch exponierte Personen (PEP)

Externe Bankverbindung für Investment Depot & Konto

Die externe Bankverbindung ist eine Pflichtangabe. Mindestens ein Kontoinhaber des Konto flex bzw. ein Depotinhaber des Investment Depots muss mit einem einzelverfügungsberechtigten Kontoinhaber der angegebenen externen Bankverbindung identisch sein.

Bitte beachten Sie, dass auch bei VL-Sparplänen die Angabe einer externen Bankverbindung zwingend erforderlich ist. Eine Abbuchung erfolgt nicht!
Sie erhalten nach Ihrer Depoteröffnung eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese wird dem Arbeitgeber vorgelegt. Auf der Arbeitgeberbescheinigung sind die genauen Anweisungen für die Überweisungen des Arbeitgebers erklärt.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der FNZ Bank ist die DE68ZZZ00000025032. Sie ist eine eindeutige Identifizierung der FNZ Bank im Lastschrift-Zahlungsverkehr (wird bei jedem Einzug von Lastschriften angegeben). Die Mandatsreferenz wird Ihnen nach Einrichtung des Mandats separat schriftlich mitgeteilt (z. B. bei erstmaligem Einzug einer Lastschrift; sofern Sie das Online-Banking nutzen, erfolgt diese Mitteilung im geschützten Bereich von FNZ Bank Online). Die Mandatsreferenz ist eine von der FNZ Bank individuell pro Mandat vergebene und somit eindeutige Kennzeichnung eines Mandats. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen und Hinweise im Depoteröffnungsantrag sowie das Bedingungswerk der FNZ Bank.

Externe Bankverbindung für Investment Depot & Konto

Die Angabe einer externen Bankverbindung ist zwingend erforderlich, denn sie ist ein sicherheitsrelevantes Merkmal der FNZ Bank.

IBAN
BIC
Kreditinstitut
Nachname
Vorname

Wichtige Informationen - Bitte lesen!

Die Einzugsermächtigung für die FNZ Bank gilt nicht für VL-Leistungen, denn die VL-Leistungen werden von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr VL-Depot eingezahlt.

Mindestens ein Depotinhaber muss mit einem einzelverfügungsberechtigten Kontoinhaber der angegebenen externen Bankverbindung identisch sein, bzw. auf mindestens einen gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen-Depots lauten.

Bitte überprüfen Sie Ihre IBAN!

Freistellungsauftrag

Ich versichere/Wir versichern, dass mein/unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich/uns geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.000,- /2.000,- EUR nicht übersteigt.

Ich versichere/Wir versichern außerdem, dass ich/wir mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.000,- / 2.000,- EUR im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme/n.

Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden aufgrund von § 44 a Absatz 2, 2 a, und § 45 d Absatz 1 EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikationsnummer ergeben sich aus § 139 a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, § 139 b Absatz 2 AO und § 45 d EStG. Die Identifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden. Der Höchstbetrag von 2.000,- EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt. In der Regel finden Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer z. B. im letzten Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).

Freistellungsauftrag

Höhe des Freibetrages

Bei Verteilung des Freibetrages auf mehrere Kreditinstitute ein Betrag von:

Bis zur Höhe des für mich/uns geltenden Sparer-Freibetrages und Werbungskosten-Pauschbetrages von insgesamt:

Dauer des Freistellungsauftrages

. .  Beispiel: 27. 03. 1964

Ende des Auftrages

. .  Beispiel: 27. 03. 1964

Angaben zum Ehegatten (Person 2)

Angaben zum Ehegatten sind nur bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag erforderlich.

Steuer-IdNr. / TIN
Vorname
Nachname
Geburtsdatum . .  Beispiel: 27. 03. 1964
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Bestätigung der Zurverfügungstellung der Informationsmaterialien und Verkaufsunterlagen

Das Informationsmaterial und die Verkaufsunterlagen bestehen derzeit aus den nachfolgend aufgeführten Unterlagen. Die nachfolgend aufgeführten Informationsmaterialien und die Verkaufsunterlagen sind/ werden in der jeweils aktuell gültigen Fassung im digitalen Eröffnungsprozess der FNZ Bank bzw. auf der Website der FNZ Bank (www.fnz.de) oder auf Wunsch durch FondsClever.de zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt.

Das Informationsmaterial und die Verkaufsunterlagen bestehen derzeit aus:

  • Basisinformationen über Vermögensanlagen in Investmentfonds
  • Ggf. Grundlagenwissen Wertpapiere & Investmentfonds, sofern unten angekreuzt
  • Die jeweils gesetzlich erforderlichen Anlegerinformationen (z. B. BIB; PRIIPs-Basisinformationsblätter)
  • Aktueller Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds
  • Aktueller Halbjahres-/Jahresbericht des jeweiligen Fonds
Hinweis zu Ihren Kontaktdaten

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Depoteröffnungsantrags und eventuelle Rückfragen bitten wir Sie, nachfolgend Ihre Angaben zu vervollständigen.

Telefon
Erklärung / Einwilligung zur Eröffnung eines Depots

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ein Investmentdepot nur dann für Sie eröffnen können, wenn Sie die nachfolgenden Punkte bestätigen.

Ihre persönlichen Unterlagen zur Depoteröffnung

Im letzten Schritt haben Sie nun die Möglichkeit auszuwählen, auf welchem Weg wir Ihnen Ihre Unterlagen zur Depoteröffnung zur Verfügung stellen dürfen. Bitte wählen Sie mindestens eines der beiden Kästchen aus und klicken Sie anschließend auf "Depoteröffnung übermitteln".

Wichtige Hinweise! Bitte lesen!
1) Die ausgefüllten Depoteröffnungs­unterlagen werden Ihnen nicht per E-Mail zugesendet.
2) Den Link zum Download Ihrer Unterlagen finden Sie ausschließlich auf der Folgeseite.
3) Sofern Sie sich für die Zusendung der Unterlagen per Post entscheiden, liegt ein kostenfreier Rückumschlag mit bei.

Depoteröffnung übermittelnAntrag absenden
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Kontakt

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