| Staatliche Förderung beim Riester-VertragVorteile bei FondsClever.de: Staatliche Förderung Keine versteckten Kosten Mit Vertrauensgarantie Welche staatliche Förderung bietet ein Riester-Vertrag?Beim "Riestern" mit staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge unterscheidet man zwischen der unmittelbaren Förderung und der mittelbaren Förderung. Wer wird unmittelbar bei der Riester-Rente staatlich gefördert?Zum Kreis der begünstigten Personen gehören alle Bundesbürger, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dies sind unter anderem:
Was wird vom Staat gefördert?Der Staat bezuschusst private Altersvorsorgeverträge, wenn diese gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu wurden bestimmte Kriterien festgelegt, deren Einhaltung das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft. Diese sind:
Was bedeutet Zulage und Sonderausgabenabzug?Seit 2012 müssen alle Riester-Sparer einen Sockelbetrag von 60,- € in ihren Vorsorgevertrag einzahlen. Wird dieser Sockelbetrag nicht eingezahlt, entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Riester Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind nicht mehr möglich. Die Förderung wird auf zweierlei Weise realisiert: 1. Gewährung von Zulagen und 2. Gewährung eines (zusätzlichen) Sonderausgabenabzugs. 1. Gewährung von Riester ZulagenDie Zulagen bestehen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage je kindergeldberechtigtes Kind. Diese werden einkommensunabhängig gewährt. Die Kinderzulage wird bei Ehepartnern, soweit diese nichts anderes vereinbaren, der Ehefrau zugesprochen. Voraussetzung für die Zulagengewährung in voller Höhe ist der Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages und die Einzahlung von Mindesteigenbeiträgen durch den privaten Anleger. Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt, für das der Antragsteller auch tatsächlich Kindergeld erhält. Damit Sie die vollen staatlichen Zulagen erhalten, muss Ihr Mindesteigenbeitrag (seit dem Jahr 2008) 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens betragen. Wer den Mindestbetrag nur teilweise einbringt, erhält auch nur anteilig Zulagen. Die Zulagen belaufen sich auf folgende Höhe:
Beispiel: keine Kinder Ihr Bruttovorjahreseinkommen beträgt 45.000,- Euro. Davon 4 % des Bruttovorjahreseinkommens: 1.800,- Euro. Minus 175,- Euro Grundzulage Ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag beläuft sich auf 1.625,- Euro Beispiel: 1 Kind nach 01.01.2008 geboren Ihr Bruttovorjahreseinkommen beträgt 45.000,- Euro. Davon 4 % des Bruttovorjahreseinkommens: 1.800,- Euro. Minus 175,- Euro Grundzulage Minus 300,- Euro Kinderzulage Ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag beläuft sich auf 1.325,- Euro Die staatlichen Zulagen erhalten Sie, in dem Sie einen Zulagenantrag Antrag bei der DWS, ebase oder einem anderen Anbieter stellen. Die Daten über Ihre eingezahlten Beiträge leitet der Anbieter an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Tipp: Mit einem Dauerzulagenantrag sparen Sie sich die Arbeit jedes Jahr erneut einen Zulagenantrag bei Ihrem Anbieter zu stellen. Diesen senden Sie einmal an Ihren Anbieter und dieser kümmert sich zukünftig darum, dass die ZfA die entsprechenden Informationen über Ihre gezahlten Beiträge erhält. 2. Gewährung eines (zusätzlichen) SonderausgabenabzugsJe nach persönlichen Verhältnissen können Sie zusätzlich noch durch den Sonderausgabenabzug Steuern sparen.Bis zu 2.100,- € können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn Sie höhere Eigenbeiträge als die Mindesteigenbeiträge leisten, können Sie ggf. einen zusätzlichen Steuervorteil erzielen – allerdings nur bei Zahlungen bis zu einem gesetzlich vorgegebenen Höchsteigenbeitrag. Die Berechnung des Mindesteigenbeitrags erfolgt nach folgendem Schema:
Was geschieht, wenn die Eigenbeiträge aus einem unvorhergesehenen Grund nicht mehr geleistet werden können?Der Altersvorsorgevertrag kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die depotführende Stelle ruhend gestellt werden. In diesem Fall müssen keine Eigenbeiträge gezahlt werden, gleichzeitig werden auch keine Zulagen mehr gewährt. Das Aussetzen der Zahlungen bedeutet keine schädliche Auflösung, das heißt, dass weder steuerliche Vorteile noch Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Wer kann mittelbar bei einem Riester Vertrag staatlich gefördert werden?Die mittelbare Förderung ist eine zusätzliche Möglichkeit zu "riestern", und zwar für Ehefrauen und Ehemänner, die nicht rentenversichert sind. Beispiel: Sie sind zunächst nicht förderberechtigt, da Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hierfür hat die Bundesregierung in den Riester-Gesetzen die mittelbare Förderung für Ehepartner geschaffen, bei welcher sie durch den Ehestatus dennoch einen abgeleiteten mittelbaren Zulagen-Anspruch erhalten. Folgender Personenkreis wird mittelbar zulagenberechtigt mit der Eheschließung:
Bis auf den Zugang zur Förderberechtigung unterscheidet sich dann die mittelbare Förderung nicht von der unmittelbaren Förderung. Welche Voraussetzungen gelten für eine mittelbare Zulageberechtigung?
Die Kinderzulage erhält nur ein Ehepartner. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung der Zulage. Haftungsausschluss FondsClever.deDiese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Fachfragen an Ihren Steuerberater. Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only) oder Steuerberatung. Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Riester-WissenRiester-FondssparplanDWS TopRente mit bis zu 100 % RabattVermittlerwechsel Riester-VertragWertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie den FondsClever.de Disclaimer. | Kontakt 0800 - 11 55 700 Anruf ist kostenfrei!Anruf für Sie kostenfrei! Heute 9:00-18:00 Uhr |
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