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Rücknahmegebühr

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Rücknahmegebühr von Fondsanteilen in Kürze

Die Rücknahmegebühr fällt an, wenn der Anleger die Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurück gibt.
Bei der FNZ Bank (vormals ebase) entsteht in der Regel jedoch keine Rücknahmegebühr beim Fondsverkauf über FondsClever.de.
Bei manchen Fonds mit Rücknahmegebühr wird diese geringer, je länger man den Fonds im Depot hält.

Was ist die Rücknahmegebühr?

Die Rücknahmegebühr von Fondsanteilen ist eine Gebühr, die Fondsgesellschaften bei Investmentfonds erheben können, wenn der Anleger Fondsanteile zurückgibt.

Häufig wird sie auch als Rücknahmeabschlag oder Rücknahmeaufschlag bezeichnet. Das terminologische Pendant ist der Ausgabeaufschlag, der, den Fondsgesellschaften beim Kauf von Anteilen eines Investmentfonds verlangen. Man kann also gewissermaßen die Rücknahmegebühr von Fondsanteilen als einen "umgekehrten Ausgabeaufschlag" verstehen.

Die FNZ Bank verlangt in der Regel keine Rücknahmegebühr beim Verkauf von Fondsanteilen über FondsClever.de.

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Die Rücknahmegebühr im In- und Ausland

Im Jahre 2010 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass in der Bundesrepublik Fondsgesellschaften den Rücknahmeabschlag beim Verkauf von Fondsanteilen erheben. So sollten die Fondsgesellschaften ihre Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Anteilsrückgabe an den Kunden weitergeben können.

Dennoch gilt die Rücknahmegebühr von Fondsanteilen hierzulande eher als marktunüblich. Anders sieht es bei ausländischen Fonds aus. Bei britischen Investmentfonds sind Rücknahmeaufschläge beim Anteilsverkauf durchaus keine Seltenheit.

Die Höhe des Rücknahmeabschlags liegt je nach Investmentfonds und gegebenenfalls nach der zeitlichen Staffelung zwischen 0 und 5 Prozent.

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Zeitliche Staffelung der Rücknahmegebühr von Fondsanteilen

Ob ein Rückgabeabschlag bei einem konkreten Investmentfonds anfällt, kann der Anleger den jeweiligen Produktinformationen entnehmen.

Einige Fondsanbieter überlassen dem Anleger hierbei sogar die Wahl, entweder beim Kauf der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag zu bezahlen oder beim Verkauf eine Rücknahmegebühr zu akzeptieren.

In diesem Fall sowie auch bei Investmentfonds ohne eine solche Wahlfreiheit ist die Rücknahmegebühr meist zeitlich gestaffelt.

Das bedeutet, dass die Rücknahmegebühr umso geringer ausfällt, je länger ein Anleger die Fondsanteile im Depot gehalten hat.

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