Die Jahressteuerbescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aus Konten oder Depots. Dazu zählen Gewinne aus Zinsen, Dividenden oder Wertpapier- und Fondverkäufen. Sie informiert auch über die Höhe der Steuern aus Kapitalerträgen, welche die Bank abgeführt hat. Die Daten braucht man, um zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Das geht über die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Was genau steht in der Jahressteuerbescheinigung?
Die Jahressteuerbescheinigung zeigt detailliert, welche Steuern für welche Anlageprodukte eines Kunden angefallen sind. Sie umfasst alle Transaktionen, aus denen Einkünfte gemäß §20 EStG entstanden sind. Unter anderem werden folgende Zahlen angegeben:
- Höhe der Kapitalerträge, beispielsweise Zinsgewinne oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften
- Gewinne aus Kapitalanlagen, beispielsweise aus dem Verkauf von Fondsanteilen
- angegebener Sparerpauschbetrag
- Summe der abgeführten Kapitalertragssteuer
- Summe des abgeführten Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer
- Angerechnete sowie noch nicht angerechnete ausländische Steuern (für Fonds, die im Ausland investieren und dort Steuern abführen)
Die Banken müssen ihren Kunden kostenlos eine Jahressteuerbescheinigung ausstellen. Manche Geldinstitute verschicken sie unaufgefordert zu Jahresbeginn. Bei anderen muss der Kunde sie anfordern. Bei der ebase wird die Jahressteuerbescheinigung in der Regel Anfang März in den persönlichen Online-Postkorb eingestellt.
Abgeltungssteuer
Seit Anfang Januar 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die Abgeltungssteuer. Seitdem führen die Banken Steuern für im Inland erzielte Gewinne automatisch ab. Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt pauschal bei 25 Prozent. Dazu kommen von dieser Summe noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer in Höhe von acht oder neun Prozent, je nach Bundesland.
Anleger müssen ihre Kapitalerträge also grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angeben. In einigen Fällen kann es aber dennoch sinnvoll sein.
Jahressteuerbescheinigung wichtig für Anlage KAP
Anhand der Jahressteuerbescheinigung lässt sich überprüfen, in welcher Höhe die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt hat. Außerdem braucht man die Daten für die Anlage KAP der Steuererklärung.
Über die Anlage KAP kann man zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückholen. Beispielsweise, wenn noch kein Freistellungsauftrag bei der Bank oder Fondsgesellschaft vorliegt. Oder wenn das Jahreseinkommen unter 16.000 Euro (32.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) liegt. Dann werden auch Kapitalerträge zum individuellen, niedrigeren Steuersatz veranlagt, anstatt der pauschalen 25 Prozent.
Sparerfreibetrag ausschöpfen
Bis zu einem Betrag von 801 Euro pro Jahr sind Gewinne auf Kapitalerträge steuerfrei (bei gemeinsam veranlagten Personen 1.602 Euro). Voraussetzung ist, dass ein Freistellungsauftrag ausgefüllt wurde. Ansonsten berechnet die Bank die Steuern ab dem ersten Euro Gewinn.
Der Freistellungsauftrag ist bei den meisten Banken oder Finanzdienstleistern über die Webseite abrufbar. Er gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Es gibt auch die Möglichkeit, ihn unbefristet bis auf Widerruf zu beantragen.
Wer Geld bei mehreren Banken oder Fondsgesellschaften angelegt hat, kann den Freibetrag aufteilen. Übersteigen die Erträge aus einem Konto oder Depot den dafür beantragten Pauschbetrag oder hat man den Freistellungsantrag vergessen, lässt sich das nachträglich über die Anlage KAP korrigieren.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Liegt das jährliche Einkommen unterhalb des steuerfreien Existenzminimuns (bei Alleinstehenden im Jahr 2018 9.000 Euro), die Kapitalerträge aber über dem Sparerfreibetrag, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden.
Bestandsschutz für Alt-Anteile
Investmentfondsanteile, die vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden, haben Bestandschutz. Wurden sie vor dem 31. Dezember 2017 verkauft, sind die Gewinne daraus steuerfrei. Gemäß der am 1. Januar 2018 eingeführten Investmentsteuerreform sind die Gewinne aus Alt-Anteilen zwar steuerpflichtig, doch es gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro.
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