0800 - 11 55 700

Anruf kostenfrei! Heute 9:00-18:00 Uhr

Fonds Fondsangebot Exchange Traded Funds Fondsfinder
VL-Fondssparen VL-Sparen
VL-Fondssparen Top 10 VL-Fonds Nachhaltige VL-Fonds Kosten VL-Fondssparplan Arbeitnehmersparzulage Kündigung VL-Vertrag VL-Depoteröffnung
Fondssparen Fondssparplan Einmalanlage mit Fonds Altersvorsorge mit Fonds Geld sparen für Kinder
Depoteröffnung Übersicht Depots ebase Depot Junior-Depot 4kids fintego Managed Depot Solidvest ebase Business Depot Anbieterwechsel
Ratgeber Fonds-Wissen Riester-Wissen Fondsrechner Lexikon Investmentfonds
Service Kontakt Formulare Gratis Infopaket Gratis Rabattangebot Login ebase-Depot Newsletter
Über uns Fondsvermittlung Kunden werben Kunden Erfahrungsberichte

Steuerbescheinigung bei Fonds

Vorteile bei FondsClever.de:
Kein Ausgabeaufschlag
Keine versteckten Kosten
Mit Vertrauensgarantie
StartseiteRatgeberFonds-WissenSteuerbescheinigung bei Fonds

Jahressteuerbescheinigung in Kürze

Die Jahressteuer­bescheinugung listet alle Steuern für jedes Anlageprodukt auf.
Anleger benötigen die Steuerbescheinigung für Ihre Steuererklärung.
Sie dient als Nachweis, über Kapitalerträge sowie abgeführte Steuern, gegenüber dem Finanzamt.
Banken erstellen die Steuerbescheinigung für ihre Kunden kostenfrei.

Was ist die Jahressteuerbescheinigung?

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Nachweis bzw. ein Überblick über alle gezahlten Steuern eines Kalenderjahres. Sie informiert u.a. über die Höhe der abgeführten Steuern aus Kapitalerträgen durch die depotführende Bank, wie z. B. der FNZ Bank (vormals ebase), und listet entsprechend die steuerpflichtigen Kapitalerträge von Konten und/ oder Wertpapier-Depots auf.

Dazu zählen

Gewinne aus Zinsen,
Ausschüttungen von Dividenden sowie
Wertpapier- und Fondverkäufen.
Mit Hilfe der Steuerbescheinigung können zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückgeholt werden. Hierzu verwendet man die Anlage KAP in der Steuererklärung.
Rabattangebot jetzt gratis und unverbindlich anfordern!

Was beinhaltet die Steuerbescheinigung?

Die Jahressteuer­bescheinigung zeigt detailliert, welche Steuern für welche Anlageprodukte eines Kunden angefallen sind. Sie umfasst damit alle Transaktionen, aus denen Einkünfte gemäß §20 EStG entstanden sind.

Höhe der Kapitalerträge, beispielsweise Zinsgewinne oder Gewinne aus Wertpapiergeschäften,
Gewinne aus Kapitalanlagen, beispielsweise aus dem Verkauf von Fondsanteilen,
Summe der abgeführten Abgeltungssteuer,
Summe des abgeführten Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer
Angerechnete sowie noch nicht angerechnete ausländische Steuern (für Fonds, die im Ausland investieren und dort Steuern abführen)

Anleger erhalten kostenlos die Steuerbescheinigung für Fonds von ihrer depotführenden Bank. Bei der FNZ Bank wird die Jahressteuer­bescheinigung in der Regel im März/ April in den persönlichen FNZ Bank Online-Postkorb eingestellt.

Mehr Informationen zur FNZ Bank Steuerbescheinigung finden Sie hier:

Finden Sie jetzt Ihren Fonds ohne Ausgabeaufschlag!
Zur Fondsauswahl
Auswahl schließen
Bitte mind. 3 Zeichen eingeben!

Fondsfinder

Fondsgesellschaft
Kategorie / Fondstyp
Anlageschwerpunkt
Region
Währung
ESG-Nachhaltigkeits­kategorie
Fonds finden
Filter zurücksetzen

Die gefragtesten Fonds bei Fondsclever.de

Suche Fonds...

Fonds gefunden

Keine Fonds gefunden

Details

Kaufen

Seite 1 von

Wofür benötige ich die Steuerbescheinigung?

Anhand der Jahressteuer­bescheinigung lässt sich überprüfen, in welcher Höhe die Bank Kapitalertragssteuer abgeführt hat.

Weiterhin benötigt man die Daten für das Ausfüllen der Anlage KAP in der Steuererklärung, sofern der Anleger eine Steuererklärung erstellt. Ein Ausfüllen der Anlage KAP ist jedoch nicht zwingend notwendig, da die Steuern bereits durch die depotführende Bank abgeführt werden.

Über die Anlage KAP kann man zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurückholen.

Wieso sollte ich die Anlage KAP ausfüllen?

Wenn der hinterlegte Freistellungsauftrag nicht ausreichend war oder gar kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde,
Wenn der Anleger theoretisch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen könnte, aber nicht beantragt hat bzw. diese nicht bei der depotführenden Bank eingereicht hat,
Wenn der Anleger mehrere Depots hat und die jeweiligen Gewinne/ Verluste miteinander verrechnen möchte.
Wenn das Jahreseinkommen unter 16.000 Euro (32.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) liegt. Dann werden auch Kapitalerträge zum individuellen, niedrigeren Steuersatz veranlagt, anstatt der pauschalen 25 Prozent.

Jetzt das passende Fonds-Depot für Ihre Anlageziele finden!

Abgeltungssteuer

Seit Anfang Januar 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die Abgeltungssteuer. Banken führen die angefallenen Steuern für im Inland erzielte Gewinne automatisch ab.

Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt pauschal bei 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (je nach Bundesland acht oder neun Prozent).

Expertentipp

Anleger müssen ihre Kapitalerträge nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angeben. In einigen Fällen kann es aber dennoch sinnvoll sein.

Sparerfreibetrag ausschöpfen

Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr sind Gewinne auf Kapitalerträge steuerfrei (bei gemeinsam veranlagten Personen 2.000 Euro).

Voraussetzung ist, dass ein Freistellungsauftrag ausgefüllt wurde. Ansonsten führt die Bank die angefallenen Steuern direkt ab.

Sie haben mehrere Depots oder Konten? Dann können Sie den Sparerpauschbetrag auf Ihre diversen Konten/ Depots aufteilen. Jedoch darf die maximale Freibetragsgrenze von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro über alle Konten/ Depots hinweg nicht überschritten werden.

FNZ Bank Freistellungsauftrag zum Download:

Jetzt das passende Fonds-Depot für Ihre Anlageziele finden!

Disclaimer:

FondsClever.de bietet keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung an. Dieser Beitrag dient allein der Information und ersetzt keine Beratung beim Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Fonds-Wissen
Geld anlegen mit Fonds
Das magische Dreieck der Vermögensanlage
Fonds und Steuern
Sicherheit von Fonds
Kosten eines Fonds

Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.

Kontakt

0800 - 11 55 700

Anruf ist kostenfrei!Anruf für Sie kostenfrei!

Heute 9:00-18:00 Uhr

Kontaktformular Rückruf-Service Anschrift Gratis Infopaket
Online Depoteröffnung

Depoteröffnung

Einfach online eröffnen!

Jetzt Depot bei FondsClever.de eröffnen und 100 % Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag sichern!

Wir verwenden auf unseren Webseiten Cookies. Neben technischen und funktionalen Cookies setzen wir Cookies zur Statistik und zum Marketing.

Mit "Cookies akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Unter Cookie-Einstellungen können Sie eine Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen widerrufen. Siehe Datenschutz und Impressum.

Cookies akzeptieren
Cookie-Einstellungen ändern

© 2024 DTW GmbH - www.FondsClever.de

FondsClever.de ist ein Geschäftsbereich der DTW GmbH