| Freistellungsauftrag bei FondsVorteile bei FondsClever.de: Kein Ausgabeaufschlag Keine versteckten Kosten Mit Vertrauensgarantie Freistellungsauftrag in KürzeFreistellung von Steuern auf Kapitalerträge von bis zu 1.000 € (allein veranlagt) bzw. 2.000 € (gemeinsam veranlagt). Wird bei der depotführenden Bank eingereicht. Bleibt in der Regel bis zur Änderung oder Löschung dauerhaft bestehen. Was ist ein Freistellungsauftrag?Der Anleger kann seiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Mit diesem mindert er die steuerliche Belastung seiner Kapitalerträge - beispielsweise Ausschüttungen bei Fonds, Dividenden oder Zinserträge. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt maximal 1.000 Euro für steuerlich allein veranlagte Personen bzw. 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Hiermit werden alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten, wie Depot- oder Vermögensverwaltungskosten, abgegolten. Darüber hinausgehende Werbungskosten können nicht mehr abgezogen werden. Alle über den jeweiligen Sparer-Pauschbetrag hinausgehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Auf diese Steuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Dies ergibt in der Summe einen Steuersatz von 26,375 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer des jeweiligen Bundeslandes, in dem man wohnhaft ist. Finden Sie jetzt Ihren Fonds ohne Ausgabeaufschlag! Bitte mind. 3 Zeichen eingeben! Die gefragtesten Fonds bei Fondsclever.de Suche Fonds... Fonds gefunden Keine Fonds gefunden Details Kaufen Seite 1 von Freistellungsauftrag rechtzeitig stellenDenFreistellungsauftrag können Sie per Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der FNZ Bank einreichen. Alternativ kann dieser auch in Ihrem persönlichen Online-Zugang der FNZ Bank (vormals ebase) gestellt werden. Grundsätzlich muss der Freistellungsauftrag rechtzeitig vor Zufluss der Kapitalerträge bei der depotführenden Bank vorliegen. Gegebenenfalls verspätet eingereichte Freistellungsaufträge werden innerhalb des Kalenderjahrs noch im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigt. Eingehende Änderungen und Neueingaben von Freistellungsaufträgen sind nur zu akzeptieren, wenn die individuelle Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Depot-/Kontoinhaber angegeben ist. Der Fondsdiscounter für clevere Anleger! Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr. Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie den FondsClever.de Disclaimer. | Kontakt 0800 - 11 55 700 Anruf ist kostenfrei!Anruf für Sie kostenfrei! Heute 9:00-16:00 Uhr Online Depoteröffnung Depoteröffnung Einfach online eröffnen! Jetzt Depot bei FondsClever.de eröffnen und 100 % Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag sichern! |
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