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Freistellungsauftrag bei Fonds

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StartseiteRatgeberFonds-WissenFreistellungsauftrag bei Fonds

Freistellungsauftrag in Kürze

Freistellung von Steuern auf Kapitalerträge von bis zu 1.000 € (allein veranlagt) bzw. 2.000 € (gemeinsam veranlagt).
Wird bei der depotführenden Bank eingereicht.
Bleibt in der Regel bis zur Änderung oder Löschung dauerhaft bestehen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Der Anleger kann seiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Mit diesem mindert er die steuerliche Belastung seiner Kapitalerträge - beispielsweise Ausschüttungen bei Fonds, Dividenden oder Zinserträge.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt maximal 1.000 Euro für steuerlich allein veranlagte Personen bzw. 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Hiermit werden alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten, wie Depot- oder Vermögensverwaltungskosten, abgegolten. Darüber hinausgehende Werbungskosten können nicht mehr abgezogen werden.

Alle über den jeweiligen Sparer-Pauschbetrag hinausgehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Auf diese Steuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Dies ergibt in der Summe einen Steuersatz von 26,375 Prozent. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer des jeweiligen Bundeslandes, in dem man wohnhaft ist.

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Freistellungsauftrag rechtzeitig stellen

DenFreistellungsauftrag können Sie per Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der FNZ Bank einreichen. Alternativ kann dieser auch in Ihrem persönlichen Online-Zugang der FNZ Bank (vormals ebase) gestellt werden. Grundsätzlich muss der Freistellungsauftrag rechtzeitig vor Zufluss der Kapitalerträge bei der depotführenden Bank vorliegen.

Gegebenenfalls verspätet eingereichte Freistellungsaufträge werden innerhalb des Kalenderjahrs noch im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigt.

Eingehende Änderungen und Neueingaben von Freistellungsaufträgen sind nur zu akzeptieren, wenn die individuelle Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Depot-/Kontoinhaber angegeben ist.

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