Der ExPost-Report ist ein Kostenbericht, den Finanzinstitute und -dienstleister ihren Anlegern einmal im Jahr vorlegen müssen. Diese Verpflichtung besteht seit 2019 für alle Banken, Fondsgesellschaften und Fondsplattformen, die unter die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II fallen. Der ExPost-Report informiert die Kunden über alle Kosten des Finanzprodukts und der Finanzdienstleistungen, welche im zurückliegenden Jahr im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage angefallen sind.
Ex-ante und ex-post Kosteninformationen bei der Kapitalanlage
Der ExPost-Report nach den neuen EU-Transparenzregeln verpflichtet die Finanzdienstleister die tatsächlich entstandenen Depotkosten des Vorjahres genau auszuweisen. Damit sollen die Kapitalanleger besser in der Lage sein, die Kosten ihrer Investments zu überprüfen und künftige Anlageentscheidungen treffen zu können als mithilfe der Ex-ante-Kosteninformationen, die seit Anfang 2018 ebenfalls Pflicht sind. Denn in der Ex-ante-Aufstellung wird nur prozentual dargestellt wird, mit welchen Kosten beim Erwerb von Fondanteilen, Aktien oder weiterer Finanzprodukte anteilig am angelegten Kapital zu rechnen ist. Im Gegensatz dazu führt nunmehr der ExPost-Report als nachträglicher Kostenausweis alle abgerechneten Kosten in absoluten Euro- und Cent-Beträgen auf.
Detaillierte Abrechnung im ExPost-Report bei Investmentfonds
Der ExPost-Report für einen Investmentfonds beinhaltet zum einen die laufenden Dienstleistungskosten für das Fondsmanagement. Und gegebenenfalls ist zudem die Erfolgsgebühr bei guter Wertentwicklung, die sogenannte Performance-Fee, enthalten. Zum anderen listet der ExPost-Report die einmaligen Kosten auf, die beim Kauf von Fondsanteilen in Rechnung gestellt wurden. Zu diesen gehört insbesondere der Ausgabeaufschlag, der von Banken beim Fondskauf erhoben wird. Beim Fondsdiscount entfällt dieser je nach Anbieter teilweise oder in voller Höhe. FondsClever.de bietet grundsätzlich immer einen 100%-Rabatt auf den Ausgabezuschlag bei allen Kapitalanlagen in rund 6.000 Investmentfonds an.
ExPost-Report und weitere Informationen über Fonds und Depots
Üblicherweise erhalten Kapitalanleger in den ersten Monaten eines jeden Jahres eine Übersicht über die Entwicklung ihrer Investmentdepots. Darüber hinaus bekommen sie die Bescheinigungen über ihre Erträge aus Wertpapieren und Fonds für die Steuererklärung zugeschickt. Diese ersetzt der ExPost-Report nicht. Ergänzend soll er nach dem Anlegerschutz-Bestreben des europäischen Gesetzgebers dem Depotinhaber zur verbesserten Kostentransparenz verhelfen, die ihm bei seiner weiteren Anlagestrategie als Grundlage dienen kann.