Was versteht man unter Depotführungsentgelt?
Das Depotführungsentgelt oder auch Depotgebühr ist die Gebühr, die Banken für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in einem Depot verlangen. Die Höhe des Entgelts unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.
Die Gebühren bemessen sich an dem Aufwand, den die Bank für die Depotführung betreibt. Daher sind die Gebühren häufig nach Art der Wertpapiere, Nenn- und Kurswert, Bestand und Umsatz gestaffelt.
Depotführungsentgelt ist nicht alles
Insbesondere Online-Banken oder Online-Broker bieten sehr günstige oder sogar kostenlose Depots an.
Voraussetzung ist allerdings oft, dass die Anleger eine bestimmte Zahl von Transaktionen vornehmen. Die Transaktionskosten gleichen dann das fehlende Depotführungsentgelt aus. Auch wenn kein Limit an Transaktionen vorgegeben ist, sind die Transaktionskosten häufig der größte Kostenfaktor bei der Führung eines Depots. Denn es gibt kein Depot ohne Ordergebühren.
Expertentipp
Für ein umfassendes Bild über alle Kosten der Depotführung empfiehlt sich ein Depot-Kosten-Vergleich, der alle Kosten mit einberechnet.
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Weitere Gebühren im Blick behalten
Das Depotführungsentgelt wird an die Depotbank gezahlt. Zudem verlangen Fondsgesellschaften für ihre Arbeit, also die Verwaltung des Fonds und die Betreuung durch die Fonds-Manager, eine Gebühr, die sich am Fondsvermögen bemisst.
Sie beträgt pro Jahr im Schnitt 1,5 Prozent des Fondsvermögens und wird direkt von dort abgeführt. Manche Fondsgesellschaften erheben auch eine Performance-Fee. Sie wird fällig, wenn ein Fonds sich besonders gut entwickelt. Die Performancegebühr kann zwischen 20 und 25 Prozent der erwirtschafteten Gewinne betragen.
Depotführungsentgelt keine Werbungskosten mehr
Depotführungsgebühren kann man seit 2009, als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, nicht mehr als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Alle Erträge der Kunden geben die Banken an das zuständige Finanzamt weiter.
Kosten für die Depotführung können Anleger über die Anlage KAP der Steuererklärung geltend machen.
Wer nur Wertpapiere des Bundes kauft (Schuldverschreibungen, Anleihen, Schatzbriefe etc.), kann diese bei der Bundesschuldenverwaltung aufbewahren. Dort fällt kein Depotführungsentgelt an.
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Ein großer Kostenfaktor bei der Anlage in Investmentfonds ist der Ausgabeaufschlag (Agio). Banken erheben ihn für ihre Beratungsleistung.
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