Was ist die Depotbankvergütung?
Depotbanken erheben für Investmentfonds eine Depotbankvergütung für die Bereitstellung, Verwahrung und Verwaltung des Sondervermögens. Diese Gebühr ist in Promille des Sondervermögens angegeben und aus diesem bedient.
Von der Depotbankgebühr abzugrenzen ist das Depotführungsentgelt. Das Depotführungsentgelt fällt für das Investmentdepot eines Privatanlegers an und wird von der depotführenden Bank, wie beispielsweise der ebase erhoben. Alle Informationen zu den Gebühren stehen im jeweiligen Verkaufsprospekt des Investmentfonds.
Die Depotbankvergütung geht zulasten des Sondervermögens beziehungsweise der Wertentwicklung des Investmentfonds.
Abgrenzung zur Verwaltungsvergütung
Ebenfalls ist die Verwaltungsvergütung von der Depotbankgebühr abzugrenzen. Die Verwaltungsvergütung dient dazu, das professionelle Fondsmanagement zu vergüten, wohingegen die Vergütung der Depotbank diese für das Halten des Sondervermögens entschädigt.
Jetzt das passende Depot für Ihre Anlageziele finden!
Weitere Kostenfaktoren
Während die Depotbankgebühr nur im Promille-Bereich liegt, ist der größte Kostenfaktor bei der Kapitalanlage in einen Investmentfonds ein anfallender Ausgabeaufschlag. Denn dieser kann bis zu sieben Prozent des Anteilswerts betragen und dient der Deckung der Beratungs- und Verkaufskosten der Banken.
Da Fondsdiscounter keine Anlageberatungen vornehmen, bieten sie Rabatte in unterschiedlicher Höhe auf den Ausgabeaufschlag an. Fondsclever.de gewährt seinen Kunden bei Kapitalanlagen in rund 6.500 Investmentfonds grundsätzlich immer einen 100%-Sofortrabatt auf den Ausgabezuschlag.
Für das Investment in einen Fonds fallen verschiedene Gebühren an: Das sind zum Beispiel Depotbankvergütung, Depotgebühr, Managementgebühr, Performance-Fee, Verwaltungsvergütung und Ausgabeaufschlag.
Der Fondsdiscounter
für clevere Anleger!