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Abgeltungssteuer bei Fonds

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StartseiteRatgeberFonds-WissenAbgeltungssteuer bei Fonds

Die Abgeltungssteuer bei Fonds in Kürze:

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer.
Sie beträgt 25 % und wird auf die erwirtschafteten Kapitalerträge angerechnet.
Mit einem Freistellungsauftrag kann man die abzuführende Abgeltungssteuer mindern.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die die Einkommensteuerlast auf bestimmte Einkünfte direkt abgilt. Die bekannteste Abgeltungssteuer ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Somit unterliegen alle Gewinne aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds, Dividenden und Zinseinnahmen, der Abgeltungssteuer. Im Jahr 2009 führte die Bundesregierung die Abgeltungssteuer mit dem Ziel ein, Kapitalerträge einheitlich zu besteuern.

Die Abgeltungssteuer bei Fonds beträgt 25 Prozentzuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
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Die Abgeltungssteuer als Quellensteuer

Dabei handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um eine Quellensteuer. Das bedeutet, sie wird direkt an der Quelle erhoben und gilt damit als abgegolten. In der Praxis behalten die Banken die Abgeltungssteuerbeträge einfach ein und führen diese an das Finanzamt ab. Dadurch müssen Kapitalerträge nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angegeben werden.

Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag und "mindern" Sie Ihre zu zahlende Abgeltungssteuer.

Der Gesetzgeber räumt Anlegern den sogenannten Sparer-Pauschbetrag ein. Demnach sind jährliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei (bzw. 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Personen). Dadurch ergibt sich eine Steuerminderung auf Ebene der Anleger und dessen Kapitaleinkünfte.

Abgeltungssteuer durch Freistellungsauftrag sparen

Um diesen Pauschbetrag zu nutzen, stellen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer depotführenden Bank. Dies erfordert die Angabe der Steueridentifikationsnummer zur steuerlichen Zuordnung. Wenn Sie mehrere Wertpapierdepots freistellen möchten, so müssen Sie bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.

Zu beachten ist dabei, dass die Summe der freigestellten Beiträge über alle Wertpapierdepots hinweg, Ihren Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.

Sollten Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen, können Sie sich Ihren Freibetrag auch einfach über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückholen.

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Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Effektiv ergibt sich eine Steuerlast beim Verkauf von Fonds von 26,375 % ohne Kirchensteuer und 27,82 % bzw. 27,99 % mit Kirchensteuer, wenn man die nachfolgenden Steuern berücksichtigt:

  • Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent.
  • Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent (übrigen Bundesländer).

Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird auf Basis der 25 Prozent Abgeltungssteuer berechnet.

Rechenbeispiel: Abgeltungssteuer

Ein steuerlich allein veranlagter Anleger hat einen Freistellungsauftrag gestellt. Er hat diesen noch nicht ausgeschöpft und ist in Baden-Württemberg der evangelischen Kirche zugehörig. Der Anleger erwirbt Anteile eines Investmentfonds. Der Wert der Anteile steigt im Zeitraum von zwei Jahren um 1.500 €. Der Anleger verkauft die Anteile daraufhin und realisiert damit einen Kapitalertrag in Höhe von 1.500 €.

Vom Kapitalertrag wird der Pauschbetrag abgezogen: 1.500 - 1.000 = 500 €.

Auf diesen Restbetrag fällt die Abgeltungssteuer an: 500 * 0,25 = 125,00 €

Der Solidaritätszuschlag beträgt: 125 * 0,055 = 6,88 €

Die Kirchensteuer (8 Prozent) beträgt: 125 * 0,08 = 10,00 €

Steuerlast gesamt: 125,00 + 6,88 + 10,00 = 141,88 €

Disclaimer:

Hinweis: FondsClever.de bietet keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung an. Dieser Beitrag dient allein der Information und ersetzt keine Beratung beim Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Steuersituation.

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