Aufgrund der veränderten Marktbedingungen nimmt die FNZ Bank Anpassungen bei den Zinssätzen für das Tages- und Festgeld zu Beginn des Jahres vor.
Die neuen Zinssätze ab 08.01.2024 lauten:
Tagesgeld: 1,50% p.a.
Festgeld 3 Monate: 1,75% p.a.
Festgeld 6 Monate: 2,00% p.a.
Festgeld 12 Monate: 2,24% p.a.
Die Zinssätze für das Tagesgeld gelten für alle neu eröffneten und bestehenden Tagesgeldkonten.
Der Aktionszinssatz der diesjährigen Tagesgeldaktion, gilt weiterhin bis zum Ablauf des Sonderzinszeitraums.
Die Zinssätze für Festgelder gelten für alle neu abgeschlossenen Festgeldkonten.
Bestehende Festgeld-Konten behalten bis zum Ende der Laufzeit den bestehenden Zinssatz. Werden diese nach dem 08.01.2024 prolongiert, gilt dann der neue Zinssatz wie oben. Um die bisher gültigen Zinssätze für die Festgeldanlage zu sichern, muss der Geldeingang für das neu Festgeld vor dem 08.01.2024 bei FNZ Bank erfolgen.
Im kommenden Jahr wird die FNZ Bank bei den Anlegern eine Vorabpauschale erheben.
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2023 wurde auf 2,55% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,79%.
Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?
Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,
der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind in Ihrem Depot bei der FNZ Bank (nur im Privatvermögen)
eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung bei der FNZ Bank eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)
Wie wird die Vorabpauschale erhoben?
Zum Jahresbeginn 2024 wird die FNZ Bank in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.
Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!
Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?
Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.
Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?
Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus
und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.
Der Auftrag muss rechtzeitig bis einschließlich 22.12.2023 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original vorliegen. Der Auftrag wird unbefristet eingerichtet.
Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?
Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?
Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2023 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.
Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2024 zur Verfügung gestellt.
Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 30.11.2023
ebase flex standard Depot: 48,- € (alt); 53,- € (ab 01.01.24)
VL-Depot bleibt weiterhin bei 12,- € jährlich.
FondsClever.de übernimmt auch zukünftig das Depotführungsentgelt der FNZ Bank, sofern Ihr Depotbestand mehr als 25.000,- € aufweist (ausgenommen ETF, Fonds von Deka Investment und Union Investment).
Darüber hinaus nimmt die FNZ Bank Anpassungen an den Vertragsbedingungen vor. So wird das Verwahrentgelt u.a. aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis entfernt. Ferner wird in den AGB der Text zum Ombudsmann-Verfahren angepasst.
Muss ich den Änderungen aktiv zustimmen?
Um die Bedingungsänderung wirksam umzusetzen, muss jeder Kunde aktiv seine Zustimmung erteilen.
Kunden ohne FNZ Bank Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Das Anschreiben enthält einen QR-Code, der von Ihnen eingescannt werden kann. So soll der Zustimmungsprozess einfach und unkompliziert digital vorgenommen werden können.
Das vorgedruckte und unterschriebene Zustimmungsformular kann auch per E-Mail an zustimmung@fnz.de oder per FAX an 089/3090374682 gesendet werden.
Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Sie erhalten keinen QR-Code. Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Die Zustimmung ist ebenfalls über die mobile App möglich.
Den Versand bzw. das Einstellen der Anschreiben in den Onlinepostkorb der Kunden wird ab der Kalenderwoche 43 erfolgen.
Die ebase (European Bank for Financial Services) wurde im September 2023 in FNZ Bank umbenannt.
Bereits seit dem Jahr 2019 ist die ebase Teil der global aktiven FNZ-Gruppe gewesen. Sämtliche mit der FNZ Bank geschlossenen Verträge behalten auch nach der Umbenennung ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Ihr Fonds-Depot wird weiterhin unter dem Namen ebase Depot geführt.
Was ändert sich durch die Umbenennung für Sie als Kunde?
Den Login zu Ihrem Fonds-Depot finden Sie hier: FNZ Bank Online Banking - Ihre Zugangsdaten für Ihr ebase Depot ändern sich nicht.
Die Banking Apps wurden umbenannt in FNZbanking App (vormals ebaseBanking App) und in FNZsecure App (vormals ebaseSecure App). Bitte führen Sie entsprechend ein Update durch.
Die Postanschrift lautet: FNZ Bank AG, 80218 München
Die FNZ Bank ist eine Business-to-Business (B2B) Direktbank. Sie bietet Depot- und Kontolösungen für Finanzvertriebe und Fondsvermittler wie z. B. FondsClever.de an. Die FNZ Bank (externer Link) ist ein Unternehmen der FNZ Group (externer Link in Englisch) und hat ihren Sitz in Aschheim bei München.
Derzeit verwaltet die FNZ Bank ein Kundenvermögen von rund 60 Milliarden Euro (Quelle: FNZ Bank Webseite; Stand: 01.10.2023).
Interessierte Geldanleger können nur dann Kunde bei der FNZ Bank werden, wenn Sie ein Fonds-Depot über einen Fondsvermittler wie z. B. FondsClever.de eröffnen. Die FNZ Bank verwaltet somit keine eigenen Kunden, sondern schaltet einen Vermittler zwischen Kunde und Bank.
FondsClever.de ist Ihr direkter Ansprechpartner für Fragen rund um die FNZ Bank.
Jetzt das passende Fonds-Depot für Ihre Anlageziele finden!
Viele ebase Kunden nutzen das kostenlose Verrechnungskonto ebase Konto flex zum Einzug ihrer regelmäßigen Sparbeträgen ihres Fondssparplans.
Allerdings kommt es bei der Ausführung des Sparplans teilweise vor, dass das ebase Konto flex zum Zeitpunkt der Belastung keine ausreichende Kontodeckung aufweist. Der Sparplan muss entsprechend im Nachgang storniert werden.
Zukünftig wird die ebase bei wiederholter Nichtausführung diesen Fondssparplan löschen. Erstmalig wird dies ab dem 1.12.2023 seitens der ebase so praktiziert.
Wo sieht man ob der Ansparplan über das ebase Konto abgewickelt wird?
Sie können sich in IhremOnline-Banking die Übersicht seiner Zahlungspläne anzeigen lassen:
Depotbestand -> Zahlpläne
In der Detailansicht (rechts neben dem Betrag) können Sie die hinterlegte Bankverbindung einsehen.
Wie kann für ausreichende Kontodeckung gesorgt werden?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Sie richten einen Dauerauftrag zugunsten des ebase Konto flex bei Ihrem externen Referenzkonto ein 2) Sie stellen ein ausreichendes Kontoguthaben auf dem ebase Konto flex bereit
Sofern Sie eine Dynamik bei dem Fondssparplan hinterlegt haben, denken Sie bitte daran die Beträge für die Lastschrift bzw. den Dauerauftrag regelmäßig anzupassen. Eine Dynamik und damit regelmäßige Erhöhung der Beträge kann bei der Dauerlastschrift nicht hinterlegt werden.
Welcher Ausführungstermin wird für die Lastschrift / den Dauerauftrag empfohlen?
Es sollte ausreichend sein, wenn die Lastschrift zum Sparplantermin 1. oder 15. des Monats ausgeführt wird. Um sicherzugehen, empfehlen wir die Ausführung bereits ein paar Tage vor dem eigentlichen Sparplantermin zu beauftragen.
Die ebase führte am 29.05.2023 für Tagesgeld bzw. Festgeld folgende Zinssätze ein:
Tagesgeld:
0,50% p.a. Verzinsung bis zu einem Guthaben von 500.000 EUR. Eine Verzinsung für Beträge darüber hinaus erfolgt nicht.
Festgeld:
3 Monate: 1,00% p.a.
6 Monate: 1,25% p.a.
12 Monate: 1,50% p.a.
Anlagesumme: 5.000 – 250.000 EUR
Das Tagesgeld- bzw. Festgeldkonto kann jederzeit und ausschließlich über ebase online eröffnet werden, wenn ein bestehendes Konto flex existiert.
Das Festgeld wird bei Fälligkeit nicht automatisch verlängert und kann in Ausnahmefällen gegen ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 Euro vorzeitig aufgelöst werden.
Der Höchstbetrag von 250.000 Euro gilt pro Festgeldkonto. Auch juristische Personen wie z.B. Vereine und Stiftungen können ein Tages- bzw. Festgeldkonto abschließen.
Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Für Anleger bedeutet das, dass der Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023 von 801 Euro / 1.602 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern) auf 1.000 Euro / 2.000 Euro erhöht wird.
Bestehende Freistellungsaufträge (FSA) werden von der ebase automatisch prozentual angepasst und erhöht.
Sie haben aktuell den maximalen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro / 1.602 Euro erteilt?
Die ebase passt den Betrag ab dem 01.01.2023 automatisch auf den neuen Höchstbetrag von 1.000 Euro / 2.000 Euro an.
Sie haben aktuell einen Freistellungsauftrag in geringerer Höhe erteilt?
Die ebase erhöht den Betrag um 24,844%. Den errechneten neuen Sparer-Pauschbetrag rundet die ebase dabei auf volle Euro ab. Die Einreichung eines Kundenauftrags ist damit nicht erforderlich.
Sie möchten unabhängig von der geplanten Erhöhung der Pauschbeträge eine Änderung am erteilten Freistellungsauftrag vornehmen?
Unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ können Sie die Änderungen direkt im Online-Banking nach der automatischen Anpassung der Pauschbeträge vornehmen.
Die ebase informiert über die Änderungen zusätzlich im kundeneigenen ebase Online-Postkorb sowie auf der ebase Homepage.
(Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP))
müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger vertrieben wird, ab 01.01.2023 ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten) erstellen.
Die BIB können Sie im Fondsfactsheet über „gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen“ aufrufen. Sobald die KVGen die BIBs an die ebase übermittelt haben, werden diese in die Fondsfactsheets aufgenommen und können angezeigt werden.
Ab dem 01.01.2023 dürfen keine Einmalanlagen ohne BIB ausgeführt werden.
Der Privatkunde erhält eine Orderablehnung im ebase online.
Manuell eingereichte Kaufaufträge darf die ebase nicht ausführen.
Sparpläne, die vor dem 01.01.23 abgeschlossen wurden, sind von der PRIIPs Verordnung nicht betroffen.
Somit werden Sparpläne auch ohne Hinterlegung des BIB weiter ausgeführt.
Sparpläne, die nach dem 01.01.23 abgeschlossen werden, können ohne BIB nicht ausgeführt werden.
Erhöhungen der Sparplanrate sind nur mit hinterlegtem BIB möglich. Verringerungen der Sparplanrate sind auch ohne BIB zulässig.
Eine Übergangsfrist wird es bei ebase nicht geben.
Der bisherige Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) wird durch den neuen SRI (Summary Risk Indicator) abgelöst. Folglich wird ebase nur noch den gelieferten SRI anzeigen können. Diese Änderung erfolgt am 12.12.2022 im Fondsfactsheet und in der Fondssuche.
3.) Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2022 erfolgt im ebase Online-Postkorb:
Jahresdepotauszug -> bis Mitte Januar 2023 Jahressteuerbescheinigung -> bis April 2023
Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2022 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.
4.) Aufgrund des negativen Basiszins Anfang des Jahres 2022 wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben.
Quelle: ebase Vermittler News vom 22.11.2022
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Derzeit finden sich in zahlreichen Depots noch Anteilsbruchstücke von offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.
Zum 19.07.2022 veräußert die ebase einmalig aus den Kundendepots ausschließlich Bruchstücke der offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.
Der Erlös wird dem Kunden ausbezahlt. Die Kunden werden hierüber in einer separaten Umsatzabrechnung informiert und die Depots anschließend geschlossen.
Diese offenen Immobilienfonds betrifft die einmalige ebase Aktion:
CS EUROREAL Inhaber-Anteile - DE0009805002 DEGI EUROPA Inhaber-Anteile - DE0009807800 SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P - DE0009802306 AXA Immoselect Inhaber-Anteile - DE0009846451 KanAM grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791809 KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791817 UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteiler - DE0009772681 CS EUROREAL Inhaber-Anteile CHF - DE0009751404 Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile - DE000A0F6G89
Die Aktion führt die ebase aufgrund mehrfacher Anfragen der Vertriebs-Partner und Kunden durch.
Quelle: ebase Vermittler-News vom 30.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wertpapieraufträge werden von der DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de vermittelt bzw. für Sie ausgeführt (beratungsfreies Geschäft). Auf Empfehlungen und Beratungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren verzichten wir, damit wir Ihnen äußerst attraktive Konditionen anbieten können. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erbringt keine Anlageberatung (execution only). Quellen für alle Daten/Fakten zu Investmentfonds: FWW GmbH (Kurse/ Daten), Stiftung Warentest (Ratings/Bewertungen). Alle Daten sind unverbindlich und ohne Gewähr.
Alle Angaben in dieser Datenliste wurden gemäß den Informationen und Veröffentlichungen der Kapitalanlagegesellschaften übernommen und mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Die DTW GmbH kann jedoch trotz eingehender Prüfung keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wertpapiergeschäfte grundsätzlich Risiken beinhalten und nicht für jeden Investor geeignet sind. Die hier wiedergegebenen Daten und Berichte stellen keine Anlageberatung, keine Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen eines Fonds oder eine sonstige Empfehlung dar. Weitergehende Informationen, insbesondere über die mit einer Investmentanlage verbundenen Risiken, können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt oder den entsprechenden Basisinformationsblatt (BIB) der einzelnen Fonds, für dessen Vollständigkeit und Richtigkeit der Herausgeber nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) haftet, entnehmen. Die Verkaufsprospekte, Basisinformationsblätter, Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte können Sie bei den jeweiligen Fondsgesellschaften anfordern. Die DTW GmbH als Betreiber von FondsClever.de erhält von der FNZ Bank eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnung der jeweiligen Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft grundsätzlich 0,0 % bis 50 % der jährlichen Management-Fees der jeweiligen Fondsanteile beträgt. Etwaige in dieser Veröffentlichung enthaltene Ausführung zur Besteuerung von Investoren auf Fonds- und Anlegerebene können nicht als Garantie für ein bestimmtes steuerliches Ergebnis verstanden werden. Die Finanzbehörden und Finanzgerichte sind bei Ihrer Rechtsanwendung autonom. Die Rechtslage einschließlich der Auffassung von Finanzbehörden und Finanzgerichten kann sich ändern. Dies gilt ggf. mit Wirkung der Vergangenheit. Investoren wird daher empfohlen durch steuerberatende Berufe über die steuerlichen Auswirkungen eines Investments in Fondsanteile beraten zu lassen.
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