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FNZ Bank News von FondsClever.de

Vorteile bei FondsClever.de:
Kein Ausgabeaufschlag
Keine versteckten Kosten
Mit Vertrauensgarantie

Aufgrund der veränderten Marktbedingungen nimmt die FNZ Bank Anpassungen bei den Zinssätzen für das Tages- und Festgeld zu Beginn des Jahres vor.

Die neuen Zinssätze ab 08.01.2024 lauten:

  • Tagesgeld: 1,50% p.a.
  • Festgeld 3 Monate: 1,75% p.a.
  • Festgeld 6 Monate: 2,00% p.a.
  • Festgeld 12 Monate: 2,24% p.a.

Die Zinssätze für das Tagesgeld gelten für alle neu eröffneten und bestehenden Tagesgeldkonten.

Der Aktionszinssatz der diesjährigen Tagesgeldaktion, gilt weiterhin bis zum Ablauf des Sonderzinszeitraums.

Die Zinssätze für Festgelder gelten für alle neu abgeschlossenen Festgeldkonten.

Bestehende Festgeld-Konten behalten bis zum Ende der Laufzeit den bestehenden Zinssatz. Werden diese nach dem 08.01.2024 prolongiert, gilt dann der neue Zinssatz wie oben. Um die bisher gültigen Zinssätze für die Festgeldanlage zu sichern, muss der Geldeingang für das neu Festgeld vor dem 08.01.2024 bei FNZ Bank erfolgen.

Quelle: FNZ Bank Vermittler-News vom 28.12.2023

Im kommenden Jahr wird die FNZ Bank bei den Anlegern eine Vorabpauschale erheben.

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2023 wurde auf 2,55% festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,79%.

Wann ist eine Vorabpauschale nicht zu berücksichtigen?

Sie müssen keine Vorabpauschale entrichten wenn,

Wie wird die Vorabpauschale erhoben?

Zum Jahresbeginn 2024 wird die FNZ Bank in der 3. bzw. 4. Kalenderwoche die Vorabpauschalen zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkauf gemäß AGB der FNZ Bank verbuchen.

Das bedeutet für Sie, es werden Fondsanteile verkauft!

Fallen für die Abführung der Vorabpauschale bei einem Stückeverkauf Steuern an?

Ja, bei einem Stückeverkauf wird der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile zur Verfügung gestellt.

Bei einem Verkauf der Fondsanteile werden die bisher vom Kunden bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Kann ich die Vorabpauschale auch von meinem Konto abbuchen lassen?

Alternativ zum Stückeverkauf können Sie auch eine Abrechnung über Ihr Konto flex bei der FNZ Bank veranlassen. Füllen Sie bitte hierzu das nachfolgende Formular aus

und senden Sie dieses direkt an die FNZ Bank: FNZ Bank, 80218 München.

Der Auftrag muss rechtzeitig bis einschließlich 22.12.2023 (Posteingang FNZ Bank) von Ihnen bei der FNZ Bank im Original vorliegen. Der Auftrag wird unbefristet eingerichtet.

Eine Abrechnung über ein externes Konto ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ein Stückeverkauf oder eine Abbuchung nicht möglich ist?

Sollte ein Stückeverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Warum wird eine Vorabpauschale erhoben?

Eine Vorabpauschale wird dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2023 hatte und der Basiszinssatz positiv ist.

Die Informationen bezüglich einer positiven Wertentwicklung des Fonds wird der FNZ Bank in der 2. Kalenderwoche 2024 zur Verfügung gestellt.

Quelle: FNZ Bank Vermittler Newsletter vom 30.11.2023

Die FNZ Bank erhöht zum 01.01.2024 das Depotführungsentgelt und begründet diesen Schritt mit gestiegenen Kosten aufgrund der hohen Inflation.

Übersicht der Anpassung des Depotführungsentgelts (jährliche Angabe) der aktuellen Preismodelle:

ebase flex basic Depot: 20,- € (alt); 25,- € (ab 01.01.24)

ebase flex select Depot: 36,- € (alt); 40,- € (ab 01.01.24)

ebase flex standard Depot: 48,- € (alt); 53,- € (ab 01.01.24)

VL-Depot bleibt weiterhin bei 12,- € jährlich.

FondsClever.de übernimmt auch zukünftig das Depotführungsentgelt der FNZ Bank, sofern Ihr Depotbestand mehr als 25.000,- € aufweist (ausgenommen ETF, Fonds von Deka Investment und Union Investment).

Darüber hinaus nimmt die FNZ Bank Anpassungen an den Vertragsbedingungen vor. So wird das Verwahrentgelt u.a. aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis entfernt. Ferner wird in den AGB der Text zum Ombudsmann-Verfahren angepasst.

Muss ich den Änderungen aktiv zustimmen?

Um die Bedingungsänderung wirksam umzusetzen, muss jeder Kunde aktiv seine Zustimmung erteilen.

Kunden ohne FNZ Bank Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Das Anschreiben enthält einen QR-Code, der von Ihnen eingescannt werden kann. So soll der Zustimmungsprozess einfach und unkompliziert digital vorgenommen werden können.

Das vorgedruckte und unterschriebene Zustimmungsformular kann auch per E-Mail an zustimmung@fnz.de oder per FAX an 089/3090374682 gesendet werden.

Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Sie erhalten keinen QR-Code. Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite
aufgerufen werden. Die Zustimmung ist ebenfalls über die mobile App möglich.

Den Versand bzw. das Einstellen der Anschreiben in den Onlinepostkorb der Kunden wird ab der Kalenderwoche 43 erfolgen.

Umbenennung der ebase in FNZ Bank

Mitteilung vom 04.10.2023

Die ebase (European Bank for Financial Services) wurde im September 2023 in FNZ Bank umbenannt.

Bereits seit dem Jahr 2019 ist die ebase Teil der global aktiven FNZ-Gruppe gewesen. Sämtliche mit der FNZ Bank geschlossenen Verträge behalten auch nach der Umbenennung ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Ihr Fonds-Depot wird weiterhin unter dem Namen ebase Depot geführt.

Was ändert sich durch die Umbenennung für Sie als Kunde?

  • Die Webseite lautet zukünftig: fnz.de
  • Den Login zu Ihrem Fonds-Depot finden Sie hier: FNZ Bank Online Banking - Ihre Zugangsdaten für Ihr ebase Depot ändern sich nicht.
  • Die Banking Apps wurden umbenannt in FNZbanking App (vormals ebaseBanking App) und in FNZsecure App (vormals ebaseSecure App). Bitte führen Sie entsprechend ein Update durch.
  • Die Postanschrift lautet: FNZ Bank AG, 80218 München
  • Die E-Mail Adresse lautet: service@fnz.de

Wer ist die FNZ Bank?

Die FNZ Bank ist eine Business-to-Business (B2B) Direktbank. Sie bietet Depot- und Kontolösungen für Finanzvertriebe und Fondsvermittler wie z. B. FondsClever.de an. Die FNZ Bank (externer Link) ist ein Unternehmen der FNZ Group (externer Link in Englisch) und hat ihren Sitz in Aschheim bei München.

Als deutsche Vollbank ist die FNZ Bank dem Einlagen­sicherungs­fonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (externer Link) und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (externer Link) angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin-, und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.

Derzeit verwaltet die FNZ Bank ein Kundenvermögen von rund 60 Milliarden Euro (Quelle: FNZ Bank Webseite; Stand: 01.10.2023).

Interessierte Geldanleger können nur dann Kunde bei der FNZ Bank werden, wenn Sie ein Fonds-Depot über einen Fondsvermittler wie z. B. FondsClever.de eröffnen. Die FNZ Bank verwaltet somit keine eigenen Kunden, sondern schaltet einen Vermittler zwischen Kunde und Bank.

FondsClever.de ist Ihr direkter Ansprechpartner für Fragen rund um die FNZ Bank.

Jetzt das passende Fonds-Depot für Ihre Anlageziele finden!

Viele ebase Kunden nutzen das kostenlose Verrechnungskonto ebase Konto flex zum Einzug ihrer regelmäßigen Sparbeträgen ihres Fondssparplans.

Allerdings kommt es bei der Ausführung des Sparplans teilweise vor, dass das ebase Konto flex zum Zeitpunkt der Belastung keine ausreichende Kontodeckung aufweist. Der Sparplan muss entsprechend im Nachgang storniert werden.

Zukünftig wird die ebase bei wiederholter Nichtausführung diesen Fondssparplan löschen. Erstmalig wird dies ab dem 1.12.2023 seitens der ebase so praktiziert.

Wo sieht man ob der Ansparplan über das ebase Konto abgewickelt wird?

Sie können sich in IhremOnline-Banking die Übersicht seiner Zahlungspläne anzeigen lassen:

Depotbestand -> Zahlpläne

In der Detailansicht (rechts neben dem Betrag) können Sie die hinterlegte Bankverbindung einsehen.

Wie kann für ausreichende Kontodeckung gesorgt werden?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Sie richten einen Dauerauftrag zugunsten des ebase Konto flex bei Ihrem externen Referenzkonto ein
2) Sie stellen ein ausreichendes Kontoguthaben auf dem ebase Konto flex bereit

Sofern Sie eine Dynamik bei dem Fondssparplan hinterlegt haben, denken Sie bitte daran die Beträge für die Lastschrift bzw. den Dauerauftrag regelmäßig anzupassen. Eine Dynamik und damit regelmäßige Erhöhung der Beträge kann bei der Dauerlastschrift nicht hinterlegt werden.

Welcher Ausführungstermin wird für die Lastschrift / den Dauerauftrag empfohlen?

Es sollte ausreichend sein, wenn die Lastschrift zum Sparplantermin 1. oder 15. des Monats ausgeführt wird. Um sicherzugehen, empfehlen wir die Ausführung bereits ein paar Tage vor dem eigentlichen Sparplantermin zu beauftragen.

Quelle: ebase Vermittler News vom 14.08.2023

Die ebase führte am 29.05.2023 für Tagesgeld bzw. Festgeld folgende Zinssätze ein:

Tagesgeld:

0,50% p.a.
Verzinsung bis zu einem Guthaben von 500.000 EUR. Eine Verzinsung für Beträge darüber hinaus erfolgt nicht.

Festgeld:

3 Monate: 1,00% p.a.

6 Monate: 1,25% p.a.

12 Monate: 1,50% p.a.

Anlagesumme: 5.000 – 250.000 EUR

Das Tagesgeld- bzw. Festgeldkonto kann jederzeit und ausschließlich über ebase online eröffnet werden, wenn ein bestehendes Konto flex existiert.

Das Festgeld wird bei Fälligkeit nicht automatisch verlängert und kann in Ausnahmefällen gegen ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 Euro vorzeitig aufgelöst werden.

Der Höchstbetrag von 250.000 Euro gilt pro Festgeldkonto. Auch juristische Personen wie z.B. Vereine und Stiftungen können ein Tages- bzw. Festgeldkonto abschließen.

Quelle: ebase Partner News vom 30.05.2023

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Für Anleger bedeutet das, dass der Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023 von 801 Euro / 1.602 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern) auf 1.000 Euro / 2.000 Euro erhöht wird.

Bestehende Freistellungsaufträge (FSA) werden von der ebase automatisch prozentual angepasst und erhöht.

Sie haben aktuell den maximalen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro / 1.602 Euro erteilt?

Die ebase passt den Betrag ab dem 01.01.2023 automatisch auf den neuen Höchstbetrag von 1.000 Euro / 2.000 Euro an.

Sie haben aktuell einen Freistellungsauftrag in geringerer Höhe erteilt?

Die ebase erhöht den Betrag um 24,844%. Den errechneten neuen Sparer-Pauschbetrag rundet die ebase dabei auf volle Euro ab. Die Einreichung eines Kundenauftrags ist damit nicht erforderlich.

Sie möchten unabhängig von der geplanten Erhöhung der Pauschbeträge eine Änderung am erteilten Freistellungsauftrag vornehmen?

Unter dem Menüpunkt „Meine Daten“ können Sie die Änderungen direkt im Online-Banking nach der automatischen Anpassung der Pauschbeträge vornehmen.

Die ebase informiert über die Änderungen zusätzlich im kundeneigenen ebase Online-Postkorb sowie auf der ebase Homepage.

Quelle: ebase Vermittler-News vom 27.12.2022

Neue PRIIPS Verordnung ab dem 01.01.2023

Mitteilung vom 09.12.2022

Aufgrund der sog. PRIIPs- Verordnung

(Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP))

müssen Kapital­verwaltungs­gesellschaften (KVG) für ein Investmentvermögen, das an Privatanleger vertrieben wird, ab 01.01.2023 ein Basisinformationsblatt für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten) erstellen.

Die BIB können Sie im Fondsfactsheet über „gesetzlich erforderliche Anlegerinformationen“ aufrufen. Sobald die KVGen die BIBs an die ebase übermittelt haben, werden diese in die Fondsfactsheets aufgenommen und können angezeigt werden.

Ab dem 01.01.2023 dürfen keine Einmalanlagen ohne BIB ausgeführt werden.

Der Privatkunde erhält eine Orderablehnung im ebase online.

Manuell eingereichte Kaufaufträge darf die ebase nicht ausführen.

Sparpläne, die vor dem 01.01.23 abgeschlossen wurden, sind von der PRIIPs Verordnung nicht betroffen.

Somit werden Sparpläne auch ohne Hinterlegung des BIB weiter ausgeführt.

Sparpläne, die nach dem 01.01.23 abgeschlossen werden, können ohne BIB nicht ausgeführt werden.

Erhöhungen der Sparplanrate sind nur mit hinterlegtem BIB möglich. Verringerungen der Sparplanrate sind auch ohne BIB zulässig.

Eine Übergangsfrist wird es bei ebase nicht geben.

Der bisherige Risikoindikator SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) wird durch den neuen SRI (Summary Risk Indicator) abgelöst. Folglich wird ebase nur noch den gelieferten SRI anzeigen können. Diese Änderung erfolgt am 12.12.2022 im Fondsfactsheet und in der Fondssuche.

Quelle: ebase Vermittler News vom 08.12.2022

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Termine der ebase zum Jahresende sowie über die Zustellung der Steuerinformationen in 2023.

1.) Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2022 bearbeitet.

Für alle bis zum 12. Dezember 2022 eingehenden Anträge (Posteingang bei ebase) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2022 gewährleistet.

2.) Freistellungsaufträge müssen rechtzeitig bei der ebase eingehen, um noch für 2022 steuerlich wirksam zu werden.

Für alle bis zum 12. Dezember 2022 (Posteingang bei ebase) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2022 gewährleistet.

Den Freistellungsauftrag können Sie auch direkt über seinen Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern.

Zu der Änderung gelangen Sie über „Meine Daten“-> „Freistellungsauftrag“-> „Freistellungsauftrag ändern“.

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3.) Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2022 erfolgt im ebase Online-Postkorb:

Jahresdepotauszug -> bis Mitte Januar 2023
Jahressteuer­bescheinigung -> bis April 2023

Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2022 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.

4.) Aufgrund des negativen Basiszins Anfang des Jahres 2022 wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben.

Quelle: ebase Vermittler News vom 22.11.2022

Derzeit finden sich in zahlreichen Depots noch Anteilsbruchstücke von offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Zum 19.07.2022 veräußert die ebase einmalig aus den Kundendepots ausschließlich Bruchstücke der offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Der Erlös wird dem Kunden ausbezahlt. Die Kunden werden hierüber in einer separaten Umsatzabrechnung informiert und die Depots anschließend geschlossen.

Diese offenen Immobilienfonds betrifft die einmalige ebase Aktion:

CS EUROREAL Inhaber-Anteile - DE0009805002
DEGI EUROPA Inhaber-Anteile - DE0009807800
SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P - DE0009802306
AXA Immoselect Inhaber-Anteile - DE0009846451
KanAM grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791809
KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile - DE0006791817
UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteiler - DE0009772681
CS EUROREAL Inhaber-Anteile CHF - DE0009751404
Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile - DE000A0F6G89

Die Aktion führt die ebase aufgrund mehrfacher Anfragen der Vertriebs-Partner und Kunden durch.

Quelle: ebase Vermittler-News vom 30.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.

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