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Änderung ebase Vertragsbedingungen zum 01.04.2022

Mitteilung vom 28.01.2022

Die ebase wird voraussichtlich Mitte März alle Kunden anschreiben und um die aktive Zustimmung der neuen Vertragsbedingungen bitten.

Für die Wirksamkeit von Änderungen der Vertragsunterlagen mit der ebase sowie bei Entgeltanpassungen ist grundsätzlich vom Kunden die ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Um die Geschäftsbeziehung zwischen ebase und dem Kunden für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, holt die ebase die aktive Zustimmung des Kunden zu den geänderten Vertragsunterlagen ein.

Vorbehaltlich der aktiven Zustimmung werden die geänderten ebase Vertragsunterlagen zum 1. April 2022 gültig.

Alle ebase Kunden wurden bereits in der KW 04 mit einem Schreiben darüber informiert. Dieses Schreiben finden Sie in ihrem ebase Online-Postkorb.

Was ändert sich zu den bisher bekannten ebase Vertragsunterlagen?

1.) Zustimmungsverfahren

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase (AGB) sowie in den Zahlungsverkehrsbedingungen beschreibt die ebase das durch die BGH--Rechtsprechung geforderte Zustimmungsverfahren bei Vertragsänderungen und
Entgeltanpassungen.

2.) Änderung der Marge beim Devisenkurshandel

Bei der Umrechnung von Devisen gegenüber dem Kunden behält sich ebase eine Marge von jeweils 0,45 %, ausgehend vom jeweiligen Devisenmittelkurs, ein.

3.) Verwahrentgelt für Konten bei ebase

Das Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5 % p. a. gilt zum 1. April 2022 für alle Konto flex und Tagesgeldkonten.

Hiervon macht die ebase zu Gunsten des Kunden zwei Ausnahmen:

  • Guthaben von bis zu 10.000 Euro sind von einem Verwahrentgelt gänzlich freigestellt (Freibetrag).
  • Einzahlungen für Anlagen in Fonds und Wertpapiere sind auch in Zukunft unentgeltlich möglich, sofern Guthaben maximal 30 Kalendertage auf dem Konto flex verbleiben (kostenfreier Zeitraum).
  • Erst nach dem kostenfreien Zeitraum fällt ein Verwahrentgelt für die sichere und dauerhafte Verwahrung von Geldanlagen auf den die 10.000 Euro überschreitenden Betrag an.

4.) Änderung Depotführungsentgelt

Sofern es Änderungen am Depotführungsentgelt des jeweiligen Kunden gegeben hat, finden Sie die Informationen hierzu auch in der nachfolgenden Synopse (Gegenüberstellung Alt-Version und Neu-Version der geänderten Vertragsbedingungen).

Das Depotführungsentgelt wird von der ebase quartalsweise erhoben.

Die geänderten Vertragsbedingungen finden Sie hier (externer Link):

Änderung ebase Vertragsbedingungen

Wie geht es weiter?

In einem weiteren Schreiben - voraussichtlich Mitte März 2022 - informiert Sie die ebase, welche Möglichkeiten dem Kunden zur Verfügung stehen, um einfach und schnell die aktive Zustimmung zu erteilen.

Mit der aktiven Zustimmung des Kunden gelten die neuen Vertragsunterlagen für Sie ab 1. April 2022.

Was bedeutet die Änderungen für Sie als FondsClever.de Kunde?

Sie erhalten weiterhin auf über 6.500 Investmentfonds einen 100 % Sofortrabatt auf den Ausgabeaufschlag.

Darüber hinaus erstatten wir Ihnen weiterhin ab einem Depotbestand von 25.000,- € in aktiven Investmentfonds (ausgenommen Exchange Traded Funds, Fonds von Union Investment und Deka Investment) das Depotführungsentgelt.

Einzige Änderungen für Sie: Die Prüfung, ob Ihr ebase Depot einen Bestand von über 25.000,- € aufweist, wir entsprechend Ihr Depotführungsentgelt übernehmen, erfolgt zukünftig quartalsweise.

Rechtlicher Hinweis für ebase Kunden

Sie haben jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.

Hinweis: In Fällen einer eingeschränkten Handelbarkeit infolge rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse von Fonds, die Sie in Ihrem Investmentdepot verwahren, kann die ebase einen Verkauf der hiervon betroffenen Fondsanteile aufgrund Ihrer erfolgten Kündigung nur eingeschränkt oder nicht durchführen. Dies gilt insbesondere für Veräußerungen von Anteilen an offenen Immobilienfonds während der gesetzlichen Halte- und Kündigungsfristen bzw. für die Veräußerung von sich in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds, bei denen die Anteilrücknahme durch die Kapital­verwaltungs­gesellschaft ausgesetzt ist. Dies hat zur Folge, dass bis zur vollständigen Veräußerung Ihres Investmentdepot-/Kontobestandes weiterhin die zwischen Ihnen und ebase zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Vertragsunterlagen inkl. der Entgelte gelten.

Quelle: ebase Kunden Schreiben KW 04/22

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