Wie hoch ist die staatliche Förderung der Riester-Rente?
Neben einer Grundzulage gewährt der Staat dem Sparer auch eine Kinderzulage. Die Kinderzulage wird bei Ehepartnern, soweit diese
nichts anderes vereinbaren, der Ehefrau zugesprochen.
Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt, für das der Antragsteller auch tatsächlich Kindergeld erhält.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, sollten Sie den staatlich definierten Mindesteigenbeitrag von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens in Ihren Riester-Fondssparplan einzahlen. Dieser setzt sich aus Eigenleistung und staatlicher Förderung zusammen.
Rechenbeispiel für die Riester-Zulagen 2008
Abb.: Rechenbeispiel für die Riester-Zulagen 2008 bei Einzahlung von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens.