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Sicherheit für Ihr Konto
Als Kunde der ebase haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem ESAEG (Einlagen- Diesen Fall stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger. Diese direkten Forderungen gegenüber unserem Institut sind derzeit gesetzlich bis zu einer Höhe von 20.000 Euro geschützt und abgesichert (§ 4 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EGAnlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998). Einlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Guthaben, die aus auf einem Konto verbliebenen Beträgen oder aus Zwischenpositionen im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben. Auch die ebase, als Bank, ist verpflichtet sich der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Mit dem Erhalt der Vollbanklizenz sichert die ebase die Kundeneinlagen durch Mitwirkung im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sogar über den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 20.000 Euro hinaus ab. Aktuell liegt die Sicherungsgrenze bei 4,895 Mio. Euro je Anleger – Stand 26.09.2008. Die genaue Sicherungsgrenze kann beim Bankenverband unter www.bankenverband.de angefragt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sprachen zusätzlich noch eine staatliche Garantie für alle privaten Bankeinlagen aus. Diese Einlagensicherung der Bundesregierung umfasst eine unbeschränkte Garantie für alle Spareinlagen von natürlichen Personen in Deutschland.
Ihre Vorteile im ÜberblickGesetzliche Einlagensicherung für Ihr Vermögen Zusätzliche Mitwirkung im freiwilligen Einlagensicherungsfonds staatliche Garantie für private Einlagen Tagesgeldeinlagen jederzeit verfügbar Sicherheit bei der DepotverwahrungDer Geschäftsgegenstand der ebase ist laut Gesellschaftssatzung die Depotverwahrung und Depotverwaltung von Investmentfonds. Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft gehalten werden. Mit der Verwahrung von Sondervermögen sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen hat die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft eine andere Bank, die Depotbank, zu beauftragen. Bei einer Insolvenz der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft sind alle Ihre Einlagen in den Fonds als so genanntes Sondervermögen geschützt. Das Sondervermögen einer Kapitalanlage- /Investmentgesellschaft ist die Vermögensmasse, die bei einer Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft aus (gegen Ausgabe von Anteilscheinen) eingelegtem Geld und damit angeschafften Vermögensgegenständen gebildet ist. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlage- /Investmentgesellschaft. Die von der ebase verwalteten Investment Depots und die hierin verbuchten Wertpapiere werden somit als eigenständiges Sondervermögen geführt und gesetzlich getrennt vom Eigenkapital der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und dem depotführenden Institut, wie der ebase. Die im Investment Depot verbuchten Fondsanteile bleiben stets im Eigentum des Kunden und können im etwaigen Insolvenzfall jederzeit von der ebase herausgefordert werden. Jetzt Konto online eröffnen
1) Zum Standardtarif aus dem Festnetz der dt. Telekom. * Das 6-Monats-Festgeld kann zu diesen Konditionen nur einmal pro Kunde eröffnet werden. Eine Prolongation ist jederzeit möglich. Die aktuellen Zinssätze, Laufzeiten, Mindest-/Maximalanlagesummen können variieren und sind jederzeit unter www.ebase.com abrufbar. Bitte beachten Sie das entsprechende jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der ebase. Festgeld möglich ab 500,- € Mindestanlage, Maximalanlage 5.000,- € . (Stand: 04.08.2010) |
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